Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 36 der Beilagen Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Landespolizeidirektion Wien, GZ. PAD/19/2387422/2, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mi­chel Reimon, MBA wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zu­sammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Michel Reimon, MBA besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.