12.17

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen da zu einem sehr wichtigen Punkt. Ich habe das in meiner vorherigen Rede schon ausgeführt und ich möchte das noch einmal im Detail tun.

Wir – die Regierungsfraktionen gemeinsam mit der SPÖ – haben am 3. April einen Entschließungsantrag beschlossen, der dann einen Tag später auch im Bundesrat mit den Stimmen der gleichen Fraktionen verabschiedet wurde, in dem es um drei wesent­liche Punkte gegangen ist; und ich möchte jetzt erläutern, dass diese drei Punkte aus unserer Sicht nach den heutigen Beschlüssen vollständig umgesetzt sind.

Zum Ersten: „Die Bundesregierung wird ersucht, [...] den Personalstand beim Arbeits­marktservice rasch um bis zu 500 Planstellen aufzustocken, damit diese außerordentli­chen Belastungen bewältigt werden können“. – Ja, das ist korrekt, wir haben – nicht wir haben, sondern die Frau Bundesministerin hat – dort um 500 Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter aufgestockt, und für die Abrechnung gab es noch einmal 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich.

Es ist ganz klar, dass das notwendig ist, und auch, dass das keiner gesetzlichen Maß­nahme bedarf, sondern allein aufgrund der Aufforderung in der Entschließungsformel bereits passiert ist. – Frau Arbeitsministerin, ich bedanke mich bei Ihnen ganz, ganz herzlich für dieses wirklich auch mit Bedacht vorgehende Wirken in diesem Bereich (Abg. Vogl: ... Planstellen!) und auch dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig gefunden wurden, was in Zeiten wie diesen gar nicht so einfach ist – ein herzliches Dankeschön auch Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Der zweite Punkt war, „ein zinsenloses Moratorium zumindest bis Ende des Jahres für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Strom-/Gaslieferungen vorzusehen“. – Also die Steuerstundungen, glaube ich, haben wir hier jetzt schon x-mal diskutiert, auch was Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen anbelangt: Das gibt es ja mittlerweile in Milliardenhöhe, es werden letzten Endes Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ge­stundet. Das ist ja alles im Laufen und geht per Ansuchen de facto ohne Problem – der Herr Finanzminister hat das schon mehrmals ausgeführt.

Dann war noch offen: Strom- und Gaslieferungen. Ich möchte das auch hier erwähnen, weil es immer so dargestellt wird, als würden wir mit der Opposition nicht auch in die­sem Bereich konferieren. Gestern, und darauf lege ich Wert, hat ein Gespräch zwi­schen unserer Energiesprecherin, Tanja Graf, und dem Energiesprecher der SPÖ, Ab­geordnetem Schroll, stattgefunden und in diesem ist man, so wurde mir berichtet, übereingekommen, dass es – das Ministerium hat uns sozusagen schon gemeldet, dass das bereits in Umsetzung ist und dass das allein aufgrund des Auftrags, der Entschließungsformel bereits abgearbeitet wird – keiner weiteren gesetzlichen Maß­nahme in diesem Bereich bedarf, weil das erfüllt wird; das möchte ich auch betonen.

Jetzt kommen wir zum dritten Punkt, lieber Kollege Muchitsch: Wenn wir etwas aus­machen – das haben wir früher so gehalten und das machen wir auch heute so –, dann machen wir es aus und dann pickt es auch. In dieser Entschließung steht als Punkt 3: „Die Bundesregierung wird ersucht, [...] sicherzustellen, dass Zeiten der COVID-19-Krise bei der Berechnung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes sowie des Be­rufsschutzes und des Einkommensschutzes nach dem Arbeitslosenversicherungsge­setz außer Betracht bleiben.“

Das setzen wir mit dem Abänderungsantrag, den ich nun einbringen darf, Frau Prä­sidentin, um:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Sozialausschusses (126 d. B.) betreffend den Initiativantrag (489/A d. B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Fami­lienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wer­den

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Z 4 und 5 (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977) lauten:

„4. Dem § 79 wird folgender Abs. 166 angefügt:

„(166) § 7 Abs. 5, § 12 Abs. 2a, § 16 Abs. 1 lit. c, § 81 Abs. 15 und § 82 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes [...] treten rückwirkend mit 16. März 2020 in Kraft.“

5. Dem § 81 wird folgender Abs. 15 angefügt:

„(15) Abweichend von § 36 gebührt die für den Zeitraum 16. März bis 30. September 2020 gewährte Notstandshilfe im Ausmaß des Arbeitslosengeldes, das der Berech­nung der Notstandshilfe gemäß § 36 Abs. 1 zuletzt zu Grunde zu legen war. Zudem gilt der Berufs- und Einkommensschutz gemäß § 9 Abs. 3 in den Monaten Mai bis ein­schließlich September. Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend kann durch Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Finanzen den Zeitraum der erhöhten Notstandshilfe über September 2020 hinaus bis längstens Dezem­ber 2020 verlängern, wenn und solange die COVID-19-Krise anhält.““

