18.33

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass wir heute diesen Antrag hier behandeln, und ich freue mich auch, dass die Abgeordneten aller Frak­tionen im Justizausschuss diesen Antrag einstimmig beschlossen haben, denn dieser Antrag ist wichtig.

Upskirting – wir haben es jetzt schon mehrfach gehört – ist ein widerliches Phänomen. Upskirting verletzt nicht nur die Intimsphäre, sondern wird auch oftmals als Druckmittel verwendet, um gewisse Leistungen zu erzwingen.

Jetzt ist es so, dass wir zwar im Gesetz Regelungen haben, die beispielsweise die fort­gesetzte Belästigung im Wege der Telekommunikation oder eines Computersystems erfassen. Man hat sich damals – 2015 – gedacht, Upskirting könnte darunterfallen. Nun hat man aber gesehen, dass das nicht ausreichend ist, denn es ist weder die einmalige Belästigung mit umfasst, noch ist die Herstellung und auch der Besitz solcher Bildnisse unter Strafe gestellt. Man hat auch festgestellt, dass das Verwaltungsstrafrecht in diesem Zusammenhang nicht ausreicht.

Wie Sie wissen, habe ich Anfang März eine ExpertInnengruppe einberufen, die sich mit dem Thema Hass und Gewalt im Netz beschäftigen soll. Da habe ich natürlich auch in Auftrag gegeben, dass man sich den Bildnisschutz anschauen soll, und ich hoffe, diesen Ihren Antrag heute mit behandeln zu dürfen.

Leider musste die Sitzungstätigkeit der ExpertInnengruppe aufgrund der Sicher­heits­maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 vorläufig unterbrochen werden. Ich kann Ihnen aber versichern und verspreche Ihnen, dass das Thema Hass und Gewalt im Netz weiter behandelt wird und dass wir uns selbstverständlich sobald wie möglich wieder dieses Themas annehmen werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Ab­geordneten von SPÖ und NEOS.)

Die Coronakrise ist derzeit präsent, sie beschäftigt uns natürlich; sie wird uns lange beschäftigen und sie hat uns auch sehr beschäftigt. Ich möchte Ihnen aber auch versichern, wir haben im Justizressort viele Projekte, wir haben uns vieles vorgenom­men, das wir zur Umsetzung bringen wollen und bringen werden, und dazu gehört auch das Verbot des Upskirting.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei allen Abgeordneten – auch für die anre­gende Diskussion im Justizausschuss – bedanken und freue mich, diesen Antrag in Zukunft umsetzen zu dürfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

18.36

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.