16.33

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der MinisterInnenbank! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesen sehr schwierigen Zeiten der Krise gibt es glücklicherweise immer wieder auch erfreuliche Nachrichten. So schreibt mir etwa heute ein befreundeter Hotelier und teilt mir mit – nachdem er mich vor ein paar Tagen angerufen und mir gesagt hat, dass das Kurzarbeitsmodell zwar sehr gut sei, er mir aber leider aufgrund der Tatsache, dass er dienstgeberseitig die Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, mitteilen muss, dass er sich nicht in der Lage sieht, seine Beschäftigten zu halten und sie leider kündigen muss, und ich ihm gesagt habe: Na, warte bitte noch ein bisschen, ich glau­be, da ist einiges in Bewegung! –, dass er 200 Beschäftigte glücklicherweise nicht kün­digen muss, sondern Kurzarbeit für sie beantragen kann.

Das ist möglich, weil die Sozialpartner und die Regierung glücklicherweise sehr schnell reagiert haben und die Regelung, dass die Sozialversicherungsbeiträge künftig vom AMS übernommen werden, letztlich gemeinsam umgesetzt haben und diese Regelung heute auch beschlossen wird. Ich glaube, das zeigt einerseits, wie flexibel reagiert wird, und zeigt andererseits auch, dass die Maßnahmen glücklicherweise zu wirken be­ginnen.

Zu den Problemlagen, die Kollege Schellhorn heute angeschnitten hat: Ja, das werden wir uns anschauen müssen, das muss behoben werden, weil wir wollen, dass das Kurzarbeitszeitmodell ein Modell ist, das wirkt und tatsächlich auch von möglichst vie­len Unternehmen im Sinne der ArbeitnehmerInnen und der Beschäftigung angenom­men wird.

Ja, sozialpartnerseitig ist noch einiges passiert, beispielsweise wurde die Kurzarbeit auch für Lehrlinge ermöglicht, wie bereits erwähnt worden ist, und ich persönlich freue mich – bei aller Kritik, die man am Härtefonds üben kann – darüber, dass wir es ge­schafft haben, auch klassisch atypisch Beschäftigte – freie DienstnehmerInnen bei­spielsweise, neue Selbstständige – und Non-Profit-Organisationen – Organisationen, die für die Gesellschaft letztlich oft sehr wichtige Aufgaben erfüllen – in den Härtefonds hineinzubringen, sodass auch sie die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Der Non-Profit-Bereich ist, wie bereits erwähnt wurde, ein Bereich mit 250 000 Beschäftig­ten! Das ist schon auch ein Wirtschaftssektor, dessen Organisationen natürlich auch das Recht haben, Kurzarbeit zu beantragen.

Wer allerdings heute das „Morgenjournal“ gehört hat, den Zusammenschnitt einer Pressekonferenz der Armutskonferenz, der weiß auch, dass wir in Wirklichkeit noch einiges zu tun haben werden. In der Pressekonferenz hat die Armutskonferenz einen Härtefonds auch für armutsgefährdete Menschen gefordert und auch gleich ein Maß­nahmenpaket vorgelegt, was man denn tun sollte, um diese besonders gefährdete Gruppe, diese unter prekärsten Bedingungen lebende Gruppe in der Krise auch ent­sprechend abzusichern.

Da geht es um Fragen betreffend Delogierungsprävention, da geht es um Fragen wie jene, ob sichergestellt werden kann, dass diese Menschen, die jetzt verstärkt von Ar­beitslosigkeit betroffen sind, die verstärkt von Armutsgefährdung betroffen sind, auch in der Krise noch ausreichend mit Strom und Energie versorgt werden. Da geht es aber auch um die Frage, wie beispielsweise die Sozialhilfe schneller, einfacher und rascher beantragt werden kann. Ich denke mir, es ist auch eine große Herausforderung für uns alle, dass es nicht nur darum geht, Unternehmen und Beschäftigung bestmöglich abzu­sichern, sondern auch darum, die Menschen, die unter besonders prekären Beschäfti­gungsverhältnissen, Arbeitsverhältnissen, Lebensverhältnissen unter uns leben, ent­sprechend abzusichern.

