16.44

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Her­ren auf der Regierungsbank! Ich habe Ihnen das letzte Mal schon gesagt, dass man den Menschen durch Führungskompetenz Sicherheit geben und sie nicht verun­sichern sollte. Leider haben Sie in den letzten Wochen, vor allem im wirtschaftlichen Bereich, eine sehr große Verunsicherung geschaffen.

Wir haben Ihnen einen Vertrauensvorschuss gegeben, und dieser Vertrauensvor­schuss wurde leider auch verwirkt. Man kann also nicht davon sprechen, dass wir uns in unserer Argumentation gedreht haben, sondern der Vertrauensvorschuss wurde von diesen Regierungsparteien einfach verwirkt.

Natürlich ist der Schutz der Gesundheit und unserer Gesellschaft das oberste Gebot, aber man kann nicht einfach die Wirtschaft komplett ausblenden, sonst wird es am Schluss, am Ende dieser Krise dieses Gesundheitssystem und dieses Sozialsystem, auf das wir uns heute stützen und das wir Gott sei Dank haben, nicht mehr geben, weil es einfach nicht mehr finanzierbar ist. Deshalb braucht es einen wirtschaftlichen Strategiewechsel, sonst wird das alles nicht mehr finanzierbar sein. Es war – und das zeigt sich immer mehr – ein fataler Fehler, das Epidemiegesetz außer Kraft zu setzen. Das hätten Sie nie tun dürfen. Und da haben wir heute schwerwiegende Folgen: Arbeitslosigkeit, Firmen, die ihre Mitarbeiter entlassen mussten und heute damit kämp­fen, dass sie keinen Ersatz bekommen.

Der Unterschied – um die Wirtschaftspartei oder Wirtschaftskammerpartei noch einmal zu zitieren – zwischen dem Wirtschaftskammersystem in Österreich zu Deutschland ist fol­gender: In Deutschland dauert die Bearbeitung von Anträgen drei Tage, dann hat der Unternehmer das Geld auf dem Konto, in Österreich waren es leider drei Wochen. Deshalb ist dieses System auch abzulehnen. Deshalb haben wir ein umfangreiches R­eparaturpaket für die Wirtschaft aufgestellt, und ich werde einen entsprechenden Antrag einbringen, damit man das Schiff vielleicht noch retten kann, bevor es unter­geht.

Ich möchte einen Vergleich mit einem Schachspiel ziehen: Sie haben jetzt noch die Mög­lichkeit, eine Rochade zu machen. Sie stehen knapp vor dem Schachmatt, und Sie haben jetzt noch den Turm, das ist die Wirtschaft. Wenn Ihnen dieser Turm auch noch weg­bricht, so wie jetzt schon die Läufer und Bauern dabei sind, wegzubrechen, dann werden Sie diese Rochade nicht mehr zustande bringen, und es wird uns das ganze Wirtschafts­system zusammenbrechen, wie es noch nie seit der Wirtschaftskrise 1929 passiert ist. Man muss als Schachspieler auch immer ein paar Züge vorausdenken, und deshalb erinnert mich Ihre Argumentation eher an „Mensch ärgere Dich nicht“: Wenn eine Figur umfällt, dann fange ich halt wieder von vorne an. – Das ist zwar vielleicht beim Spielen lustig, aber für den betroffenen Unternehmer ist das nicht wirklich lustig.

Deshalb bringe ich jetzt den Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „,Reparaturpaket Wirtschaft‘ zur Bewältigung der COVID-19-Krise“ ein, den ich, da er sehr umfangreich ist – er wird auch verteilt werden –, nur in seinen Kernpunkten erläutern werde:

Wir fordern den vollen Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz – das Epi­demiegesetz außer Kraft zu setzen, war ein schwerer Fehler –, die Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über das Finanzamt und nicht über die Wirtschaftskammer, Stundungen von Energiekosten und Versicherungsprämien, Preisgarantien für Güter des täglichen Bedarfs. Wir fordern weiters ein Kommunalinvestitions- und Regional­wirtschaftspaket, ähnlich wie es die Sozialdemokraten gefordert haben. Die Gemein­den sind diejenigen, die am schnellsten Aufträge in die regionale Wirtschaft hinaus­bringen, die die regionale Wirtschaft stützen können, und das wird es unbedingt brauchen, wenn wir die Wirtschaft wieder hochfahren möchten. Ein wesentlicher volkswirtschaftlicher Beitrag ist natürlich auch die Bildung, und deshalb müssen wir heute dafür sorgen, dass unsere Kinder entsprechende Geräte haben, sie in Form von Leihgeräten zur Verfügung stellen, ebenso dafür, dass man Blockunterricht in den Schulen zulässt, Herr Minister, dass man Schüler unter 14 Jahren in Kleingruppen in die Schule lässt, sodass sie der Lehrer unterrichten kann. Wir brauchen die Durch­führung der Matura in der alten Form vor der Zentralmatura und die Vermittlung von Lehramtsstudenten durch Bildungsdirektionen an Familien zur Unterstützung und Bewältigung der Krise.

