13.07

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Volksanwälte! Frau Rechnungshofpräsidentin! Die Debatte um das Budget der Höchstgerichte erinnert mich immer ein wenig an den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Ich weiß nicht, wer den aller kennt. Da ist es so: Bill Murray wacht in der Früh auf und erlebt immer wieder den gleichen Tag. – So ähnlich fühle ich mich, wenn wir hier die Debatte zum Budget für die Höchstgerichte führen. Es ist nicht mein erstes Mal, sondern ich war schon bei mehreren Budgets dabei, und es ist jedes Mal das Gleiche: Es ist meistens so, dass fast alle sagen: Ja, die Arbeit der Höchstgerichte ist wichtig!, und wenn wir dann im Ausschuss sitzen und die Präsidenten des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes fragen, ob sie mit ihrem Geld aus­kommen, hören wir eigentlich immer entweder sehr klar oder zwischen den Zeilen, dass sich das so nicht ausgehen wird.

Das Einzige, was sich jetzt geändert hat: Normalerweise sind Sie ja dann vorne alle eher beschämt und sagen gar nichts über die finanzielle Situation, Frau Kollegin Rössler hat jetzt aber gemeint, es sei eh alles rosig – das ist etwas Neues, denn normalerweise wird hier totgeschwiegen, dass sich das finanziell nicht wirklich ausgeht.

Es ist so, dass die Höchstgerichte ja schon vor der Coronakrise einen unfassbar großen Anfall an Verfahren hatten. Es waren 2019 beim Verfassungsgerichtshof 5 200 Verfah­ren anhängig, beim Verwaltungsgerichtshof sind es 7 800 neue Fälle. Gerade aufgrund der Coronakrise war es ja in den letzten Wochen so, dass die Bundesregierung leider Gottes sehr viele Maßnahmen gesetzt hat, die unter Umständen verfassungswidrig sind. In vielen Bereichen war es ganz offensichtlich, dass die Maßnahmen gesetzeswidrig oder auch verfassungswidrig sind, und es gibt jetzt schon 60 neue beim Verfassungs­gerichtshof anhängige Verfahren. Das heißt, es wäre eigentlich höchst an der Zeit, dass wir diesen beiden Gerichtshöfen endlich das Budget zur Verfügung stellen, das sie brau­chen.

Es ist dieses Jahr auch wie jedes Jahr so, dass der Verfassungsgerichtshof auf Rück­lagen zurückgreifen muss, um überhaupt den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu kön­nen. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Thienel schreibt in einer Unterlage, die er uns ausgeteilt hat, wörtlich:

Für das Jahr 2020 kann der Verwaltungsgerichtshof aus heutiger Sicht bei normalem Betrieb

 – und wir gehen jetzt einmal nicht von einem normalen Betrieb aus, sondern wahr­scheinlich von einem anderen Betrieb aufgrund von Corona –

mit den vorhandenen Budgetmitteln bei äußerster Sparsamkeit gerade noch das Aus­langen finden. – Zitatende.

Ich finde das einigermaßen peinlich für uns als Parlament, dass wir es nicht schaffen, den beiden Höchstgerichten, dem Verwaltungs- und dem Verfassungsgerichtshof, ein ausreichendes Budget zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Da geht es ja um die Grundfesten der Demokratie. Ich sage Ihnen etwas: Das Problem ist ja nicht, dass wir da unfassbar große finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen – das sind ja im Vergleich zu dem, was wir sonst diskutieren, Peanuts, da geht es um so gut wie gar nichts –, es führt aber dazu, dass die Gerichtshöfe teilweise notwendige Sa­nierungsarbeiten nicht durchführen können, dass sie Planstellen später besetzen, als es notwendig wäre, damit sie beispielsweise Zimmer ausmalen können. Ich halte das nicht für sinnvoll, ich halte das für schlichtweg falsch.

Es geht bekanntlich auch nicht um juristische Spitzfindigkeiten, wie der Bundeskanzler das so nebenbei tituliert hat, sondern es geht darum, dass die Höchstgerichte es schaf­fen, unsere grundlegenden Grund- und Freiheitsrechte auch weiterhin zu schützen; da­her bringe ich – wie jedes Mal bei der Budgetdebatte zu diesen Untergliederungen – folgende Entschließungsanträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zu­sätzliche finanzielle Mittelausstattung des Verfassungsgerichtshofs“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, im Rahmen der mittelfristigen Budgetplanung den Verfassungsgerichtshof mit aus­reichenden Budgetmitteln auszustatten, um den laufenden Betrieb und die hohe Qualität der Entscheidungen nachhaltig zu sichern.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zu­sätzliche finanzielle Mittelausstattung des Verwaltungsgerichtshofs“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, im Rahmen der mittelfristigen Budgetplanung den Verwaltungsgerichtshof mit aus­reichenden Budgetmitteln auszustatten, um den laufenden Betrieb und die hohe Qualität der Entscheidungen nachhaltig zu sichern.“

*****

Ein Land, das nicht fähig ist, seine wichtigsten Höchstgerichte mit ausreichend Budget­mitteln auszustatten, macht sich langfristig furchtbar peinlich. (Beifall bei den NEOS.)