*****

Das ist das, was wir vereinbart haben. Was heißt das jetzt für die Bevölkerung? – Wenn jemand arbeitslos gewesen ist und noch arbeitslos ist, verhindern wir damit ein Abrutschen in die Notstandshilfe; somit verhindern wir eine Schlechterstellung dieser Personen. Wir wollen das auch, weil von diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mern letzten Endes niemand etwas dafürkann, dass jetzt die Wirtschaft sozusagen in weiten Teilen zusammengebrochen ist und dass es derzeit sehr schwer ist, auf dem Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Wir garantieren diesen Menschen die Höhe des Ar­beitslosengeldes, es kommt dort zu keinen Verschlechterungen; das haben wir zu­gesagt und das halten wir ein.

Lieber Kollege Muchitsch, ich sage auch dazu, dass diese Verordnungsermächtigung sinngemäß auch für den Berufs- und Einkommensschutz gilt. Wir stehen überhaupt nicht an, auch das hier zu sagen. Du kennst mich lange genug, um zu wissen: Wenn ich etwas zusage, dann halte ich das auch ein! Das ist mit diesem Abänderungsantrag also für die Menschen, die derzeit besonders betroffen sind, gewährleistet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt in diesem Paket hinweisen: Es gibt weitere 30 Millionen Euro für betroffene Arbeitnehmerfamilien. Wir haben ja den Familienhär­tefonds mit 30 Millionen Euro bereits eingerichtet, und jetzt kommen noch einmal 30 Millionen Euro dazu. Da geht es darum, dass auch jene Personen, die vorher ar­beitslos waren und jetzt immer noch arbeitslos sind, diese Förderung in Anspruch neh­men können. Wir reden da von 150 Euro pro Kind, das ist eine einmalige Auszahlung, die nicht zurückzuzahlen ist (Zwischenruf bei der SPÖ), um auch da zu unterstützen, soweit wir das können, und vor allem auch jenen zusätzlich unter die Arme zu greifen, die Kinder zu versorgen und zu betreuen haben; deshalb diese Aufstockung, die auch in diesem Sammelpaket – „Sammelpaket“ darf ich nicht mehr sagen –, in diesen Anträ­gen, die gemeinsam verhandelt werden, abgearbeitet wird.

Abschließend, meine Damen und Herren: Wenn wir etwas vereinbaren – und darauf lege ich großen Wert –, dann halten wir auch Wort! Wir haben am 3. April diesen Ent­schließungsantrag gemeinsam eingebracht und beschlossen, und mit der heutigen Be­schlussfassung dieses Abänderungsantrages, den ich gerade eingebracht habe, er­füllen wir diesen Entschließungsantrag gemeinsam im Sinne der betroffenen Men­schen in diesem Lande. Wenn die ÖVP etwas zusagt, dann hält sie es auch ein! (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.)

12.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wöginger, Muchitsch, Mag. Koza und Kollegen

zum Bericht des Sozialausschusses (126 d. B.) betreffend den Initiativantrag (489/A d. B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Fami­lienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wer­den

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Z 4 und 5 (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977) lauten:

„4. Dem § 79 wird folgender Abs. 166 angefügt:

„(166) § 7 Abs. 5, § 12 Abs. 2a, § 16 Abs. 1 lit. c, § 81 Abs. 15 und § 82 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2020 treten rückwirkend mit 16. März 2020 in Kraft.“

5. Dem § 81 wird folgender Abs. 15 angefügt:

„(15) Abweichend von § 36 gebührt die für den Zeitraum 16. März bis 30. September 2020 gewährte Notstandshilfe im Ausmaß des Arbeitslosengeldes, das der Berech­nung der Notstandshilfe gemäß § 36 Abs. 1 zuletzt zu Grunde zu legen war. Zudem gilt der Berufs- und Einkommensschutz gemäß § 9 Abs. 3 in den Monaten Mai bis ein­schließlich September. Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend kann durch Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Finanzen den Zeitraum der erhöhten Notstandshilfe über September 2020 hinaus bis längstens Dezem­ber 2020 verlängern, wenn und solange die COVID-19-Krise anhält.““

Begründung

Die erhöhte Notstandshilfe soll bereits ab 16. März gelten. Für den Fall, dass die durch die COVID19-Krise verursachten Probleme im betreffenden Zeitraum auf dem Arbeits­markt weiterhin bestehen, soll die gesetzlich festgelegte höhere Leistung aus der Arbeitslosenversicherung durch Verordnung um bis zu drei Monate verlängert werden können.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Alois Schroll zu Wort gemeldet. – Bitte.