18.39

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher daheim vor den Bildschirmen und meinetwegen heute auch auf Pornhub, denn auch dort lan­den diese Spannervideos oft!

Wer kennt sie nicht – vor allem Frauen –, unangenehme, aufdringliche Blicke im Schwimmbad oder im Fitnessstudio? Man wird in seiner Intimsphäre bedrängt, und das ist unangenehm – und es ist erlaubt. Wenn der Blick dabei auch noch durch eine Kamera geht, man heimlich gefilmt wird, dann ist das ebenfalls nicht verboten. Spanner können uns in Situationen aufnehmen, die sie absolut nichts angehen: Da ist der Trainer, der heimlich seine Jugendmannschaft in der Umkleidekabine filmt, da ist die Airbnb-Vermieterin, die eine Spycam installiert und ihre Gäste im Bett oder im Bad aufnimmt, da ist der Chef, der die Damentoilette filmt, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen nichts davon.

Spannervideos haben schon Eingang in die Philosophiebücher gefunden. Der Medien­philosoph Charles S. verwendet sie als Beispiel, um seine These von der Flüssigkeit von Information zu illustrieren. Das bedeutet, dass Information heute sehr schnell überall sein kann und sich auch sehr schnell auf vielen Kanälen verbreitet. Das macht gerade bei Spannervideos und anderen Angriffen auf unsere Privatsphäre dann doch einen sehr großen Unterschied, der auch in der österreichischen Rechtslage bis jetzt nicht berücksichtigt worden ist.

Es geht im 120er-Paragrafen des StGB derzeit um Tonaufnahmen. Als man das 1975 zum Gesetz gemacht hat, hat man wahrscheinlich Spionage- und Abhörszenarien im Sinn gehabt, man hat an diskrete Deals gedacht, die von dunklen Gestalten mit Richt­mikrofonen ausspioniert und auf Tonbandgeräten aufgezeichnet wurden. Wer also keine Abhörprotokolle auf Magnetbändern anfertigt, sondern mit seinem Smartphone heimlich Frauen unter den Rock filmt, hat sich bis jetzt keine Sorgen machen müssen und maximal einen Verweis der Datenschutzbehörde riskiert.

Das ist überholt! Heute sind Filmkameras mit brauchbaren Mikrofonen allgegenwärtig und in jedem Smartphone. Drohnen und Spycams kann man sich online im Sonder­angebot bestellen. Diese Geräte, diese hochauflösenden Smartphonekameras machen es Spannern leicht. Es waren ja in letzter Zeit überwiegend Spanner und nicht Spione, deren geheime Aufnahmen für Unmut gesorgt haben. Strafrechtlich waren solche Ein­griffe bislang nicht relevant, und das ist absurd, denn wenn Menschen heimlich gefilmt werden, wenn so in ihre Privat- und Intimsphäre eingegriffen wird, dann sind die Folgen schwerwiegend.

Andere Länder haben das schon früher geklärt. In Deutschland droht für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Ich bin froh, dass wir in Österreich heute nachziehen und endlich eine dicke Staubschicht von diesem Paragrafen entfernen und dass wir auch im Parlament erkannt haben, dass da doch eine Schieflage im Schutzniveau besteht. Darum unterstützen wir NEOS den vorliegenden Entschließungsantrag, damit uner­wünschtes Filmen und Fotografieren endlich strafbar wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

18.43

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.