20.45
Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Ich darf mich betreffend den Antrag der SPÖ zur Schaffung eines Einkommenstransparenzgesetzes zu Wort melden. Es geht also um die Forderung nach Offenlegung aller Gehälter im Betrieb. Der vorliegende Antrag der SPÖ wird ja, wie schon gesagt wurde, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen, und der Ausschuss wird sich auch genau damit auseinandersetzen und ihn prüfen.
Was ich allerdings zu diesem Thema generell schon festhalten möchte: Wir von der Volkspartei wollen nicht noch mehr Bürokratie, noch mehr Aufwand für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land. (Abg. Heinisch-Hosek: Die Frauen sind Ihnen wurscht!) Wir stehen für Entbürokratisierung, für Deregulierung und für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. (Beifall bei der ÖVP.)
Vor allem gibt es ja schon eine Datenbank: Jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber, die/der dauerhaft über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist ja bereits verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen.
Wie die SPÖ in der Begründung ihres Antrages auch richtigerweise sagt, hat es in den letzten Jahren Gott sei Dank einige Verbesserungen gegeben. Es ist gut, zu sehen, dass sich aufgrund einer Vielzahl an Maßnahmen und auch einer steten gesellschaftlichen Bewusstseinsänderung die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern von Jahr zu Jahr mehr schließt, bisher auch ohne ein Einkommenstransparenzgesetz.
Ja, es gibt noch immer einen großen Genderpaygap, und wir brauchen unbedingt weitere Maßnahmen zur Stärkung der Lohnfairness zwischen Männern und Frauen, ein positiver Trend ist aber deutlich erkennbar. Österreich liegt im europäischen Vergleich beim Einkommensunterschied immerhin an achtbester Stelle – der Einkommensunterschied von 19,6 Prozent ist übrigens ein unbereinigter Wert, was Eurostat und die Statistik Austria bestätigen. Eurostat berechnet den bereinigten Wert bei 9,4 Prozent. Trotzdem: Jedes Prozent ist jedenfalls eines zu viel.
Was ich wirklich stark bezweifle, ist, dass das Bekanntmachen des Einkommens aller Mitarbeiter reibungslos und ohne erhebliche Konflikte in der Belegschaft vonstattengeht. Was wir sicher nicht möchten, ist die Schaffung einer betrieblichen Neidkultur, und ich glaube, dass wir den Frauen damit auch nicht wirklich weiterhelfen.
In Österreich haben wir auch im Unterschied zu Deutschland fast flächendeckend Kollektivverträge – weil Sie auch den Vergleich mit Deutschland angestellt haben –, ebenso gibt es bei uns im Gegensatz zu Deutschland die gesetzliche Pflicht der Angabe des Mindestlohns in den Stelleninseraten, in den schon genannten zweijährlichen Einkommensberichten. Außerdem besteht in Deutschland auch kein Anspruch auf die Offenlegung des Entgelts eines bestimmten Kollegen, es muss lediglich das mittlere Einkommen einer anonymen Vergleichsgruppe genannt werden. Das wird aber durch die Einkommensberichte ohnehin schon abgedeckt.
Es gibt auch im aktuellen Regierungsprogramm in vielen Kapiteln eine Reihe von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen, wie gesagt, nicht nur bei Frauen und Familie, auch im Wirtschaftskapitel. Diese und viele andere Fragen wird jedenfalls der Ausschuss zu klären haben.
Zum Abschluss noch zwei Bemerkungen: Jeder Einzelne, jede Einzelne hier im Hohen Haus und vor den Bildschirmen kann tagtäglich dazu beitragen, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen gelebt und in der Gesellschaft weiter verankert wird. Sie ist ein Menschenrecht – und es wäre sicher auch von Vorteil, wenn in den Kollektivvertragsverhandlungsteams der Gewerkschaft auch mehr Frauen sitzen würden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Rosa Ecker. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.