18.37

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die moderne Technik ist wirklich Fluch und Segen zugleich: ein Segen, wenn ich an die letzten Wochen denke, in denen Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher inner­halb weniger Tage auf Homeoffice umstellen konnten; es ist aber auch ein Fluch, weil Angriffe auf die Privatsphäre und die Intimsphäre immer schneller und immer leichter passieren.

In Sekundenschnelle können wir den Kameraton bei unseren Handys ausschalten, und es braucht nicht viel Geschick, dass wir Fotos von anderen Personen machen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die Instagram-Story von einigen von Ihnen aufmerksam verfolgt, und ich glaube, ich habe solche Spontanaufnahmen von hier heute schon auf Instagram gesehen.

Die moderne Technik, die Smartphones, wird aber auch immer mehr dazu verwendet, um Upskirts aufzunehmen. Wir haben schon gehört, was Upskirts sind. Das ist das heimliche Fotografieren unter den Rock, unter ein Kleid einer Frau, und diese Fotos landen dann oft auf Pornoseiten oder auf sonstigen Onlineplattformen. Natürlich passiert das Ganze ohne Einwilligung der Frauen.

Bei uns in Österreich haben wir kein Verbot des Upskirts. Wir haben im Justizaus­schuss bereits darüber diskutiert, wie so ein Verbot erfolgen kann. Es wurde diskutiert, ob das über das gerichtliche Strafrecht sein kann, bei dem wir das Ultima-Ratio-Prinzip haben, oder auf verwaltungsstrafrechtlichem Weg, wo wir rascher und vielleicht un­bürokratischer helfen können. Ich danke Ihnen, Frau Bundesminister, dass Sie diese Anregungen in die Expertengruppe mitnehmen werden. Ich bin mir sicher, Sie werden uns einen guten Vorschlag präsentieren.

Ich freue mich außerdem, dass wir mit diesem Upskirtingverbot eines der wenigen Länder sind, die ein solches Verbot beschließen werden. Weltweit gibt es nämlich nur vier Länder, die bereits ein solches Verbot haben. Es ist also schön, dass wir uns da einig sind.

Ich habe anfangs von der modernen Technik gesprochen, nun möchte ich einen ge­schichtlichen Schwenk machen: Das erste Upskirt wurde 1767 vom Maler Fragonard, einem Rokokomaler, angefertigt. Das Bild „Die Schaukel“ – auf Französisch l’escar­polette – zeigt einen jungen Mann, der den Anblick auf das Bein der schaukelnden Frau genießt, weil der Wind den Rock wegweht.

Sie sehen also, das Upskirting ist ein gesellschaftlich tradiertes Phänomen. Ich freue mich, dass wir 250 Jahre später, nämlich im Jahr 2020, hoffentlich ein Verbot dagegen beschließen können. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

18.39

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.