13.07

Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher der heutigen Nationalratssitzung! Vorab, wie schon ganz oft erwähnt heute, möchte ich mich noch einmal recht, recht herzlich bei der Bundesregierung bedanken. Die Maßnahmen zeigen Wirkung, und das kommt nicht von selbst. (Heiterkeit des Abg. Wurm.) Nach dem Motto: Übermut tut selten gut (Abg. Wurm: Sie sagen es! ... ist ein schlechter Ratgeber! Aufpassen! Das ist eine alte Bauernregel! ... – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), hoffe ich, dass wir aufgrund der guten Zahlen nicht übermütig werden und weiterhin aufeinander aufpas­sen – auch auf Sie werden wir aufpassen, ganz selbstverständlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Matznetter: Sie kritisieren den Bundeskanz­ler, Frau Zopf, mit dem Übermut? Das ist ja ...!)

Nun nehme ich Bezug auf den Antrag 489/A, insbesondere auf die Altersteilzeit: In meiner Zeit als Betriebsrätin habe ich einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Weg zur Altersteilzeit begleitet. Die Zufriedenheit dieser Menschen hat mich immer be­eindruckt und mir Folgendes bestätigt: Die Altersteilzeit ist ein Erfolgsmodell für beide Seiten, für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber, das das Beste herausholt. Die Zahlen sprechen für sich: Laut der „Wiener Zeitung“ hat sich die Anzahl der Personen, welche die Altersteilzeit in Anspruch genommen haben, in den vergangenen fünf Jah­ren verdoppelt – von rund 20 000 Personen auf 40 000 Personen.

Die Altersteilzeit bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, vor dem Pensionsantritt die Ar­beitszeit zu reduzieren. Das Besondere daran ist: Man kann die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern, bekommt aber 50 Prozent Lohnausgleich. Das heißt, man ver­dient trotzdem noch zwischen 70 und 80 Prozent vom Letztgehalt während der ge­samten Dauer der Altersteilzeit. Das Unternehmen bekommt vom AMS 90 Prozent des Lohnausgleichs bei gleitender Altersteilzeit rückerstattet. Das Allerbeste für den Arbeit­nehmer ist dabei aber, dass die Pensionsbeiträge in voller Höhe einbezahlt werden. Die Pension ist daher durch die Teilzeitbeschäftigung nicht verringert.

Die Altersteilzeit ist eine Win-win-Situation für beide Seiten. Einerseits können ältere Arbeitnehmer aus dem Berufsleben ausgleiten, und es ist bewiesen, dass das eine gesunde Variante ist. Andererseits kann der Arbeitgeber die Chance nutzen und auf die Erfahrung eines langjährigen Mitarbeiters zurückgreifen. All jene Personen, die jetzt in Altersteilzeit sind beziehungsweise waren und aufgrund der derzeitigen wirtschaft­lichen Lage gekündigt oder aus systemrelevanten Gründen wieder voll zum Dienst herangezogen wurden, sollen am Ende der Krise wieder in die Altersteilzeit zurückkeh­ren können.

Arbeiten bietet Lebensinhalt, Arbeiten bietet Perspektive. Unser Ziel war es schon vor der Krise, aufgrund der demografischen Entwicklung altersgerechte Arbeitsmodelle zu unterstützen und zu fördern. Unser Anspruch ist es, dass das Altersteilzeitmodell auch nach Corona sichergestellt wird. Dies fordern wir mit unserem Antrag.

Nochmals zum Schluss: Übermut tut selten gut, meine Damen und Herren KollegIn­nen! (Abg. Wurm: Angst ist ein schlechter Ratgeber!) Seien wir weiterhin vorsichtig, arbeiten wir zusammen und bereiten wir uns schon jetzt auf die Zeit nach der Krise vor! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Wimmer. – Bitte.