19.44
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Heizkostenabrechnungsgesetz und auch die Ableseproblematik sind sicher schon etwas überholt und erlangen durch die jetzige Situation wieder allgemeine Aufmerksamkeit. Deshalb ist der heutige Antrag 438/A, der beinhaltet, dass fremde Personen nicht mehr die Wohnung betreten müssen, um den Wärmeverbrauch abzulesen, vom Grundgedanken her auch sehr positiv; wenn man sich aber den Entwurf genauer ansieht, so scheint er nur von der Sorge getragen zu sein, dass das Geld der Abrechnungsfirmen, die das Ablesen der Heizkosten übernehmen, gesichert ist.
Wer sind diese Firmen? – Die Marktführer sind zwei internationale Firmen, Ista und Techem, die sich zum Großteil auch in Österreich den Markt aufteilen – zu überhöhten Preisen. Diesen Eindruck haben auch die deutschen Behörden. Das deutsche Bundeskartellamt hat auch empfohlen, dass diese Missstände durch ein Gesetz abgestellt werden. Das ist nicht erfolgt, sondern beide Firmen wurden verkauft, und zwar an eine Schweizer Investmentfirma und an eine chinesische Gruppe, und das um 4,6 und um 5,8 Milliarden Euro. Das ist doch sehr bemerkenswert für eine Firma, deren Geschäft lediglich aus dem Ablesen vom Warmwasser- und Wärmeverbrauch von Mietwohnungen besteht. Wenn man das im Vergleich dazu setzt: Die Firma Opel wurde um 1,3 Milliarden Euro an einen französischen Eigentümer abgegeben.
Ich denke, es wäre in Österreich auch ein sehr guter Weg, wenn man sich die deutschen Beispiele zum Vorbild nimmt, wo die Dienstleister gekündigt werden, eigene Zähler montiert werden und die Ablesung langfristig umgestellt wird. Bei den neuen Zählern schaut es ja auch schon anders aus, da kann man das auch schon mit Funksignalen von außerhalb der Wohnung machen.
Der wesentliche Unterschied des SPÖ-Abänderungsantrages zum Antrag der Kollegen Johann Singer, Sirkka Prammer besteht vor allem darin, dass die tatsächlichen durchschnittlichen Verbrauchsanteile der letzten drei Jahre hochgerechnet werden und dass Leistungen – nämlich das Ablesen –, die nicht erbracht wurden, auch nicht verrechnet werden dürfen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Zu Z1:
1. Dem § 11 wird folgender Abs. 4 angefügt, welcher lautet:
„(4) Absatz 3 gilt nicht, soweit die Verbrauchsanteile als Folge der Covid-19-Pandemie auch im Wege einer Selbstablesung nicht erfasst werden konnten. In diesem Fall sind die durchschnittlichen Verbrauchsanteile der letzten drei Abrechnungsjahre heranzuziehen. Im Falle einer Hochrechnung oder Selbstablesung dürfen die Kosten einer Ablesung nicht verrechnet werden.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
19.48
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,
Genossinnen und Genossen,
zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 438/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnungsgesetz – HeizKG 1992) geändert wird (15. COVID-19-Gesetz) (140 d.B.)
eingebracht in der 27. Sitzung des Nationalrates am 28. April 2020 zu TOP 25
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Zu Z1:
1. Dem § 11 wird folgender Abs. 4 angefügt, welcher lautet:
„(4) Absatz 3 gilt nicht, soweit die Verbrauchsanteile als Folge der Covid-19-Pandemie auch im Wege einer Selbstablesung nicht erfasst werden konnten. In diesem Fall sind die durchschnittlichen Verbrauchsanteile der letzten drei Abrechnungsjahre heranzuziehen. Im Falle einer Hochrechnung oder Selbstablesung dürfen die Kosten einer Ablesung nicht verrechnet werden.“
Begründung
zu Z 1 (Abs. 4):
Es sollen befristet die durchschnittlichen Verbrauchsanteile der letzten drei Abrechnungsjahre herangezogen werden, soweit die Verbrauchsanteile als Folge der Covid-19-Pandemie nicht erfasst werden konnten.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.
Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Reiter. – Bitte.