19.43

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Jedes Jahr informiert der Rechnungshof über seine Tätigkeiten in einem umfangreichen Bericht. Es geht darum, dass eben über die Prüfungen und Beratungen berichtet wird, natürlich gibt es dazu auch noch Follow-up-Überprüfungen, und die Berichte werden ja auch laufend vom Rechnungshof hinterfragt.

2019 hat der Rechnungshof 87 Prüfungen durchgeführt, davon waren 19 sogenannte Follow-up-Überprüfungen. 49 Berichte sowie der Bundesrechnungsabschluss und der Einkommensbericht haben sich an den Nationalrat gerichtet, 35 Berichte an die Landtage und acht Berichte an die Gemeinden.

Wollte man Bilanz ziehen, so ließe sich diese aus der Umsetzung der Empfehlungen, die der Rechnungshof ausgesprochen hat, begründen: 2019 hat der Rechnungshof bei 125 überprüften Stellen den Umsetzungsstand nachgefragt und insgesamt 2 666 Emp­fehlungen, die 2018 ausgesprochen wurden, bewertet, und der Wirkungsgrad, die Um­setzung der Empfehlungen, betrug stolze 79 Prozent.

Zusätzlich wurden auch Sonderprüfungen durchgeführt. Es gab fünf Prüfaufträge für Sonderprüfungen – im Vergleich zu früheren Jahren wesentlich mehr.

Ein Schwerpunkt im Jahr 2019 – und natürlich in der öffentlichen Diskussion sehr stark wahrgenommen – war die Prüfung nach dem Parteiengesetz, die daraus resultierende Rechnungshofkontrolle. Das ist eine Sonderaufgabe des Rechnungshofes. Ausgelöst durch die sogenannte Ibizakrise, ist es ja darum gegangen, wie man die Lücken im Parteiengesetz schließen kann.

Es gab dann im September 2019 eine Novelle des Parteiengesetzes mit drei zentralen Punkten: erstens: Verbot von Großspenden und die Verschärfung von Geldbußen bei Überschreitung von Wahlkampfkostenobergrenzen; zweitens: auch die administrativen Aufgaben des Rechnungshofes wurden erweitert; drittens gibt es nun eine sofortige Meldeverpflichtung bei Spenden über 2 500 Euro, die Spender werden unverzüglich namentlich auf der Website des Rechnungshofes angeführt.

Insgesamt haben sich die Parteien daran gehalten, es hat bisher lediglich eine Über­tretung gegeben. Grundsätzlich kann man, glaube ich, sagen, die Prüfungen des Rech­nungshofes tragen dazu bei, dass – gerade im Regierungsprogramm – zukünftig ver­stärkt Einschau in die Parteifinanzen genommen werden kann. Es werden zukünftig auch Firmen überprüft, bei denen der Staatsanteil 25 Prozent beträgt, ausgenommen davon sind lediglich börsennotierte Staatsfirmen.

Abschließend kann man festhalten, dass viele Empfehlungen und zentrale Forderun­gen des Rechnungshofes im Tätigkeitsbericht zur Sprache kommen, diese im Regie­rungs­programm verankert und damit zukünftig auch umgesetzt werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

19.47

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Karin Greiner zu Wort gemeldet. – Bitte.