18.13

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse es noch einmal ganz kurz zusammen: Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindes­entführung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Jedes neue Land, das beitreten möchte, muss von jedem anderen Land akzeptiert werden, und das machen wir heute für die genannten Länder. Da wir Mitglied der Europäischen Union sind, muss auch der Rat zustimmen, dass wir zustimmen, und auch das ist bereits geschehen  so viel zum Prozess.

Mehrfach ist jetzt der Name des Übereinkommens gefallen: internationale Kindesent­führung. Dieser Name bringt uns aber auf die falsche Fährte, denn in Wirklichkeit geht es um Kindesentziehung. Man kann sich so leichter vorstellen, worum es geht, nämlich dass dort, wo Obsorge geteilt ist oder wo Besuchsrechte bestehen, Kinder in ein ande­res Land gebracht werden, womit diese Kontaktmöglichkeit dann nicht mehr gegeben ist, das Kind folglich dem anderen Elternteil entzogen wird.

Wenn viele Länder diesem Übereinkommen beitreten – und es sind nun doch weit über 100 –, dann gibt es gerade für binationale Paare größere Rechtssicherheit. Wenn also beide Staaten, denen die beiden Elternteile angehören, das Übereinkommen ratifiziert haben, bedeutet das Rechtssicherheit, weil Behördenentscheidungen anerkannt wer­den. Es heißt, dass die Behörden zusammenarbeiten, dass die Verfahren viel, viel schneller gehen und dass eine Rückführung des Kindes im Normalfall innerhalb von sechs Wochen möglich ist. Das ist deswegen wichtig, damit man nicht die Möglichkeit schafft, ein eigenes Recht zu setzen, indem man ein Kind einfach fortbringt, sodass dann der Elternteil, der vom Gericht ja schon Recht bekommen hat, dass er das Kind sehen darf, diese Möglichkeit nicht mehr hat.

So wie mein Vorredner Kollege Troch gesagt hat, ist dieses Übereinkommen beson­ders für die betroffenen europäischen Länder interessant. Aus Ländern wie der Domini­kanischen Republik, Ecuador, Honduras, Usbekistan, auch Belarus leben nur ein paar hundert Staatsbürger in Österreich, aber aus der Ukraine stammen doch über 11 000 Menschen, und da gibt es immer wieder solche Vorfälle.

Wie Kollegin Neßler auch ganz richtig gesagt hat: Das, was wir hier tun, nämlich das Haager Übereinkommen selbst, aber auch, dass wir neue Länder aufnehmen, ent­spricht direkt dem in der Kinderrechtskonvention geäußerten Wunsch; dort werden genau solche Übereinkommen gefordert. Da steht dann auch noch einmal ganz klar drinnen – und ich unterstreiche, was du, Frau Kollegin, gesagt hast –, dass die Kin­derrechtskonvention anerkennt, dass ein Kind ein Recht auf beide Elternteile hat. Das ist für uns auch in anderen Rechtsbereichen ein ganz wichtiges Prinzip: Es gibt ein Recht auf beide Elternteile und beide Elternteile haben die Verantwortung für dieses gemeinsame Kind.

Ein Recht zu haben ist aber nicht immer das Gleiche, wie Recht zu bekommen. Des­wegen freue ich mich, dass die Justizministerin heute hier ist, da nach einer Annahme des Beitritts der genannten Staaten zu diesem Übereinkommen zwar das Recht am Papier besteht, es aber mit der Umsetzung immer wieder Probleme gibt. In anderen Ländern, in denen die genannten Staaten bereits Mitglieder geworden sind, also bereits angenommen wurden, bestehen weiterhin praktische Probleme.

Es obliegt wieder den eigenen Behörden, der Regierung, insbesondere dem Justiz­ministerium, für das Recht der betroffenen Kinder, aber auch der betroffenen Eltern zu sorgen. Ich bin ganz sicher, dass das bei dir, liebe Frau Justizministerin, in sehr guten Händen ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.16

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter ist der nächste Redner. – Bitte.