20.42

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Zweimal im Jahr reden wir ein bisschen intensiver über Einkom­mensunterschiede, wenn man den Equal-Pay-Day im Frühling – das war vorgestern – oder den im Herbst hernimmt. Da gibt es Unterschiede in den Bundesländern. Wien ist immer das allerbeste Bundesland, und es ist kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, warum. Das ist deswegen so, weil dort die wenigsten Frauen in Teilzeitbeschäftigung sind, weil das Angebot an Kleinkindbetreuung am allerbesten in ganz Österreich ist und weil sich auch dadurch die Gehaltssituation von Frauen ein bissl anders darstellt als in anderen Bundesländern.

Abgesehen von einem Maßnahmenpaket, das man eigentlich schnüren müsste, damit das Drumherum passt, geht es auch um die Frage, wie wir die bestehenden Ein­kommensberichte, die ja vor etlichen Jahren gesetzlich verankert wurden, verbessern können, denn die Einkommensberichte, die gelegt werden müssen, sind eine sehr grobe und oberflächliche Darstellung der Einkommensunterschiede von Frauen und Männern in einem Betrieb und geben keine Auskunft darüber, wie sich Überstunden, Bonuszahlungen, Teilzeit oder Vollzeit auswirken.

Daher haben wir – und ich freue mich auf die Debatte im Sozialausschuss – jetzt einen Antrag dahin gehend eingebracht, wie man ein Einkommenstransparenzgesetz schaf­fen kann, das folgende Dinge beinhaltet:

Ich glaube, dass es wichtig wäre, dass man über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch einzelne Daten erfassen kann – das macht die Lohnverrechnung, das macht die Personalverrechnung –, damit man dann auch über die Unterschiede, etwa wer welche Stundenanzahl arbeitet oder wie lange jemand schon im Betrieb ist, einen guten Über­blick bekommt. Das ist das sogenannte Mitarbeiter-/Mitarbeiterinnenverzeichnis.

Was den Einkommensbericht selber betrifft, so ist da ambitioniert im Regierungspro­gramm aufgelistet, dass man diesen quasi vereinheitlichen möchte. Vor vielen Jahren haben wir schon einmal Muster an alle Betriebe ausgeschickt. Das muss kein Tele­fonbuch sein, das kann auch ein Einkommensbericht sein, der nicht eine derartige Stärke aufweist, aber trotzdem alle wichtigen Informationen beinhaltet. Auch dazu gibt es einen Vorschlag. Natürlich soll man über den Inhalt innerbetrieblich reden dürfen, aber was bisher nicht der Fall war: Es muss auch, wenn nichts passiert, irgendwelche Sanktionen geben. Daher schlagen wir vor: zwischen 500 und 1 000 Euro, wenn sich jemand nicht daran hält.

Wichtig wäre auch, dass man verpflichtend einmal im Jahr, wenn ein Betriebsrat da ist, mit dem Betriebsrat, der Betriebsrätin darüber redet, wie sich diese Einkommensun­terschiede auch verkleinern beziehungsweise beseitigen lassen.

Das wäre in etwa ganz im Groben dieser Antrag, und ich freue mich auf die Debatte schon nächste Woche im Sozialausschuss. (Beifall bei der SPÖ.)

20.45

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Maria Großbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.