Ich hoffe auf Ihre Zustimmung und danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Angerer und weiterer Abgeordneter

betreffend „Reparaturpaket Wirtschaft“ zur Bewältigung der COVID-19-Krise

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichts­behörden­gesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Aus­länderbeschäftigungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichts-gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungs­organi­sationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanz­strafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Kranken­pflege­gesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Frei­willigengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschul­rechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Päda­gogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studien­gängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnell-mas­ken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errich­tung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstorno­fonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115 d.B.), in der 22. Sitzung des Nationalrates am 03.04.2020

Die Ausbreitung des Coronavirus zeitigt enorme negative Auswirkungen auf die hei­mische Wirtschaft. Führende österreichische Konzernmanager gehen derzeit schon von irreparablen Schäden aus, die uns wirtschaftlich über Jahre zurückwerfen. Außer­dem vermissen sie ein notwendiges Ausstiegszenario aus den derzeitigen Maßnahmen und notwendige konjunkturelle Maßnahmen der Bundesregierung. Insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Ein-Personen-Unternehmen (EPU) quer durch alle Branchen wird jeder zusätzliche Tag, an dem sie von den von dieser Bundesregierung beschlossenen Restriktionen betroffen sind, zu einem Kampf um das wirtschaftliche Überleben.

Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund des Coronavirus in Österreich stellen viele Kleinstunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen vor existenzielle Probleme infolge von Umsatzeinbußen und Nachfragerückgängen.

„Koste es, was es wolle,“ war in Zusammenhang mit notwendigen Maßnahmen für die Wirt­schaft die vielversprechende Aussage des Bundeskanzlers. Was dann aber wirklich in der Praxis geschehen ist, und wie die Realität für die heimischen Unter­nehmer aussieht, haben die letzten Tage eindrucksvoll gezeigt. Viele angekündigte Hilfspakete der Bundes­regierung verfehlen entweder ihre Wirkung oder es haben von der Wirtschaftskrise betroffene Unternehmen aufgrund der völlig überzogenen Kriterien keinen Anspruch.

So sind beispielsweise viele Gruppen seit Beginn der Möglichkeit der Antragstellung im Härtefallfonds derzeit davon ausgeschlossen bzw. die, die erfolgreich Anträge einreichten, werden zunächst mit Almosen von 500 bis 1.000 Euro abgespeist.

Wie drastisch die Situation für die heimische Wirtschaft aussieht und wie dringend daher wirksame, unmittelbare und ohne bürokratische Hürden gewährte Unterstützungsmaßnahmen für die Unternehmen wären, zeigt nachfolgende Grafik, aus welcher hervorgeht, dass beispielsweise die Österreichische Nationalbank in diesem Jahr von einer Rezession von mehr als – 3% ausgeht.

Selbst bei einem moderaten Szenario geht die OeNB von einem um 4,4 Prozentpunkte niedrigeren Wachstum aus. Statt eines Wachstums um 1,2 Prozent sei daher heuer mit einem Wirtschaftsrückgang um mehr als 3 Prozent zu rechnen. (OTS073/31.03.2020)

Die OeNB geht bei ihren Annahmen davon aus, dass die Wirtschaft ab Mitte April 2020 schrittweise wieder hochgefahren wird.

Sollte dies erst später geschehen, dann würde auch der Rückgang der Wirtschafts­leis­tung stärker ausfallen. (finanzen.at / 31.03.2020)

Wie bereits mehrfach ausgeführt und auch in Antragsform zum Ausdruck gebracht, ist es mittlerweile nicht fünf vor sondern bereits fünf nach zwölf, um endlich dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nicht zum Kollaps der heimischen Wirtschaft, zum Verlust von weiteren zigtausenden Arbeitslosen führen und das die wirtschaftliche Existenz der Betriebe erhalten bleibt.

Es braucht daher einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen können – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Unternehmer handelt.

Wir fordern daher, wie bereits im Zuge der Debatte und der Beschlussfassung der ersten beiden COVID-19 Pakete mit Nachdruck die unmittelbare Umsetzung von wirk­samen Unterstützungsmaßnahmen für die heimischen Unternehmen aber auch die betroffenen Privatpersonen.

Wir haben schon bei der Beschlussfassung des COVID-19 Gesetzes im Zuge der NR-Sitzung am 15.03.2020 die Mängel dieser Gesetzesvorlage aufgezeigt und ent­sprechende Abänderungsanträge gestellt. Es bestätigt sich mittlerweile auch, wie von uns befürchtet und aufgezeigt, dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epide­miegesetzes 1950 ein schwerwiegender Fehler dieser Bundesregierung war, der um­gehend repariert werden muss.

Das COVID-19 Gesetz muss so angepasst werden, dass jenen Unternehmen, die keinen Entschädigungsanspruch durch das Epidemiegesetz 1950 hätten, unbüro­kra­tisch, schnell und praktikabel eine notwendige Unterstützung zukommt.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dargelegten Fakten und damit im Sinne der not­wendigen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Unternehmen und Privat­per­sonen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte im Sinne der Um­setzung eines Wirtschaftsreparaturpakets zu setzen, das geeignet ist, jenen Privat­personen sowie Wirtschaftstreibenden, die von der COVID-19-Krise massiv bzw. exis­tentiell betroffen sind, unmittelbar, sofort und in ausreichendem Ausmaß zu helfen.

Dieses Wirtschaftsreparaturpaket hat die Umsetzung nachstehender Maßnahmen - unter der Zielsetzung der Übernahme einer ökonomischen Generalhaftung des Staates sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer - sicherzustellen:

•           Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungs­verbot betroffen sind, in jener Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des EpidemieG geschlossen worden wäre;

•           Sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unter­neh­mer, die sämtliche Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächs­ten drei Monate abdeckt;

•           Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über die Finanzämter;

•           Stundung von Energiekosten und Versicherungsprämien bis 31.12.2020;

•           Preisgarantie für Güter des täglichen Bedarfs;

•           Eine umgehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes;

•           Die Übermittlung einer Regierungsvorlage, mit der gewährleistet wird, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern bemüht sind, Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden;

•           Verpflichtung für alle Banken auf

o          spesen- und zinsenfreie Stundung von bis zu 12 Kreditraten bei gleichzeitiger entsprechender Verlängerung der Kreditlaufzeit und gleichbleibenden Kreditraten;

o          spesen- und zinsenfreie Stundung von bis zu 12 Leasingraten bei gleichzeitiger entsprechender Verlängerung der Leasinglauflaufzeit und gleichbleibenden Leasing­raten;

o          keine Geschäftskontenüberziehungszinsen

o          formlose zinsenlose Überbrückungskredite zur Deckung von Liquiditätslücken;

•           Umsetzung eines „Kommunalinvestitions- und Regionalwirtschaftspaket“ in Höhe von zumindest 1 Mrd. Euro aus Bundesmitteln im Sinne der Schaffung konjunkturbelebender Maßnahmen zur Unterstützung heimischer Unternehmen (KMU) nach der Corona-Krise. Mit diesem Paket sollen insbesondere folgende Kernpunkte umgesetzt werden:

o          Zuweisung der Mittel nicht nach einem fixen Schlüssel (bspw. Gemeindegröße, Finanzkraft o. ä.), sondern anhand einer tatsächlichen Projektbewertung unter Berück­sichtigung von Konjunktureffekten und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt (Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen);

o          Deckelung des jeweiligen Zuschusses mit max. 50% der förderbaren Kosten und mit max. 1 Mio EUR pro Projekt;

•           Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensitu­ation auf die Einnahmensituation bei Klein- und Mittelbetrieben einerseits sowie im Be­reich der Medien andererseits soll für jene Unternehmer, die auf Unterstützungen aus dem Härtefall- und Hilfs-Fonds angewiesen sind, zur Unterstützung des gesamten Wirtschaftskreislaufes seitens des Bundes Förderungen in Form von Schecks für die Schaltung von Inseraten und Werbeanzeigen in heimischen Medien zur Verfügung gestellt werden.

•           Berichtspflicht der jeweils zuständigen Bundesminister über Tätigkeit und Förderungen der im Zuge der COVID-19 Krise eingerichteten Fonds gegenüber dem Nationalrat sowie Übermittlung dieses Berichtes an den Rechnungshof zur Prüfung und Kontrolle und Übermittlung des Prüfergebnisses an den Nationalrat. 

•           Zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation auf sie Ab­sicherung des Wohnbedürfnisses (zB Miete oder Wohnkredite) soll zu Landeswohn­beihilfen eine Bundeswohnbeihilfe nicht nur auf geförderte Objekte, sondern auch für jeden von der Krise Betroffenen zugestanden werden.

•           Berichtspflicht des Bundesministers für Finanzen über die Datenübermittlung an, die Datensicherheit bei und die Datenverwendung durch die WKO, welcher zur Kontrolle der Datenschutzbehörde übermittelt wird.

•           Ein wesentlicher Beitrag für die Volkswirtschaft ist die Bildung, daher ist es wichtig, dass junge Menschen kein Jahr ihrer Ausbildung verlieren und somit keinen Bildungsnachteil erleiden. Die Bundesregierung hat daher sicherzustellen:

o          Verfügungstellung von mobilen Geräten (zur Leihe) für jene die eines benöti­gen;

o          Blockunterricht für Schüler unter 14 Jahren, das heißt jeden Tag ein Fünftel der Schüler (also ca 4-5) werden in den Hauptgegenständen unterrichtet, so dass jeder Schüler einmal pro Woche in der Schule ist;

o          Durchführung der Matura in der „alten“ Form vor der Zentralmatura;

o          Vermittlung von „Lehramt-Studenten“ durch die Bildungsdirektionen an Fami­lien, die Unterstützung benötigen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag wurde in den Grundzügen erläutert, ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Klubobmann August Wöginger. – Bitte, Herr Klubobmann.