11.27

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr – als einziger übrig gebliebener – Minister! Vielleicht darf ich zu den Ta­gesordnungspunkten 3 und 4 ausführen: Natürlich ist es richtig und notwendig, dass wir heute diese Vorkehrungen im Hinblick auf Covid-19 beschließen, und dementspre­chend werden wir das auch beim Bundespflegegeldgesetz mittragen. Auf der anderen Seite sehen wir die Tatsache, dass wir eine zusätzliche Dotierung des Krisenbewälti­gungsfonds vornehmen, natürlich sehr zwiegespalten, weil wir aufgrund der bisherigen Pannen und des bis dato von Ihnen beziehungsweise der Regierung nicht wirklich ein­gelösten Vertrauens glauben, dass da durch die Hintertür eine Trackingapp eingeführt wird. Was für mich aber wesentlich ist – dazu sollte man vielleicht ausführen –, ist, dass wir beginnen müssen, für die Zeit danach, wenn wir zurück in die Normalität kom­men, neue Ansätze im Bereich der Versorgung und der Pflege zu prägen.

Wir reden heute darüber, dass wir erstmals Personen, die in der 24-Stunden-Pflege verankert sind, in die Datensammlung mitaufnehmen. Im Grunde genommen aber wäre es notwendig und wichtig, dass man hinkünftig relativ frühzeitig beginnt, um al­le Bereiche im Zusammenhang mit der Versorgung der älteren Menschen, von der 24-Stunden-Betreuung bis hin zu verschiedenen anderen Bereiche, zu buhlen.

Was meine ich damit? – Man hat in Kärnten in den Jahren 2010, 2011 ein System, das sogenannte GPS, entwickelt, in dem, wenn man eine ältere Person hat, die in einem Pflegeheim oder in einer niederschwelligeren Einrichtung versorgt werden muss oder die zu Hause versorgt wird, mithilfe einer Krankenschwester und einer Sozialarbeiterin die korrekte Zuweisung in einer zentralen Struktur erfolgt.

Das heißt übersetzt, wir wollen heute nicht, dass jeder ältere Mensch einfach von der ersten Minute an in ein Pflegeheim kommt, sondern – was ja unsere Zielperspektive sein sollte – dass die Menschen so lange wie möglich zu Hause versorgt werden. Diese Grundlage muss so sein, dass in den Bezirken zentrale Systeme eingeführt wer­den – in der Bezirkshauptmannschaft –, wo man diese Zuordnung machen kann.

Vielleicht kann man es an einem Beispiel festmachen: Ihre Großmutter geht die Stiege hinunter, fällt zu Boden und bricht sich den Oberschenkelhals; sie hat vielleicht eine Mietwohnung. Wer kümmert sich darum? Was passiert in der Zeit der Übergangs­pflege? Wo geht sie in der Zeit, nachdem sie aus dem Krankenhaus entlassen wurde, hin? – Das heißt, diese Hilfestellungen, die die Menschen eigentlich benötigen würden, haben wir nicht und verteuern damit das System. Damit geben wir im Zweifel alles in den Bereich der Pflege. Das sollten wir nach einer Veränderung dieser Krise wirklich ernsthaft angehen, denn die Art, wie wir damit umgehen, wird eine der Schlüsselfragen im Sozialbereich und in der Struktur der Versorgung der älteren Menschen sein.

Zum zweiten Bereich, den Trackingapps, möchte ich Folgendes festhalten: Man kann zu den Amerikanern stehen, wie man will. Gestern hat man gesehen, was in Amerika passiert, wenn man Bürgerrechte, für welche die Menschen dort jahrhundertelang auf die Straße gegangen sind, um diese Rechte zu konservieren und zu pflegen, ein­schränkt. Ich glaube, es ist wirklich an der Zeit, ehrlich damit umzugehen und zu sa­gen, was die Regierung mit solchen Maßnahmen will, denn die Zeit ist längst um, dass die persönliche Freiheit massivst eingeschränkt worden ist.

Verschiedene Verfassungsrechtler und Juristen sagen heute, dass man weit übers Ziel hinausgeschossen hat, wenn es um persönliche Freiheitsrechte geht. Ich muss mich fragen: Wie sauber und strukturiert hat das Sozialministerium gearbeitet, wenn wir heute das Epidemiegesetz nochmals ändern werden, weil darin so viele nicht nur grammatikalische Fehler, sondern auch inhaltlich strukturierte Fehler sind? Verzeihen Sie mir, aber es ist wirklich an der Zeit, dass die Freiheitsrechte wieder an die Bürger zurückgehen. Dafür sind wir da. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

11.32

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Gerald Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.