13.11

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend zusätzliche finanzielle Mittelausstattung des Verfassungsgerichtshofs

eingebracht im Zuge der Debatte in der 32. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) TOP 7 - UG 03

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs DDr. Christoph Grabenwarter machte in den Beratungen des Budgetausschusses auf die knappen finanziellen Ressourcen des Ver­fassungsgerichtshofes aufmerksam. Laut Bundesvoranschlag-Entwurf 2020 steigen die Auszahlungen für den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig von 16,0 Mio. Euro auf 17,3 Mio. Euro. Um Mehrausgaben durch den wei­terhin hohen Arbeitsanfall am VfGH abzudecken, muss auf die Rücklagen zugegriffen werden. Im BVA-E 2020 sind Rücklagenentnahmen iHv 0,4 Mio Euro für den laufenden Betrieb und den Personalbereich budgetiert. Die Auszahlungsobergrenze im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz sinkt bis 2023 auf 16,8 Mio. Euro.

Die Zahl eingegangener neuer Anträge und Beschwerden blieb 2019 mit rund 5200 neu anhängig gewordenen Verfahren ungefähr auf dem hohen Niveau der voran-gegange­nen Jahre. Ein überdurchschnittlich hoher Arbeitsanfall war erneut in Asylrechtssachen zu verzeichnen. Die Fallzahlen in diesem Bereich lagen im Jahr 2019 mit über 3.200 neu anhängig gewordenen Verfahren bei rund 62% des Gesamtanfalls. Zudem standen zahl­reiche, teils sehr komplexe Gesetzesprüfungsanträge zur Entscheidung an (z.B. Sozial­versicherungs-Organisationsreform, Sicherheitspaket, Sozialhilfe-Grundsatzgesetz).

Zu einem spürbaren Mehraufwand am VfGH führen die COVID-19-Maßnahmen. Der VfGH-Präsident informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass bis dato 59 Eingaben im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen erfolgt sind, die sich auf die Gesetz­gebung oder die Erlassung von Verordnungen in diesem Bereich beziehen. Den Großteil machen dabei Individualanträge auf Gesetzes- bzw. Verordnungsprüfung aus (insge­samt 56). Überdies liegen zwei Staatshaftungsklagen vor, wobei es sich in einem Fall um einen Verfahrenshilfeantrag eines Zivildieners handle.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, im Rahmen der mittelfristigen Budgetplanung den Verfassungsgerichtshof mit aus­reichenden Budgetmitteln auszustatten, um den laufenden Betrieb und die hohe Qualität der Entscheidungen nachhaltig zu sichern."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend zusätzliche finanzielle Mittelausstattung des Verwaltungsgerichtshofs

eingebracht im Zuge der Debatte in der 32. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (55 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020 – BFG 2020) samt Anlagen (183 d.B.) TOP 7 - UG 04

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Rudolf Thienel machte im Rahmen des Budgetausschusses auf die knappen finanziellen Ressourcen des Verwaltungsgerichts­hofes aufmerksam. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 sieht für den Verwal­tungsgerichtshof Auszahlungen iHv insgesamt 21,7 Mio. Euro vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 bedeutet dies für 2020 einen Anstieg um knapp 0,7 Mio. Euro, das sind 3,1 %,

Wörtlich heißt es in einer den Abgeordneten zur Verfügung gestellten schriftlichen Stel­lungnahme des VwGH-Präsidenten: "Für das Jahr 2020 kann der VwGH aus heutiger Sicht bei normalem Betrieb mit den vorhandenen Budgetmitteln (Personal- und Sachauf­wand) bei äußerster Sparsamkeit gerade noch das Auslangen finden." Außerdem sei noch nicht abschätzbar, ob infolge der Corona-Krise zusätzliche Aufwendungen (etwa für vorgezogene Maßnahmen zum verstärkten Einsatz des Homeoffice) erforderlich sein werden, die allenfalls durch Rücklagenentnahmen abzudecken wären.

Im Jahr 2019 blieb der Neuanfall beim VwGH auf sehr hohem Niveau bei rund 7800 neuen Fällen. Auch im Asylrecht wurde im Jahr 2019 mit knapp 3000 neu anhängig gewor­denen Verfahren das hohe Niveau gehalten. Diese Entwicklung des Aktenanfalles ist durch die Änderungen im Asyl- und Fremdenrecht auch in den folgenden Jahre zu er­warten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, im Rahmen der mittelfristigen Budgetplanung den Verwaltungsgerichtshof mit ausreichenden Budgetmitteln auszustatten, um den laufenden Betrieb und die hohe Qualität der Entscheidungen nachhaltig zu sichern."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Bundesministerin Dr. Raab hat sich zu Wort ge­meldet. – Bitte.