20.43

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer zu Hause vor den Bildschirmen! Die im Zusammenhang mit der Antragstellung genannten Argu­mente und Gründe sind im Großen und Ganzen nachvollziehbar.

Es kann im Internet schnell passieren, dass man ungewollt einen Vertrag oder ein Abo abschließt. Viele verzichten da auf eine Klage, obwohl ihnen Schadenersatz zustehen würde. Die Beträge sind oft zu gering und ein Aufwand für ein Verfahren würde nicht dafürstehen. So passiert es oft, dass die Täter gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem sitzen Täter und Opfer oftmals gar nicht im gleichen Land.

Auch die EU hat das Problem erkannt und die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über eine solche Verbandsklagemöglichkeit ausgearbeitet. Sowohl bei der EU-Richtlinie als auch beim vorliegenden Antrag muss man aber be­stimmte Dinge genau überlegen. Durch die geringen Kosten für den Einzelnen ist es einfacher, eine Klage anzustreben. Das ist auf den ersten Blick gut für den Ver­braucher, könnte aber zu Missbrauch führen. Um Missbrauchsmöglichkeiten auszu­schließen, setzen wir uns bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür ein, dass noch Nachbesserungen an der vorgeschlagenen Richtlinie vorgenommen werden.

Ich sehe es als unseren Auftrag, auf die Richtlinie so einzuwirken, dass es zu einem Gleichgewicht zwischen Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit und der gerechtfertigten In­an­spruchnahme unseres bewährten Justizsystems kommt.

Einige Punkte im vorliegenden Antrag könnten dazu führen, dass wir im schlimmsten Fall amerikanische Verhältnisse, nämlich ein System der Klageindustrie, bekommen, und so eine Entwicklung wäre nicht nur für die Unternehmen ein massives Risiko, sondern sie würde auch keine Entlastung des Justizsystems bringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mit der Sammelklage österreichischer Prägung haben wir bereits eine Verfahrens­mög­lichkeit, die sich in der Vergangenheit bewährt hat. Ob da ein nationaler Alleingang vor Erscheinen einer diesbezüglichen EU-Richtlinie sinnvoll wäre, sollte man vielleicht ebenfalls hinterfragen. Um die Auswirkungen abzuschätzen, ist es daher auf jeden Fall sinnvoll, den Antrag im Justizausschuss zu diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Abgeordneter Peter Wurm zu Wort. – Bitte schön.