18.10

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der in roter Schrift „Österreich 1000er“ zu lesen ist und zehn Hunderteuroscheine abgebildet sind.) Ich beziehe mich auf das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz.

Das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz sieht vor, dass für die Prüfung der Covid-19-Förderungen – man glaubt es kaum – die Finanzämter zuständig sind, also jene Be­hörde, die die Regierungsparteien von der Abwicklung der Hilfsmaßnahmen bis dato ausgeschlossen haben. Kollege Kopf, auch Generalsekretär der Wirtschaftskammer, meinte im „ZIB 2“-Interview am 20.4.2020, dass es die Argumentation des Finanzminis­teriums war, dass die Finanzämter diese Förderungen nicht hätten abwickeln können – der Finanzminister hat das Gott sei Dank im Budgetausschuss dementiert –, dennoch beauftragt man nun die Finanzämter mit der Prüfung. (Zwischenruf des Abg. Leicht­fried.) Ist das nicht eigenartig?

Wie sich die Regierungsparteien die Prüftätigkeit der Finanzämter vorstellen, ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Fehler der Wirtschaftskammer und der Agrar­markt Austria dürfen die Finanzämter nicht selbst korrigieren, weil die Finanzämter bei der Prüfung lediglich als Gutachter fungieren. Die Finanzämter dürfen der Wirtschafts­kammer und der AMA lediglich einen Bericht schicken, und die Wirtschaftskammer und die AMA entscheiden dann selbst, wie man mit den festgestellten Fehlern umgeht. – Frecher geht es wohl nicht mehr. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Wirtschaftskammer entscheidet quasi selbst, welche Konsequenzen sie aus den eigenen Fehlern zieht. Man darf nicht vergessen, die Wirtschaftskammer ist die ge­setzliche Interessenvertretung der Unternehmer. Da bin ich schon gespannt, wie objek­tiv da die Wirtschaftskammer letzten Endes agieren wird. Es hat sich wohl niemand von den Regierungsparteien die Frage gestellt, ob so eine Konstruktion überhaupt ver­einbar ist. Daher braucht es auch einen parlamentarischen Covid-19-Unterausschuss, der mit den entsprechenden Kontrollrechten ausgestattet ist. Es kann nicht sein, dass sich Wirtschaftskammer und die Unternehmer letzten Endes selbst kontrollieren.

Bei diesem eigenartigen Rechtsverständnis der Regierungsparteien werden diese wahrscheinlich noch beschließen, dass die Finanzämter zukünftig bei Betriebsprü­fungen auch nur mehr als Gutachter fungieren (Zwischenruf der Abg. Kirchbaumer) und die Wirtschaftskammer als Interessenvertretung der Unternehmer dann letzten En­des entscheidet, ob die Unternehmer überhaupt Steuern nachzahlen müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist wohl die neue Normalität, von der diese Bundesregierung immer träumt.

§ 15 dieses Bundesgesetzes sieht vor, dass der Finanzminister bis zum 30.6. des Fol­gejahres einen Jahresbericht über die erfolgten Prüfungen auf der BMF-Homepage veröffentlichen muss. Von einer Einbindung des Nationalrates halten die Regierungs­parteien gar nichts. Das ist ein weiterer Grund, warum wir einen Covid-19-Unteraus­schuss brauchen, in dem diese Jahresberichte dann letzten Endes auch zu diskutieren sind. Es geht um das Steuergeld der Österreicher, und da haben Transparenz und Kontrolle noch nie geschadet. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Übrigen darf ich Bezug nehmen auf einen Entschließungsantrag, und zwar auf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klubobmann Kickl, Fuchs und weiterer Abgeordneter betreffend „Echte Hilfe für Österreich“. Er wurde bereits eingebracht und wird hoffentlich gerade oder bald im Plenum verteilt.

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Zuge der Coronakrise haben zu einer histo­rischen Wirtschaftskrise geführt. Mehr als 1,7 Millionen Menschen haben ihre Arbeit verloren beziehungsweise sind in Kurzarbeit. Zigtausende Wirtschaftstreibende haben ebenfalls ihre Einkommensgrundlage verloren.

