16.24

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein sehr ernsthaftes Thema. Wir haben heute ja schon mehrmals gehört, dass sich Österreich im internationalen Vergleich sehr, sehr gut macht. Das heißt, wir haben sehr, sehr wenige Infizierte, wir haben sehr wenige Tote, wir haben aber auch mehr als genügend Intensiv- und Krankenhausbetten. Das ist nicht nur das Verdienst der Regierung – ganz im Gegenteil –, sondern das ist auch das Verdienst von uns allen, weil wir über Jahre hinweg ein sehr, sehr gutes Gesundheitssystem steuerfinanziert haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Das Zweite, worüber wir heute auch viel gehört haben, sind die ganz vielen Hilfs­maßnahmen und Hilfspakete, die die Regierung ausgegeben hat. Es sind 38 Milliarden Euro, das ist das größte Hilfspaket aller Zeiten. Auch dieses Hilfspaket ist ausschließ­lich und zur Gänze aus den Beiträgen der in Österreich tätigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert. Steuerbeiträge fließen letzten Endes in einen Solidaritätstopf, der uns die Sicherheit gibt, dass wir gemeinschaftliche Probleme und Aufgaben gut be­wältigen können, deshalb erscheint es uns umso wichtiger, dass die Corona­förder­gelder nicht in die Hände jener Menschen gelangen, die sich geweigert haben, in diese Gemeinschaftskasse einzuzahlen, obwohl sie die Mittel dazu gehabt hätten.

Von wem rede ich? – Ich rede von den Steuervermeiderinnen und Steuervermeidern, die ihr Geld in Steueroasen, die auf der Schwarzen Liste sind, geparkt haben. Sie haben sich die Solidarität der ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen in Österreich nicht verdient. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) Es freut mich deshalb umso mehr, dass wir jetzt – wir sind diesbezüglich nach Polen und Dänemark das dritte europäische Land – einen Antrag einbringen können, dass Unter­nehmen, deren Mütter und Töchter ausschließlich aus Gründen der Steuervermeidung in Übersee gegründet worden sind, gänzlich von Coronaförderungen ausgeschlossen werden.

Deshalb bringe ich formal folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz mit dem die Zahlung von Staatshilfen anlässlich der COVID-19-Krise an Unternehmen mit Sitz in Steueroasen verboten wird“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, der Zahlungen der öffentlichen Hand, die im Zusammenhang mit der Ausbrei­tung von COVID-19 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen getätigt werden, an Unternehmen ausschließt, bei denen der Sitz bzw. der Sitz der Muttergesellschaften in einem Staat der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke liegt.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Karlheinz Kopf

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz mit dem die Zahlung von Staatshilfen anlässlich der COVID-19-Krise an Unternehmen mit Sitz in Steueroasen verboten wird

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Bericht über die Situation und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen der österreichischen Wirtschaft ("KMU im Fokus 2019"), vorge­legt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-102/99 d.B.) (Top 12)

Begründung

Corona verändert Österreich. Seit 16.3.2020 befindet sich Österreich im Lock-Down. Es wird alles daran gesetzt um das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten. Mit heute knapp 15.000 bestätigten Infektionen hat es Österreich im europaweiten Vergleich schnell geschafft, die Neuinfektionen zu senken. Die Kapazitäten an krankenhaus- und insbesondere Intensivbetten waren ausreichend. Auch die Anzahl der Todesfälle blieb verhältnismäßig gering. Österreich steht im internationalen Vergleich auch deshalb sehr gut da, weil wir uns auf ein von Steuern finanziertes, gutes Gesundheitssystem verlassen können. Die solidarische Finanzierung der Gesundheitseinrichtungen und Versicherung von allen in Österreich lebenden Menschen macht sich in dieser Krise besonders bezahlt.

Corona heißt aber nicht nur Gesundheitskrise, sondern macht auch riesige Kraft­an­strengungen seitens der öffentlichen Hand notwendig, die Wirtschaft möglichst unbe­schadet aus dieser schwierigen Zeit der Beschränkungen hinauszumanövrieren. Dazu hat die Bundesregierung das größte Hilfspaket aller Zeiten in Höhe von 38 Milliarden Euro geschnürt.

Diese 38 Milliarden werden zur Gänze aus den Beiträgen der in Österreich tätigen SteuerzahlerInnen finanziert. Steuerbeiträge sind ein Solidaritätstopf, der uns die Sicherheit gibt, dass wir gemeinschaftliche Probleme und Aufgaben gut bewältigen können.

Ein wesentlicher Anteil der österreichischen Steuerleistungen wird von den Kleinen und Mittleren Unternehmen in Österreich erwirtschaftet, wie sich aus dem hier gegen­ständlichen Bericht neuerlich ergibt.

Umso wichtiger erscheint es, dass die Corona-Fördergelder nicht in die Hände jener Menschen gelangt, die sich geweigert haben, in die Gemeinschaftskasse einzuzahlen, obwohl sie die Mittel dazu hatten. Die SteuervermeiderInnen, die ihr Geld in den Steueroasen der schwarzen Liste geparkt haben, haben sich die Solidarität aus den geleisteten Beiträgen der ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen in Österreich nicht verdient.

Unternehmen, deren Mütter und Töchter, die aus steuerlichen Gründen in Übersee gegründet worden sind, sollen von Corona-Förderungen ausgeschlossen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, der Zahlungen der öffentlichen Hand, die im Zusammenhang mit der Aus­brei­tung von COVID-19 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen getätigt werden, an Unternehmen ausschließt, bei denen der Sitz bzw. der Sitz der Muttergesellschaften in einem Staat der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke liegt.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.