15.34

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Ich möchte auch zu dem KMU-Bericht Stellung nehmen, denn es betrifft ja auch Unternehmer wie mich beziehungsweise ist das ja auch die Leitlinie oder die Analyse aus dem Jahr 2017. (Der Redner hält den Bericht in die Höhe.)

Ich möchte vielleicht auch um ein bisschen Verständnis bitten, weil ich am Vormittag so emotional war, aber es betrifft auch mich, es betrifft jeden Unternehmer in diesem Land. Ich möchte mich auch dafür entschuldigen, dass ich wahrscheinlich zu emotional war, aber dennoch hat es mich ins Herz getroffen. (Zwischenruf des Abg. Zarits. – Abg. Matznetter: Nein, ...! – Abg. Meinl-Reisinger: Passt schon, ...! – Weitere Zwi­schenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Zum Kollegen Haubner: Lieber Peter, es ist schon richtig, die Bankenrichtlinien werden in Brüssel gemacht, aber die ÖVP war auch dabei, die hat sie auch festgelegt. Man kann sich also nicht nur darauf ausreden, was in Brüssel gemacht wird, man hätte schon auch einen Beitrag dazu leisten können. Gerade jetzt, wenn man Maastricht aushebelt, kann man auch Basel III aushebeln. Das ist einer der wichtigen Gesichts­punkte, warum jetzt die Liquidität fehlt, weil die Spange für den Unternehmer zu der Förderstelle ja die Bank ist und sich die Bank auf die Basel-III-Kriterien beruft.

Wenn Kollegin Götze sagt, es ist alles viel zu kurz, dann ist das eine schöne Einsicht. Ich gehe davon aus, dass eine Nachbesserung einer Nachbesserung einer Nach­bes­serung kommt, denn es ist ja ganz offensichtlich, dass die Unternehmen Liquiditäts­probleme haben und diese länger als nur drei Monate dauern werden. Das wissen wir jetzt, und darum sollte man schnell arbeiten, um auch den Unternehmerinnen und Unter­nehmern zu helfen. (Beifall bei den NEOS.)

Was aber steht denn hier drinnen? (Der Redner hält neuerlich den angesprochenen Bericht in die Höhe.) – Wir müssen diesen KMU-Bericht ganz aufmerksam lesen, weil wir jetzt umschalten können, um dann den Unternehmern, die es schaffen, diese Herkulesaufgabe zu bewältigen, auch das Arbeiten zu erleichtern. Das große Problem ist nämlich, dass die Umsatzrentabilität – das steht auch hier drinnen – bei 4,9 Prozent vor Steuern liegt. Von 100 Euro Umsatz bleiben nicht einmal 5 Euro übrig, und danach gilt es, diese 5 Euro auch noch zu versteuern. In der Gastronomie bleiben bei 1 000 Euro Umsatz – die Johannes Kepler Universität hat es ausgerechnet – dem Unternehmer 14 Euro. Das ist nicht viel, da kann keiner überleben.

De facto müssen wir nun die nächsten Schritte setzen, und das größte Problem ist der Faktor Arbeit. Gerade in einem Dienstleistungssektor wie dem Tourismus ist der Faktor Arbeit ein ganz wichtiger. Das ist auch der Grund, warum in den letzten zehn Jahren die Hotellerie nicht diese großen Reserven aufbauen konnte und aufgrund von Corona schon jetzt in Liquiditätsschwierigkeiten ist. Das ist auch der Grund, warum wir so eine niedrige Eigenkapitalquote haben.

Dann komme ich zu einem ganz wichtigen Punkt, der auch hier enthalten ist. Ich möchte einen alten Kollegen des Generalsekretärs Kopf zitieren, nämlich Präsident Christoph Leitl, der einmal von einem Triple B für die Unternehmer gesprochen hat, nämlich Bürokratie, Belastung und Bestrafung. Da muss man ansetzen und zum einen den Faktor Arbeit entlasten, zum anderen sofort entbürokratisieren. Darüber haben wir im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung schon verschiedene Male seit 2014 öfters gesprochen. Wir fanden noch nie einen gemeinsamen Weg, aber dieser Weg muss gegangen werden.

Das Triple B muss abgeschafft werden, die Abstrafung muss weg, die Belastung muss weg und die Bürokratie muss weg. Das ist essenziell! Gleichzeitig müssen wir daran denken, auch im Tourismus über einen viel längeren Zeitraum die Liquidität zu erhalten und in dieser Coronakrise vielleicht auch eine Hilfe mit einer eventuellen Freeze­rege­lung zu geben, das heißt einzufrieren.

Lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen: Kollege Angerer hat die AUA erwähnt. Was bei den Klein- und Mittelbetrieben, bei den KMUs, auf Unverständnis stößt, ist, wenn man aus den Medien erfährt, dass Sie, Frau Minister, schon mit der AUA verhandeln, und ein Klein- und Mittelbetrieb überhaupt noch nicht weiß, ob er eine Förderung beziehungsweise eine Stützung kriegt, und von der Bank gehänselt wird. Ich glaube, da müssen Sie eine andere PR-Maschinerie hinsetzen. Die rot-weiß-rote Heckflosse gibt es seit Vranitzky nicht mehr, die ist schon in deutscher Hand. Wir brauchen massive Unterstützung und sofortige Hilfe für diese Unternehmen in Öster­reich.

Ich möchte daher drei Anträge einbringen, auch deswegen, um zu betonen, wie wichtig es ist, nicht die zu belasten, die jetzt die ganze Last stemmen.

Der erste betrifft eine Klarstellung zur Erbschafts- und Vermögensteuer:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Klarstellung zur Erbschafts- und Vermögenssteuer“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, weder eine Gesetzesinitiative für eine Erb­schaftssteuer noch für eine Vermögenssteuer zu starten. Stattdessen sollen alle An­stren­gungen unternommen werden, um eine Abgabenentlastung voranzutreiben, vor allem die Entlastung der Arbeitseinkommen.“

*****

Der zweite Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Solidaritäts­beitrag von Sonderpensionen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Stärkung der Wirtschaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Sicherungsbetrag gem. Sonderpen­sio­nen­begrenzungsgesetz entsprechend der Antragsbegründung auszuweiten, um die Leistungen gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vorübergehend auf die ASVG-Höchstpension zu beschränken.“

*****

Und der dritte Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Solidaritäts­beitrag von Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Stärkung der Wirtschaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den gesetzlichen Interessensvertretungen an­zuordnen, die zweckgebundenen Rücklagen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Stärkung der österreichischen Wirtschaft einzusetzen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Das war im Gegensatz zum Vormittag eine sehr ruhige Rede! Fast zu ruhig! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Fast! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

15.40

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Klarstellung zur Erbschafts- und Vermögenssteuer

eingebracht im Zuge der Debatte in der 24. Sitzung des Nationalrats über – TOP 12

Der Vizekanzler hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie offen für Erb­schafts- und Vermögenssteuern ausgesprochen. Angesichts der Tatsache, dass die Abgabenquote mittlerweile bei 43% einen Höchststand erreicht hat und Österreich auch im internationalen Vergleich ein absolutes Hochsteuerland ist, sind Regierungs­vorhaben, die neue Steuern fordern, ökonomisch äußerst gefährlich. Stattdessen müs­sen in Zeiten der Rezession Steuersenkungen und Entlastungen der Bevölkerung an­ge­dacht werden. Ein Punkt, bei dem es beispielsweise vor der Nationalratswahl 2019 bereits einen parteiübergreifenden Konsens gegeben hat, war die Abschaffung der "Inflationssteuer" ("Kalte Progression"). Darüber hinaus gibt es natürlich zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Bevölkerung zu entlasten, um in der Wirtschaftskrise die Kaufkraft zu stärken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, weder eine Gesetzesinitiative für eine Erb­schaftssteuer noch für eine Vermögenssteuer zu starten. Stattdessen sollen alle An­strengungen unternommen werden, um eine Abgabenentlastung voranzutreiben, vor allem die Entlastung der Arbeitseinkommen."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Solidaritätsbeitrag von Sonderpensionen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Stärkung der Wirtschaft

eingebracht im Zuge der Debatte in der 24. Sitzung des Nationalrats über TOP 12

Die Auswirkungen der COVID-19 Krise auf die österreichische Wirtschaft sind er­heblich. Vielen Betrieben kommt zusehends die Liquidität abhanden, die Geschäfte stehen weitgehend still, aber die Kosten laufen weiter. Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer fürchten um ihre Jobs und ihr Einkommen. Unternehmerinnen und Unterneh­mer fürchten um ihre Betriebe und ihre Existenzen.

Eine unfassbare Belastungsprobe für die arbeitende Bevölkerung in Österreich, aber auch für die österreichische Wirtschaft. Dies zeigt sich auch in der explodierenden Arbeitslosigkeit und dem massiven Anstieg an Insolvenzen.

