15.20

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es liegt ein KMU-Bericht vor, der ein bisschen eine Retrospektive dafür bietet, wie gut es einmal im Land war.

Der jetzige Zustand ist katastrophal. Wir haben Zigtausende Klein- und Kleinst­unter­nehmen, Einpersonenunternehmen, die nicht wissen, ob es sie in vier Wochen noch geben wird, die nicht wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen, und die heute um Almosen betteln müssen, damit sie eine entsprechende Unterstützung bekommen. Viele bekommen auch die Almosen nicht. Während beim Härtefallfonds Phase eins alle Gründerinnen und Gründer des heurigen Jahres sowie all jene, die vielleicht zusätzlich eine kleine Witwenpension bekommen, ausgefallen sind, sind jetzt alle weg, die im Jahr 2019 neu gegründet haben, weil sie noch keinen Steuerbescheid haben, den sie für einen Anspruch aus der Phase zwei benötigen. Behebt das bitte – und zwar gleich!

Damit komme ich zum Hauptproblem: Vor mehr als 100 Jahren, als noch ein Kaiser Franz Joseph in diesem Land und in diesem Gebäudekomplex war, hat man im Epide­miegesetz 1913 bereits eine Verdienstentgangsentschädigung für den Fall von Seuchenmaßnahmen vorgesehen. 1950 – fünf Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, Bombenschäden überall, Trümmerfrauen – hat der Gesetzgeber das Epidemiegesetz neu gefasst. Und was hat er vorgesehen? – Für alle, die von Seuchenmaßnahmen betroffen sind, eine volle Entschädigung für die Vermögensschäden, die daraus ent­stehen. Warum wurde das in der Kaiserzeit gemacht, warum wurde es 1950 ge­macht? – Weil die Schließung eines Betriebes, weil Verkehrsbeschränkungen nicht im Interesse der Unternehmerin, des Unternehmers sind, sondern im Interesse der Allgemeinheit, und daher muss sie den Vermögensschaden auch zahlen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Was macht diese Regierung aus ÖVP und Grünen am Wochenende vor dem Inkraft­treten? – Sie versucht, diesen Grundanspruch, der selbstverständlich ist, per Gesetz zu entziehen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Schellhorn.)

Das war der Kardinalfehler. Ihr habt die kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer zu Bittstellern gemacht. Shame on you für diese Maßnahme! Ich habe einen Antrag ins Netz gestellt, wie für diese Kleinunternehmen vielleicht noch eine rechtliche Chance besteht, sich diese Entschädigung, auf die sie einen Rechtsanspruch haben, zu holen. Es würde mich freuen, wenn sie gegen diese hinterhältige Maßnahme vorgehen können, die in die Inkrafttretensbestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes gesteckt worden ist. Wir werden das beheben, wir müssen das beheben.

Noch einmal: Shame on you, Zigtausende unserer Kleinunternehmerinnen und -unternehmer zu Bittstellern zu degradieren! Ich möchte so etwas nicht noch einmal erleben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.23

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Erwin Angerer. – Bitte, Herr Abgeordneter.