19.17

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich an meinen Vorredner anschließend festhalten, dass Gesetze immer auslegungsbedürftig sind und sein werden und wir wohl auch deshalb immer einen Immunitätsausschuss brauchen werden, denn egal, wie unsere Immunitätsbestimmungen aussehen, wir werden sie praktisch anzuwenden haben, und dafür braucht es ein Gremium.

Worum geht es? – Ich glaube, das wird ein bisschen vergessen. Es geht nicht um den Schutz des einzelnen Abgeordneten oder der einzelnen Abgeordneten, sondern es geht um den Schutz der Klubs, dass diese am Parlamentsbetrieb teilnehmen können, und um den Schutz des Parlaments als Vertretungskörper insgesamt. Es soll nie wie­der geschehen dürfen, dass durch die Vorwegverhaftung von einigen oder möglicher­weise sogar von einem oder zwei Dutzend Abgeordneten katastrophale Gesetze er­möglicht werden, wie das seinerzeit in Deutschland rund um das sogenannte Er­mächtigungsgesetz passiert ist. Das ist der Hintergrund der Immunitätsbestimmungen und nicht der Schutz einzelner Abgeordneter.

Im Übrigen sei festgehalten: Worum geht es im Fall Michel Reimon? – Um eine Verwal­tungsstrafe von – correct me if I’m wrong – 150 Euro, die Herr Reimon bezahlen wird, weil er einen Akt des zivilen Ungehorsams gesetzt hat. Ein Akt des zivilen Ungehor­sams ist eine Regelübertretung, bei der ich weiß, dass ich eine Regel übertrete und bei der ich die dafür ausgeschriebene Sanktion in Kauf nehme. Es wäre irgendwie ein biss­chen schräg, dann zu sagen: Jetzt bin ich aber immun! (Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Mir geht es aber eigentlich um etwas anderes. Uns liegt aus dem November 2019 ein Antrag der SPÖ betreffend eine Änderung der Verfassung vor, nämlich des Artikels 57 B-VG und der dort enthaltenen Immunitätsbestimmungen. Wir haben aus der vorletz­ten Sitzung dieses Hohen Hauses in dieser Legislaturperiode einen Antrag der NEOS zur Ausweitung des Redaktionsgeheimnisses auf Abgeordnete vorliegen. Auch die SPÖ behandelt in ihrem Antrag dieses Problem. Allerdings schlägt sie vor, eine ganz andere, deutlich größere Stellschraube zu drehen, als dass das die NEOS getan haben.

Jetzt kommt die SPÖ drauf, hoppala, wenn wir die große Stellschraube Bundesverfas­sung drehen, dann müssen wir im GOG-NR ebenfalls eine Schraube weiterdrehen, weil das zusammenhängt. Was bedeutet das? – Das heißt nichts anderes, als dass der böse Spruch: Wenn du nicht mehr weiterweißt, dann mach mal einen Arbeitskreis!, in diesem Fall nicht böse ist, sondern dass es durchaus Sinn macht, das in einer eigenen Arbeitsgruppe, die bereits eingerichtet ist, zusammenzutragen und gemeinsam zu be­hirnen – aber bitte nicht mit 183 Leuten, sondern mit einer deutlich kleineren Gruppe –, wie wir hier die Immunität an das 21. Jahrhundert, an die aktuellen Gegebenheiten an­passen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Beides zugleich, Strafprozessordnung, Bundesverfassung und dann möglicherweise noch ein drittes und ein viertes Gesetz hier im großen Plenum zu diskutieren und da auf einen grünen Zweig zu kommen – ich fürchte, das gelänge uns in den nächsten drei Jahren nicht. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.21