In einem ersten Schritt hat die österreichische Bundesregierung ein umfassendes Hilfspaket in Höhe von 38 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Ein Hilfspaket für die Gesundheit der Menschen, zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung des Wirtschaftsstandorts. Ein wichtiger und richtiger Schritt, der auch von unserer Seite mitgetragen wurde.

Die Finanzierung dieses Hilfspakets darf jedoch auf keinen Fall zu Lasten des Mittel­standes gehen. Eine Erhöhung der Steuerlast für den arbeitenden Mittelstand stellt für uns NEOS keine Option dar. Auch eine Einführung der Erbschafts- oder Vermögen­steuer würde die falschen Akzente setzen.

Was es aktuell braucht ist Solidarität. Solidarität von Seiten jener, die es im Zuge der Krise aus finanzieller Sicht nicht so hart getroffen hat:

Aktuell gibt es in Österreich ca. 30.000 Pensionisten mit einer monatlichen Pension über der ASVG Höchstpension von 3.566,54 Euro Brutto. Der größte Teil dieser Pen­sionsansprüche entspringt einem Beschäftigungsverhältnis im staatsnahen Bereich.

Ein solidarischer Verzicht auf die Zahlungen über der Höchstgrenze würde den öster­reichischen Staat mit jährlich 900 Mio. Euro ausgabenseitig entlasten. Wir NEOS for­dern daher für einen begrenzten Zeitraum einen Solidaritätsbeitrag von allen Pen­sionen und pensionsähnlichen Leistungen gem. Sonderpensionenbegren­zungsgesetz über der ASVG-Höchstpension zur Sicherung von Arbeitsplätzen und für die Stärkung der Wirtschaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Sicherungsbetrag gem. Sonderpen­sio­nenbegrenzungsgesetz entsprechend der Antragsbegründung auszuweiten, um die Leistungen gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vorübergehend auf die ASVG-Höchstpension zu beschränken."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Solidaritätsbeitrag von Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer zur Siche­rung von Arbeitsplätzen und Stärkung der Wirtschaft

eingebracht im Zuge der Debatte in der 24. Sitzung des Nationalrats über TOP 12

Die Auswirkungen der COVID-19 Krise auf die österreichische Wirtschaft sind erheb­lich. Vielen Betrieben kommt zusehends die Liquidität abhanden, die Geschäfte stehen weitgehend still, aber die Kosten laufen weiter. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fürchten um ihre Jobs und ihr Einkommen. Unternehmerinnen und Unternehmer fürchten um ihre Betriebe und ihre Existenzen.

Eine unfassbare Belastungsprobe für die arbeitende Bevölkerung in Österreich, aber auch für die österreichische Wirtschaft. Dies zeigt sich auch in der explodierenden Arbeitslosigkeit und dem massiven Anstieg an Insolvenzen.

In einem ersten Schritt hat die österreichische Bundesregierung ein umfassendes Hilfspaket in Höhe von 38 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Ein Hilfspaket für die Gesundheit der Menschen, zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung des Wirtschaftsstandorts. Ein wichtiger und richtiger Schritt, der auch von unserer Seite mitgetragen wurde.

Die Finanzierung dieses Hilfspakets darf jedoch auf keinen Fall zu Lasten des Mittelstandes gehen. Eine Erhöhung der Steuerlast für den arbeitenden Mittelstand stellt für uns NEOS keine Option dar. Auch eine Einführung der Erbschafts- oder Vermögensteuer würde die falschen Akzente setzen.

Was es aktuell braucht ist Solidarität. Solidarität von Seiten jener, die es im Zuge der Krise aus finanzieller Sicht nicht so hart getroffen hat:

Laut den aktuellsten Rechnungsabschlüssen betragen die Rücklagen in Arbeiter­kammer und Wirtschaftskammer zum gegenwärtigen Zeitpunkt insgesamt mehr als 2,1 Mrd. Euro.

Hiervon entfallen 1,6 Mrd. Euro an Rücklagen auf die Wirtschaftskammern und 500 Mio. Euro auf die Arbeiterkammer.

Rund 550 Mio. Euro dieser Rücklagen sind in Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer aktuell Bankeinlagen.

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, den gesetzlichen Interessensvertretungen an­zuordnen, die zweckgebundenen Rücklagen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Stärkung der österreichischen Wirtschaft einzusetzen."

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Alle Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Carmen Jeitler-Cincelli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.