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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Werte Vertreter der Bundesregierung! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Werte Medienvertreter! Werte Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ich darf Sie recht herzlich begrüßen und die Sitzung für eröffnet erklären.

Ich darf einleitend noch einmal darauf hinweisen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter des Expedit Gesichtsvisiere ausgeben, um den Schutz zu gewährleisten, um die Empfehlungen einzuhalten; es besteht die Möglichkeit, anstelle der Maske das Visier zu tragen, denn es gelten nach wie vor die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden und des Gesundheitsministers.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 30. Sitzung und das Amtliche Protokoll der 31. Sitzung vom 13. Mai 2020 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Wir sitzen wieder in der gelockerten Sitzordnung, Abgeordnete haben auch auf der Ga­lerie Platz genommen. Ich darf bekannt geben, dass die Medienvertreter und Medien­vertreterinnen in dieser Sitzungswoche auch Zutritt zu einem Bereich der Präsidenten­loge haben, sodass wir die bildliche Berichterstattung trotz der Einschränkungen hof­fentlich einigermaßen zufriedenstellend ermöglichen können. (Die Abgeordneten der FPÖ tragen Buttons am Revers, auf denen vor rot-weiß-rotem Hintergrund Coronaviren abgebildet sind und die Aufschrift „Allianz gegen Coronawahnsinn.at – Jetzt reicht’s!“ zu lesen ist.)

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Kira Grünberg, Josef Muchitsch und Herbert Kickl.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1965/J bis 2064/J

2. Anfragebeantwortungen: 1281/AB bis 1316/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Na­tionen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) über die Errichtung des Inter­nationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene unter der Schirmherrschaft der UNESCO (Kategorie 2) in Graz (Österreich) (181 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft – Reihe BUND 2020/16 (III-130 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Bahnprojekt: Brenner Basistunnel; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/17 (III-132 d.B.)

Volksanwaltschaftsausschuss:

43. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2019) (III-90 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Justizausschuss:

Datenschutzbericht 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-135 d.B.)

Sportausschuss:

Jahresbericht 2019 der NADA Austria GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-136 d.B.)

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass der ORF die Sitzung wie üblich bis 13 Uhr auf ORF 2 und anschließend bis 19.15 Uhr auf ORF III überträgt. Danach wird die Sitzung kommentiert in der TVthek übertragen.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der SPÖ hat gemäß § 93 Abs. 2 der Ge­schäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 2064/J der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Es braucht echte Hilfe statt leerer Verspre­chen – das Versagen der Kurz-Regierung bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Krisen-Folgen“ dringlich zu behandeln.

Die geschäftsordnungsmäßige Behandlung der Dringlichen Anfrage wird um 15 Uhr stattfinden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 1 bis 5 – inklusive Generaldebatte – sowie 6 und 7 der Tagesordnung jeweils zusam­menzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde für den heutigen Tag eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 185, SPÖ 128, FPÖ 105, Grüne 95 sowie NEOS 76 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für den heutigen Tag von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 38 Minuten; darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Für Mittwoch, den 27. Mai 2020 wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ ver­einbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grü­ne 90, NEOS 72 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für diesen Tag von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten; darüber hinaus beschränkt sich deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte.

Für Donnerstag haben wir 8 „Wiener Stunden“ vereinbart; Redezeitenaufteilung: 156 Mi­nuten für die ÖVP, 108 für die SPÖ, 88 für die FPÖ, 80 für die Grünen, 64 für die NEOS.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordne­ten, die keinem Klub angehören, je 32 Minuten, 5 Minuten pro Debatte.

In der Präsidialkonferenz wurde für die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 folgende Debattengliederung festgelegt:

Heute: Untergliederungen 01 bis 06 sowie 10 und 17, anschließend UG 32, UG 12, UG 13 und schließlich UG 11 und 18.

Morgen, am Mittwoch: UG 34, 41 und 43, anschließend UG 14, anschließend UG 33 und 40, UG 42, schließlich UG 30 und 31.

Am Donnerstag: UG 10, anschließend UG 20 und 25, darauf folgend UG 21, 22, 24 und anschließend UG 15, 16, 23, 44 bis 46, 51 und 58 sowie Text des Bundesfinanzgesetzes und restliche Teile der Anlage I, einschließlich der Anlagen II bis IV.

Anschließend erfolgen die Schlussabstimmungen zu TOP 6 und 7.

Diese Gliederung ist den Abgeordneten auch schriftlich zugegangen.

Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende be­raten, die Sitzung wird danach unterbrochen.

Entschließungsanträge können nur während der Debatten zu den jeweiligen Unterglie­derungen eingebracht werden.

Die Abstimmungen über allfällige eingebrachte Entschließungsanträge erfolgen jeweils nach der dritten Lesung in der Reihenfolge ihrer Einbringung.

Die Redezeitenregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsord­nung wird nicht in Anspruch genommen. Bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungswei­se bei Überschreitung der 10 Minuten für jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen res­sortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.

Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staats­sekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion an­gerechnet. Ausgenommen davon ist die Redezeit des Bundeskanzlers sowie des Vize­kanzlers bei der zum Budgetbegleitgesetz abgehaltenen Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung und die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­genommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.