14.25

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Der Nationalrat bewältigt heute wieder die nächste Etappe eines Marathons in der Coronakrise. Als Marathonläuferin kann ich Ihnen sagen, wir liegen im guten Läuferfeld vorne.

Warum ist das so? – Das ist so, weil der Herr Bundeskanzler mit der Bundesregierung fachlich und zeitlich die richtige Entscheidung getroffen hat und sich die Menschen, die Bevölkerung, an die Einschränkungen gehalten haben. Das war gut.

Herr Kollege Kaniak, ich möchte Ihnen sagen, bei uns gilt: Jedes Menschenleben ist wertvoll und jedes zu erhalten ist wichtig. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

Ich finde es wirklich schade, dass jetzt, da sich die Lage entspannt, die Opposition al­les schlechtreden will. Herr Kollege Leichtfried, wenn es Änderungen gibt, bezeugt dies, dass man zusammenarbeitet und auch Argumente anderer aufnimmt. Daher ist der Weg in diese Richtung gut.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt in die zweite Phase. Die Leute haben es schon herbeigesehnt, dass es wieder Öffnungen gibt. Das heißt aber nicht, dass der Virus deswegen weniger gefährlich oder weniger ansteckend ist. Deshalb bedarf es natürlich Begleitmaßnahmen, die wir heute auch setzen. Als Beispiel möchte ich ein Gesetz heranziehen, das Sanitätergesetz, dessen Abänderung wichtig ist, denn da­durch können Blutabnahmen zur Bestimmung von Antikörpern nun auch von Sanitä­tern gemacht werden, und das bis 31. März 2021. Das ist sinnvoll und begrüßenswert, denn die Sanitäter und Sanitäterinnen leisten fachlich eine gute Arbeit und sind kompe­tente Menschen. Der Entwurf ist auch gleich für ein Nachfolgegesetz möglich.

Wir haben auch die Änderung im Epidemiegesetz, die ja sehr stark kritisiert worden ist, bei der es um befristete Rahmenbedingungen (Abg. Belakowitsch: Was ist befris­tet?) – mein Kollege hat es schon angeführt – bezüglich eines Coronascreeningpro­grammes geht.

Damit wird eine nötige Datenbasis geschaffen, um laufend die Maßnahmen überprüfen zu können, die sich speziell auf Einrichtungen, Berufsgruppen und Regionen beziehen. Die Teilnahme hierzu ist natürlich freiwillig und wird nur bis 2021 gespeichert.

Was auch wichtig ist: Der Forschung werden jetzt Daten gegeben. (Abg. Loacker: Das stimmt ja gar nicht! Was reden Sie? Das stimmt ja nicht!)

Die Gesundheit Österreich GmbH kann dem Register anonymisierte Daten entnehmen. Hier gab es ja schon die Kritik, dass die Forschung zu wenige Daten bekommt.

Ein weiterer Punkt: Während der Pandemie können auch Veranstaltungen mit beson­deren Auflagen abgehalten werden. Ohne diese Abänderung gäbe es nur eine Unter­sagung der Veranstaltung. So kann man eben Veranstaltungen mit gewissen Auflagen ermöglichen, zum Beispiel die Abhaltung von Kundgebungen nur mit einer Abstandsre­gelung und einer Maskenpflicht, oder auch mögliche Begrenzungen auf Personengrup­pen beispielsweise bei Sportveranstaltungen, bei denen zum Beispiel nur Spieler zuge­lassen sind, keine Zuschauer. Auf diese Weise – und das ist auch im Abänderungsan­trag genau geregelt – geht es nicht darum, dass man eine App oder etwas anderes verpflichtend hat oder Risikogruppen ausschließt – das steht genau drinnen –, sondern nur darum, dass man eben Versammlungen überhaupt ermöglicht. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Das ist ein vermehrtes Maß an Sicherheit. Hier wird individuell, rasch und unbürokra­tisch gehandelt, dadurch können wir Maßnahmen lockern, sodass wir wieder zu einem normalen Leben kommen können. Das machen wir in Verantwortung für die Menschen und für unser Land. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.