Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Tagesordnungspunkt 1:
„Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema ‚Aktuelle Entwicklungen zum Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19‘“
„Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 2:
„Der Abänderungsantrag Beilage 2/13 wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 115 der Beilagen unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge Beilage 2/7, Beilage 2/8, Beilage 2/19 und Beilage 2/20 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] angenommen. [...]
Der Entschließungsantrag Beilage 2/5 EA wird [...] angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/6 EA wird [...] angenommen. [...]
Der Entschließungsantrag Beilage 2/10 EA wird [...] angenommen. [...]
Der Entschließungsantrag Beilage 2/15 EA wird [...] angenommen. [...]
Der Entschließungsantrag Beilage 2/21 EA wird [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 3:
„Der Abänderungsantrag Beilage 3/2 wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 116 der Beilagen – bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/1 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.“
Tagesordnungspunkt 4:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 117 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.