Dieser Entschließungsantrag beinhaltet Maßnahmen, von denen ich einige beispielhaft aufzählen möchte:

„- Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungsverbot be­troffen sind, in jener Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen worden wäre [...]

- Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über die Finanzämter [...]

-- spesen- und zinsenfreie Stundung von bis zu 12 Kreditraten“ und Leasingraten

„-- formlose spesen- und zinsenlose Überbrückungskredite zur Deckung von Liquidi­tätslücken

- Umsetzung eines ‚Kommunalinvestitions- und Regionalwirtschaftspaket‘ [...]

- Steuerliche Erleichterungen für Tourismus- und Gastrobetriebe [...]

- Ausgabe von ‚Österreich-Gutscheinen‘“ – den Österreichtausender; Klubobmann Kickl hat heute bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht – „für jeden österreichi­schen Staatsbürger.“

*****

Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend „Echte Hilfe für Österreich“

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkt 20, Bericht des Budget­ausschusses über den Antrag 440/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Ja­kob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgaben­ordnung, das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errich­tung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstorno­fonds-Gesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsak­tiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden so­wie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (6. COVID-19-Gesetz) (143 d.B.), in der 27. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 28. April 2020

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Zuge der Coronakrise führen zu einer histori­schen Wirtschaftskrise.

Mehr als 1,7 Millionen Menschen haben ihre Arbeit verloren oder haben durch Kurzar­beit deutlich weniger Einkommen. Zigtausende Wirtschaftstreibende haben ebenfalls ihre Einkommensgrundlage verloren. Und mit all diesen Menschen auch deren Fami­lien!

Die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund des Coronavirus in Österreich stellen viele Kleinstunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen in­folge von Umsatzeinbußen und Nachfragerückgängen vor existenzielle Probleme.

Ob viele Betriebe, Gastronomiebetriebe, Touristiker, Handwerker, aber auch Dienst­leister die Corona-Maßnahmen der Regierung wirtschaftlich überleben, darf angezwei­felt werden. Sämtliche Wirtschaftsforscher prognostizieren eine schwere Rezession; Hand in Hand mit einer drohenden gigantischen Pleitewelle.

„Koste es, was es wolle“ war in Zusammenhang mit notwendigen Maßnahmen für die Wirtschaft die vielversprechende Aussage des Bundeskanzlers. Was dann aber in der Praxis wirklich geschehen ist und wie die Realität für die heimischen Unternehmer aussieht, haben die letzten Tage eindrucksvoll gezeigt. Viele angekündigte Hilfspakete der Bundesregierung verfehlen entweder ihre Wirkung oder es haben von der Wirt­schaftskrise betroffene Unternehmen aufgrund der völlig überzogenen Kriterien erst gar keinen Anspruch auf (finanzielle) Unterstützungsleistungen.

Die österreichischen Familien und die heimischen Wirtschaftstreibenden haben nichts von Versprechungen; von Hoffnung allein können sie nicht leben, sie brauchen jetzt konkrete Hilfe und Sicherheit.

Wenn wir die massive Pleitewellen abfedern und die Kaufkraft stärken wollen, braucht es schnelle Maßnahmen, die möglichst viele Menschen erreichen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister, wird aufgefordert, dem Natio­nalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten und im Rahmen der Budgeterstel­lung sicherzustellen, dass die Umsetzung eines Wirtschaftsreparaturpakets finanziert werden kann, das geeignet ist, jenen Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibenden, die von der COVID-19-Krise massiv bzw. existentiell betroffen sind, unmittelbar, sofort und in ausreichendem Ausmaß zu helfen.