Und weil es nicht nur darum geht, zu appellieren – ich bin auch der Überzeugung, dass unser Sozialminister Anschober schon am Radar hat, was man denn machen könnte, um diese Krise für Menschen, die unter besonders prekären und schwierigen Verhält­nissen leben, nicht noch zu einer besonders großen Krise werden zu lassen –, bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Abschaltverzicht der Energiewirtschaft während der Corona Krise“

„Der Nationalrat wolle beschließen:

- Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, zur Sicherstellung der weiteren Belieferung österreichischer HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen mit Strom und Gas darauf hinzuwirken, dass Abschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug in den nächsten Wochen bis zum Ende der gesetzlichen Einschränkungen durch das COVID-19-Maßnahmengesetz BGBl Nr. 12/2020 nicht durchgeführt werden.

- Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird weiters ersucht dafür Sorge zu tragen, dass betroffenen Haushalts­kundInnen und Kleinunternehmen Ratenpläne bzw. Stundungen für diesen begrenzten Zeitraum angeboten werden und offene Forderungen in diesem Zeitraum nicht betrie­ben werden.

- Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird darüber hinaus ersucht, ein Monitoring dieser Maßnahmen und die Implementierung der entsprechenden Rahmenbedingungen im regulierten Bereich durch die für Strom und Gas zuständige Regulierungsbehörde durchgeführt werden, welche auch für diesbezügliche Fragen für alle EndkundInnen zur Verfügung stehen, sicherzustellen.“

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Es wurde schon mehrmals erwähnt: Wir lassen niemanden im Stich, das muss ins­besondere auch für jene Menschen gelten, die besonders armutsgefährdet sind und unter der Krise doppelt leiden. In diesem Sinne, Herr Sozialminister, freuen wir uns auf jene Aktivitäten, welche im Hinblick darauf gesetzt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Josef Schellhorn, Freundinnen und Freunde

betreffend Abschaltverzicht der Energiewirtschaft während der Corona Krise

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 397/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unterneh­men (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfas­sungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs­gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Ta­baksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetz 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanz­strafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbe­dienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegege­setz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflege­fondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eig­nungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hoch­schulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fach­hochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Ge­sellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Här­tefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz) (112 d.B.)

Begründung

Die aktuelle Krise durch Covid-19 hat in den vergangenen Tagen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Österreich erschüttert. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die in den vergangenen Tagen beschlossen wurden, können insbeson­dere gefährdete Personengruppen wie ältere Menschen im Alltag vor große Herausfor­derungen stellen: Von einem Tag auf den anderen sind etwa Einkäufe oder die Wege zu Bank und Post keine Selbstverständlichkeit mehr.

Eine verlässliche Energieversorgung ist eine der wichtigsten sozialen und wirtschaftli­chen Grundlagen unserer Gesellschaft. Um dieser Verantwortung im Zuge der Krise durch Covid-19 gerecht zu werden, werden die österreichischen Energieversorger in begründeten Härtefällen Energieabschaltungen in den nächsten Wochen aussetzen. Dieser Abschaltverzicht bei Zahlungsverzug entspricht einer freiwilligen Regelung, wel­che per Gesetz normalerweise für gesetzliche Feiertage und Wochenenden vorgese­hen ist. Damit übernehmen die Energieversorger eine wichtige gesellschaftspolitische Rolle.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

•           Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, zur Sicherstellung der weiteren Belieferung ös­terreichischer HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen mit Strom und Gas darauf hinzuwirken, dass Abschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug in den nächsten Wochen bis zum Ende der gesetzlichen Einschränkungen durch das COVID-19-Maßnahmengesetz BGBl Nr. 12/2020 nicht durchgeführt werden.

•           Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird weiters ersucht dafür Sorge zu tragen, dass betroffenen HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen Ratenpläne bzw. Stundungen für diesen begrenzten Zeitraum angeboten werden und offene Forderungen in die­sem Zeitraum nicht betrieben werden.

•           Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird darüber hinaus ersucht, ein Monitoring dieser Maßnah­men und die Implementierung der entsprechenden Rahmenbedingungen im re­gulierten Bereich durch die für Strom und Gas zuständige Regulierungsbehörde durchgeführt werden, welche auch für diesbezügliche Fragen für alle Endkun­dInnen zur Verfügung stehen, sicherzustellen.

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.