15.57

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auch auf das Kapitel Sport einzugehen. Ich war selbst Fußballspieler, habe selbst in meiner Gemeinde den Nachwuchs trainiert – das hat mir sehr, sehr viel Spaß gemacht –, und ich weiß natürlich aus eigener Erfahrung: Vielen, die hier sitzen, und vielen, die zuse­hen, vielen Funktionärinnen und Funktionären zu Hause in den Gemeinden oder auch in den Städten fehlt etwas. Uns geht vor allem jetzt im Frühjahr bei diesem schönen Wetter der Sport natürlich ab, der Sport, den wir selbst betreiben, aber auch der Sport, den wir im Fernsehen oder auch auf den Fußballplätzen konsumieren.

Wir hoffen natürlich alle, dass wir diese Krise schnellstmöglich überwinden, dass wir wieder Sport betreiben können. Sport betreiben zu können ist vor allem für Kinder und Jugendliche wichtig. Ich habe bei uns im Sportverein gesehen, wie wichtig es für die Gesundheit ist, dass die Kinder zusammenkommen, dass die Kinder sich bewegen. Für mich war aber immer auch entscheidend, dass die Kinder beim Sport sehr, sehr viel lernen. Ich sage jetzt einmal, die Kinder lernen, Verhaltensregeln zu akzeptieren, die Kinder lernen auch den Umgang miteinander, und das wollen wir natürlich schnellstmöglich wieder ermöglichen.

Und da sind wir in einer guten Situation, weil wir in den letzten sechs Wochen die rich­tigen Maßnahmen gesetzt haben und besser durch die Krise gekommen sind als an­dere Länder. Ich verstehe natürlich, dass viele Vereinsfunktionärinnen und Vereins­funktionäre, die das ehrenamtlich machen, gerne ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wol­len, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken, auch für das Verständnis, dass das jetzt vielleicht nicht überall möglich ist – dafür ein herzliches Dankeschön. Ich freue mich schon, wenn wir uns alle miteinander auf den Fußballplätzen, auf den Ten­nisplätzen oder auf sonstigen Sportanlagen wieder sehen und unseren Sport genießen und ausüben können.

Zu dem, was Kollege Köllner vorhin gesagt hat: Der Herr Sportminister hat es ja in „Sport am Sonntag“ vor zwei Tagen gesagt und hat auch den Plan skizziert, wie es im Sport weitergeht, wie es mit den Sportstätten weitergeht. Der Plan, welche Sportstätten schrittweise geöffnet werden und welche Sportarten erlaubt sind, ist auch auf der Homepage der BSO und des Ministeriums veröffentlicht. Vielleicht wirft Kollege Köllner einen Blick darauf, was ab 1. Mai erlaubt ist. Ab 1. Mai sind wieder mehrere Outdoor­sportarten erlaubt, und ich hoffe natürlich, dass viele Menschen und viele Sportler das Angebot auch annehmen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Es wird natürlich auch für die Vereine einen Härtefallfonds geben. Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir niemanden im Stich lassen, sowohl bei den Unterneh­mern als auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Bundesregierung lässt niemanden im Stich, und die Sportvereine und auch die sonstigen Vereine kön­nen sich auf unsere Hilfe verlassen.

Ich darf abschließend folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „schrittweise Öffnung des Sports unter Berücksichtigung der epide­miologischen Entwicklung des COVID19 Virus und Sicherstellung einer finanziellen Unterstützung unserer wertvollen Sportvereine“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, unter Be­rücksichtigung der epidemiologischen Entwicklung der COVID19 Pandemie und unter Einbindung von Fachexperten zum jeweils geeigneten Zeitpunkt eine ausreichende Bewegung von Kindern in den Schulen sicherzustellen und schrittweise die Sportaus­übung unter Wahrung der erforderlichen Sicherheitsaspekte zu ermöglichen. Weiters soll dem Österreichischen Sport zeitnahe eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, damit unsere zahlreichen Sportvereine ihre wertvolle Arbeit fortsetzen können.“

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Ich spreche hier als Vereinsfunktionär, ich spreche als begeisterter Sportler und ap­pelliere an alle Funktionärinnen und Funktionäre und alle Mitglieder in den Verbänden: Halten wir unseren Vereinen die Treue! Gemeinsam meistern wir die Krise, und wir können unseren geliebten Sport wieder ansehen und auch wieder ausüben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.)

16.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kol­legen

betreffend schrittweise Öffnung des Sports unter Berücksichtigung der epidemiologi­schen Entwicklung des COVID19 Virus und Sicherstellung einer finanziellen Unterstüt­zung unserer wertvollen Sportvereine

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 15.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 422/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweit einheitlicher Masterplan zum Hochfahren des Gesundheits­systems (133 d.B.)

Die aktuelle COVID-19-Krise hat auch massive Auswirkungen auf den Österreichi­schen Sport. Neben den erforderlichen persönlichen Einschränkungen bei der Sport­ausübung sehen sich auch viele Vereine mit finanziellen Einbußen konfrontiert. Die Sportanlagen in Österreich sind mittlerweile fast zwei Monate gesperrt. Der Österreichi­sche Sport steht, wie auch die Wirtschaft, die Kultur oder unser gesamtes soziales Gefüge, vor großen Herausforderungen. Die österreichische Bundesregierung hat be­reits signalisiert, dass sie Lösungen für alle suchen und niemanden zurücklassen will. Unsere Sportvereine müssen die COVID-19-Krise möglichst unbeschadet überstehen. Daher sollte dem Österreichischen Sport zeitnahe eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, damit die nachteiligen Folgen aus der Sperre des Sport­betriebs gemildert werden und unsere zahlreichen Sportvereine ihre wertvolle Arbeit fortsetzen können.

