18.23

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier liegt eine einvernehmliche Sache vor. Auf Initiative von Frau Kollegin Yildirim von der SPÖ wird hier ein Thema behandelt, das offenbar von allen Parteien gemeinsam als Problem gesehen wird, und zwar geht es um das ungefragte voyeuristische Fotografieren von Personen, bezeich­net als Upskirting. Es geht in erster Linie natürlich darum, dass Frauen ungewollt foto­grafiert werden, aber ich denke, in Wahrheit sollten wir das weiter fassen. Es werden dabei ja nicht nur Frauen vielleicht gedemütigt, sondern es müssen vor allem auch Minderjährige geschützt werden. Das ist ein besonderes Anliegen, das wir hier auch einbringen wollen.

Es geht also darum, dass es derzeit keinen Straftatbestand gibt, wenn man solche Fotos herstellt und dann vielleicht auch veröffentlicht. Ein Beispiel war eine Fußball­mannschaft, eine Mädchenfußballmannschaft, die von ihrem Trainer beim Duschen fotografiert wurde, und der hat das dann verbreitet. Es hat sich dann herausgestellt, dass es nicht möglich war, diesen Trainer zu belangen, jedenfalls nicht strafrechtlich, weil es keinen Straftatbestand gibt. Das Zivilrecht greift da auch nicht ausreichend weit und auch der Datenschutz greift nicht wirklich.

Das heißt, wir sind der Ansicht, dass es wichtig ist, da einen Straftatbestand zu schaf­fen. Wie gesagt, es sind alle Parteien einer Meinung, und wir machen heute mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag den ersten Schritt, um dann entsprechende Straftatbestände zu kreieren und hoffentlich bald hier zu beschließen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.25

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Dioski. – Bitte, Frau Abgeordnete.