19.13

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesmi­nister! Hohes Haus! Beim Antrag 436/A haben wir uns im Ausschuss und auch hier sehr schwer getan. Wir hätten prinzipiell diesem Antrag gerne zugestimmt, werden ihm aber nicht zustimmen, weil er uns zu weitgehend und zu wenig praxisnah ist. Wir kön­nen uns natürlich sehr wohl Videokonferenzen vorstellen, um die Gerichtsbarkeit wie­der hochzufahren. Im Zivilrecht ist das überhaupt kein Problem, ich habe auch im Aus­schuss einen Antrag gestellt, bei Haftprüfungsverhandlungen Videokonferenzen einzu­setzen, da macht es absolut Sinn.

Nur im Strafrecht geht uns diese Maßnahme einfach zu weit. Man denke nur: Wie soll das im Strafrecht bei Geschworenenverhandlungen funktionieren? – Dann darf man auch nicht vergessen, dass im Strafrecht 70 Prozent der Verhandlungen mit Dolmet­scherbeteiligung durchgeführt werden, weil die Beschuldigten, die Angeklagten der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Dann geht es um die Beratung mit dem Anwalt und, und, und.

Erstens einmal glauben wir eh, dass die Richter diesen Antrag, so wie er heute be­schlossen wird, in der Praxis sowieso nicht umsetzen. Darum fragen wir uns, warum es so ein weitgreifender Antrag ist. Zweitens wollen wir nicht, wenn es dann doch teil­weise von der Richterschaft umgesetzt werden sollte, dass es dann Nichtigkeiten gibt und die Obergerichte, wie das Oberlandesgericht oder der Oberste Gerichtshof, mit Nichtigkeiten behelligt und überschwemmt werden. Dann hat man sich am Ende des Tages überhaupt nichts erspart. Es tut uns leid, aber wir können diesem Antrag nicht zustimmen.

Auf das Heizkostenabrechnungsgesetz wird Kollege Schrangl noch näher eingehen. Ich kann vorwegnehmen: Wir werden diesem Gesetz zustimmen, obwohl die SPÖ, ich glaube, Kollegin Ruth Becher, einen Abänderungsantrag einbringt, mit dem wir uns mehr anfreunden könnten, weil das aus unserer Sicht die gerechtere Lösung wäre. Es ist ganz klar, dass man die teilweise auch von der Bundesregierung verängstigte Be­völkerung nicht damit piesacken will, dass der Stromanbieter jetzt Personen ins Haus schickt, um die Ablesungen für die Abrechnungen vorzunehmen. Das sehen wir alles ein, es muss schon sein, aber es muss nicht jetzt gemacht werden. Man nimmt den Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre und diesen Durchschnittswert stellt man dieses Jahr in dieser Ausnahmesituation dann in Rechnung. Das müsste möglich sein, aber Näheres wird Kollege Schrangl noch dazu sagen.

Wie gesagt, bei den Videokonferenzen tut es uns wirklich leid, wir hätten gerne zuge­stimmt. Wir sehen das auch ein, aber im Strafrecht haben aus unserer Sicht natürlich auch die Beschuldigten Rechte, und es ist uns nicht möglich, diesem so weitreichen­den Antrag zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.16

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kugler. – Bitte.