Vielerorts wurde Verständnis für abgesagte Trainings-, Übungs- und Kurseinheiten ge­zeigt; die meisten Vereine haben umgehend reagiert und etwa online Trainings für ihre Sportlerinnen und Sportler organisiert.

Dank der Disziplin innerhalb der Bevölkerung sehen wir derzeit eine positive Entwick­lung rund um das Coronavirus in Österreich. Die Bundesregierung trifft alle Maßnah­men, damit wir schrittweise wieder zur Normalität zurückkehren können. Jüngst wurden von Bildungsminister Dr. Heinz Faßmann und Sportminister Werner Kogler Maßnah­men zur schrittweisen Rückkehr zur Normalität vorgestellt.

Bewegung an den Schulen: Grundsätzlich ist Bewegung ein wichtiges Element für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Aus virologischen Gründen und vor allem auch aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten an den Schulstandorten beispielsweise hinsichtlich Turnsälen, Nicht-Vorhandensein von leicht zugänglichen freien Grünflächen, Enge von Umziehkabinen etc. kann allerdings der Turnunterricht in der gewohnten Form nicht abgehalten werden. Die Vorgaben hinsichtlich Hygiene- und Sicherheitsabständen sind die Voraussetzung, um das Ansteckungsrisiko verringern zu können und dieses ist im Bereich des Turnens ein höheres als in anderen Unter­richtsfächern.

Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Entwicklung des COVID19 Virus und unter Einbindung von Fachexperten wird zu beurteilen sein, ob zu einem geeigneten Zeitpunkt Initiativen zur Bewegung von Kindern in den Schulen implementiert werden können.

Outdoor-Sportstätten: Am 1. Mai öffnen die Outdoor-Sportstätten jener Sportarten, bei denen die Einhaltung der Abstandsregel (zwei Meter) gewährleistet ist, z.B. Tennis- und Golfplätze, Leichtathletik, Reit-, Flug- und Stocksportanlagen, Schießstätten, Bo­genschieß- und Bahnengolfanlagen. Weitere Schritte der Öffnung sind - vorbehaltlich einer weiteren günstigen epidemiologischen Entwicklung - für 15. Mai und 29. Mai in Planung. Die Situation im Sport wird also laufend beobachtet und die Maßnahmen evaluiert. Weitere Schritte sind von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängig. Danke an dieser Stelle an alle Sportlerinnen und Sportler für das Durchhalten und die Disziplin!

Spitzensport: Spitzensportlerinnen und -sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben oder an international hochklassigen Wettkämpfen teilnehmen, dürfen Sport­stätten seit 20. April wieder benutzen. Zur Sicherheit soll ein größerer Mindestabstand eingehalten und auf Desinfektion und Hygienevorschriften geachtet werden.

Mannschaftssport: Die 12 Klubs der Fußball-Bundesliga und der Cupfinalist Austria Lustenau dürfen ihren Trainings- und Spielbetrieb wieder aufnehmen. Wichtig ist, dass Trainings in Form von Kleingruppen in gleichbleibender Besetzung durchgeführt wer­den. Die Regelungen sind ein Pilotprojekt für den Mannschaftssport. Zudem gilt auch hier, dass Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Athle­tinnen und Athleten in weiteren Mannschafts-, Indoor- und Kampfsportarten müssen sich in der aktuellen Situation noch gedulden.

Mit einer Neuregelung im Einkommensteuergesetz soll bei der heutigen Sitzung des Nationalrates Rechtssicherheit für die Sportvereine geschaffen und die Freiwilligen­arbeit im Sport in der Krise abgesichert werden: die sogenannte PRAE ist ein wichtiges Instrument im Vereinssport zur Abdeckung von Aufwandsentschädigungen für neben­berufliche Sportler/innen, Trainer/innen und andere Sportbetreuer. Es soll sichergestellt werden, dass die bekannten pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen weiterhin an Sportler/innen, Schiedsrichter/innen und Sportbetreuer wie z. B. Trainer/innen steuer­frei ausgezahlt werden können, auch wenn aufgrund der COVID-19-Krise die Sport­stätten gesperrt sind und daher beispielsweise kein gemeinsames Training oder kein gemeinsamer Wettkampf stattfinden kann.

Ebenfalls auf der Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung: Bundesgesetz zur Si­cherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG). Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind zahlreiche Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse entfallen und wurden etliche Kunst- oder Kultureinrichtungen geschlossen. Dies führt an sich zu ent­sprechenden Rückzahlungspflichten der Veranstalter bzw. der Einrichtungsbetreiber. Müssten diese nun alle diese Rückzahlungspflichten nahezu zeitgleich erfüllen, so würde dies ihren wirtschaftlichen Bestand gefährden. Dem soll dieses Gesetz entge­genwirken, indem es den Veranstaltern und Betreibern die Möglichkeit bietet, anstelle ihrer Rückzahlungspflicht entsprechende Gutscheine auszugeben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, unter Be­rücksichtigung der epidemiologischen Entwicklung der COVID19 Pandemie und unter Einbindung von Fachexperten zum jeweils geeigneten Zeitpunkt eine ausreichende Be­wegung von Kindern in den Schulen sicherzustellen und schrittweise die Sportaus­übung unter Wahrung der erforderlichen Sicherheitsaspekte zu ermöglichen. Weiters soll dem Österreichischen Sport zeitnahe eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, damit unsere zahlreichen Sportvereine ihre wertvolle Arbeit fortsetzen können.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.