Dabei ist insbesondere für folgende Maßnahmen eine Finanzierung sicher zu stellen:

•           Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die durch das Betretungs­verbot betroffen sind, in jener Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen worden wäre

•           Sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unterneh­mer, die sämtliche Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächsten drei Monate abdeckt

•           Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über die Finanzämter

•           Stundung von Energiekosten und Versicherungsprämien bis 31.12.2020

•           Preisgarantie für Güter des täglichen Bedarfs

•           Umgehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes

•           Gewährleistung, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern bemüht sind, Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hin­künftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden und über den Corona-Hilfs-Fonds erhaltene Kredite später nicht zurückzuzahlen haben

•           Verpflichtung für alle Banken auf

o          spesen- und zinsenfreie Stundung von bis zu 12 Kreditraten bei gleich­zeitiger entsprechender Verlängerung der Kreditlaufzeit und gleichblei­benden Kreditraten

o          spesen- und zinsenfreie Stundung von bis zu 12 Leasingraten bei gleich­zeitiger entsprechender Verlängerung der Leasinglauflaufzeit und gleich­bleibenden Leasingraten

o          keine Geschäftskontenüberziehungsspesen und -zinsen

o          formlose spesen- und zinsenlose Überbrückungskredite zur Deckung von Liquiditätslücken

•           Umsetzung eines „Kommunalinvestitions- und Regionalwirtschaftspaket“ in Hö­he von zumindest 1 Mrd. Euro aus Bundesmitteln im Sinne der Schaffung kon­junkturbelebender Maßnahmen zur Unterstützung heimischer Unternehmen (KMU) nach der Corona-Krise. Mit diesem Paket sollen insbesondere folgende Kernpunkte umgesetzt werden:

o          Zuweisung der Mittel nicht nach einem fixen Schlüssel (bspw. Gemein­degröße, Finanzkraft o. ä.), sondern anhand einer tatsächlichen Projekt­bewertung unter Berücksichtigung von Konjunktureffekten und Auswir­kungen auf den Arbeitsmarkt (Sicherung und Schaffung von Arbeits­plätzen)

o          Deckelung des jeweiligen Zuschusses mit max. 50% der förderbaren Kosten und mit max. 1 Mio. Euro pro Projekt

•           Förderungen seitens des Bundes in Form von Schecks für die Schaltung von Inseraten und Werbeanzeigen in heimischen Medien zur Abfederung der wirt­schaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krisensituation auf die Einnahmensi­tuation bei Klein- und Mittelbetrieben einerseits sowie im Bereich der Medien andererseits für jene Unternehmer, die auf Unterstützungen aus dem Härtefall- und Hilfs-Fonds angewiesen sind, zur Unterstützung des gesamten Wirtschafts­kreislaufes

•           Berichtspflicht der jeweils zuständigen Bundesminister über Tätigkeit und För­derungen der im Zuge der COVID-19-Krise eingerichteten Fonds gegenüber dem Nationalrat sowie Übermittlung dieses Berichtes an den Rechnungshof zur Prüfung und Kontrolle und Übermittlung des Prüfergebnisses an den Nationalrat

•           Zusätzlich zu Landeswohnbeihilfen eine Bundeswohnbeihilfe zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Krisensituation auf die Absicherung des Wohnbedürfnisses (bspw. Miete oder Wohnkredite) nicht nur auf geförderte Ob­jekte, sondern auch für jeden von der Krise Betroffenen

•           Steuerliche Erleichterungen für Tourismus- und Gastrobetriebe

•           Sicherstellung des Rechts auf Bargeld auf österreichischer und europäischer Ebene

•           Aussetzen der GIS-Beiträge bis Ende des Jahres

•           Ausgabe von „Österreich-Gutscheinen“ für jeden österreichischen Staatsbürger.

Zur finanziellen Absicherung und Gegenfinanzierung sind u.a. folgende Maßnahmen einzuleiten:

•           Auflösung von Rücklagen der Wirtschaftskammern zur Unterstützung der hei­mischen Unternehmen

•           Auflösung von Rücklagen der Arbeiterkammern zur Unterstützung von Arbeit­nehmern

•           Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Beiträge Österreichs bis zur Bewältigung der Corona-Krise ausgesetzt werden können

•           Alles zu unternehmen, dass es zu keiner „gemeinsamen Schuldenpolitik“ auf europäischer Ebene kommt – Nein zu Euro-Bonds

•           Gerechte Unternehmensbesteuerung – keine Steuerflucht von Großkonzernen

•           Sofortige Senkung der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben den Entschließungsantrag jetzt eingebracht, Sie haben ihn in den Grundzügen erläutert, daher steht er auch mit in Verhandlung.

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.