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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Kollegin Tomaselli hat soeben behauptet, ich hätte wider besseres Wissen vorgeworfen, dass die Fristen bis zum letzten Tag ausgenützt worden wären. Sie hat betont, dass keine einzige Frist voll ausgenützt worden wäre.

Gleich die erste Frist wurde voll ausgenützt: Nach Einbringung des Antrages hat der Geschäftsordnungsausschuss genau vier Wochen Zeit, diesen in Verhandlung zu nehmen. Eingebracht wurde der Antrag am 11. Dezember, tatsächlich aufgenommen wurden die Verhandlungen am 8. Jänner. Das war der letzte Tag der Frist. Insofern ist das Gegenteil von dem, was Kollegin Tomaselli behauptet hat, wahr. Es wurde gleich die erste Frist vollkommen ausgeschöpft. Somit ist bereits betreffend die erste Frist widerlegt, was Kollegin Tomaselli hier behauptet hat.

Ich ersuche Sie, in Zukunft nicht wider besseres Wissen hier Sachen zu behaupten, die nicht stimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

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