13.34

Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Ulrike Lunacek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal: Ich freue mich, hier zu sein, gerade auch mit einer guten Nachricht, was die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern, aber auch von anderen, die Mittel aus dem Härtefallfonds beantragen können, betrifft. Lassen Sie mich aber zuerst sagen – manche sehen es ja –: Ich hatte einen Fahrradunfall, aber ich habe eine super Visagis­tin, die mir hilft, dass die Verletzungen im Gesicht nicht ganz so sichtbar sind. (Abg. Matznetter: Wieso darf die arbeiten? – Abg. Wurm: Mit Maske hoffentlich, oder?! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Insofern wollte ich heute auch herkommen und mit Ihnen hier diskutieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) – Danke.

Diese Verbesserung im Härtefallfonds ist gerade für die Menschen in Kunst und Kultur ganz wichtig. Wie schon Kollegin Blimlinger zuvor gesagt hat, hat dieser Bereich auch schon in den letzten Jahren, seit vielen Jahren, darunter gelitten, dass ganz viele Men­schen in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten mussten.

Ich bin heuer mit dieser Regierung angetreten, um das zu verbessern. Die Initiative für Fairpay stand und steht im Regierungsprogramm, und jetzt sehen wir, was es heißt, wenn Künstlerlinnen und Künstler und Kunstschaffende, ganz viele, die in diesem Be­reich tätig sind, einfach kaum eine Chance haben, über die Runden zu kommen. Es rächt sich, dass sie schon davor so wenig abgesichert waren, und deswegen ist es so notwendig, dass wir in dieser Bundesregierung auch schon bisher ganz viel für Men­schen, die im Kunst- und Kulturbereich tätig sind, für Kunstschaffende erreicht haben. Ich bin froh, dass heute hier ein weiterer Schritt gesetzt wird.

Lassen Sie mich kurz ausführen, was uns schon gelungen ist: Sie wissen, diesen gro­ßen Härtefallfonds gibt es für ganz viele Menschen, die in existenziellen Nöten sind. Für den Kunst- und Kulturbereich wurden hier in der ersten Phase schon 6 600 An­träge positiv behandelt. Jetzt, in der zweiten Phase, seit dem 20. April – das ist ein bisschen mehr als eine Woche her –, wurden bereits 4 400 Anträge gestellt. Ungefähr 80 Prozent davon wurden auch positiv behandelt. Das sehe ich auch für die anderen so, die jetzt anstehen.

In einem anderen Bereich des COVID-19-Fonds, dem Künstler-Sozialversicherungs­fonds, der eben auch und konkret für Kunst und Kultur, für Künstlerinnen und Künstler gilt, ist es uns zu Beginn schon gelungen, auch die Kulturvermittler und ‑vermittlerinnen hinzuzunehmen. Das sind Menschen, die in den Museen Führungen machen, und an­dere, die Kunst und Kultur vermitteln, damit mehr Menschen erreicht werden, auch die­jenigen, die nicht sowieso schon ins Theater, ins Konzert oder ins Kino gehen, sondern einfach mehr über Kunst und Kultur wissen wollen.

Für Mittel aus diesem Fonds wurden auch schon 2 900 Anträge gestellt. An die 60 Pro­zent sind schon positiv erledigt, es wurde schon fast 1 Million Euro ausgezahlt. Für die zweite Phase werden wir jetzt sehen, ob es mit der neuen Regelung für den Härtefall­fonds tatsächlich noch Gruppen gibt, die noch Unterstützung brauchen, und das dann über die Richtlinie regeln.

Nun kurz zum vorliegenden Antrag, den ich sehr begrüße: Danke für die Unterstüt­zung! Ich würde mich sehr freuen, wenn alle hier im Nationalrat dann auch zustimmen würden. Es geht darum, dass jetzt endlich auch Menschen von diesem Fonds profitie­ren können, die bisher rausgefallen sind – Kollegin Blimlinger und auch Kollegin Groß­bauer haben das ja schon erwähnt –, weil sie mehr als ein geringfügiges Beschäfti­gungsverhältnis haben. Das ist zum Beispiel eine Schnittassistentin, die bei zwei ver­schiedenen Filmproduktionsfirmen gleichzeitig geringfügig angestellt ist, zudem an ei­ner berufsbildenden höheren Schule auch eine Lehrveranstaltung für Videoschnitt – 2 Stunden pro Woche, für ein Semester – abhält und bisher keine Unterstützung be­kommen konnte – jetzt kann sie es! –, oder ein Perückenmacher, der während der Sommermonate bei verschiedenen Theaterfestivals befristet geringfügig oder teilzeit­beschäftigt ist und während der Wintermonate, wenn schlechtere Auftragslage ist, we­niger Einkommen erzielt und von seinem Ersparten lebt – um nur einige Beispiele zu nennen.

Den zweiten Bereich habe ich schon erwähnt, das sind tageweise, fallweise Beschäf­tigte, die mit ihrem Gesamteinkommen über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommen.

Ich freue mich sehr, dass das heute gelingt. Es ist ein weiterer Schritt zu mehr sozialer Unterstützung für jene aus dem Kunst- und Kulturbereich und viele andere, die in dieser Coronakrise tatsächlich von existenzieller Not betroffen sind. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, da wirklich Lösungen für alle zu finden, die es brauchen, so wie es von dieser Regierung von Anfang an gesagt wurde: Wir wollen niemanden zu­rücklassen. – Auch Ihnen vielen Dank für die Unterstützung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.39

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte.