16.32

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Kollege Haubner, Sie sind doch viel unterwegs draußen, Sie reden doch mit vielen, Sie wissen es besser. Sie wissen, dass das, was Sie hier jetzt erzählt haben, so nicht stimmt. Sie wissen es ganz genau, im Gegensatz zum Herrn Bundeskanzler. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dem Herrn Bundeskanzler nehme ich ab, dass er keine Ahnung davon hat, was draußen wirklich passiert, denn der ist nur in seinem Glasbunker, aber Sie sind mit den Leuten unterwegs. Sie sind in der Wirtschaftskammer mit so vielen Unternehmern in Kontakt. Sie wissen es wirklich, also hören Sie auf, sich hierherzustellen und irgendwas zu er­zählen! Die Wirtschaftskammer ist nämlich in Wahrheit derzeit der Sargnagel für die Un­ternehmer: Es wird geprüft, es werden Formulare nachgefordert, es passt das hundertste Mal nicht. Die Zahlen sprechen doch für sich, wenn aus dem Härtefallfonds bisher erst 191 Millionen Euro ausbezahlt worden sind. Diese Zahl können Sie nicht wegleugnen! Das zeigt doch einmal mehr, dass die Hilfe eben nicht fließt und dass sie nicht ankommt, Herr Kollege Haubner! Also hören Sie auf, den Leuten hier irgendetwas zu erzählen! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundeskanzler, ich habe Ihnen sehr genau zugehört – das machen Sie in der Regel nicht so, Sie sind ja immer mit dem Handy beschäftigt –, Sie haben sich hierhergestellt und haben in Richtung Kollege Leichtfried gesagt: Ja, Herr Kollege Leichtfried, Sie wären der Erste, der sich wieder aufregt, wenn fälschlich oder unberechtigt Geld bei Unterneh­men ankommt.

Wissen Sie, was Sie damit gesagt haben, Herr Bundeskanzler? – Als Bundeskanzler und Parteivorsitzender einer angeblichen Wirtschaftspartei (Rufe bei der SPÖ: Angebli­chen!) haben Sie die Unternehmer unter Generalverdacht gestellt, so, als würde jeder Unternehmer, der einen Antrag stellt, automatisch einen Betrug versuchen. Das haben Sie hier heute gesagt, und das weise ich massiv zurück, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sich in einer Zeit, in der diese Bundesregierung den Unternehmern die Luft zum Atmen genommen hat, in einer Zeit, in der man das Epidemiegesetz mit miesen Tricks ausge­hebelt hat, in einer solchen Zeit hierherzustellen und Unternehmer unter Generalver­dacht zu stellen, das spottet jeder Kritik, Herr Bundeskanzler! Sie sollten endlich einmal von Ihrem hohen Ross heruntersteigen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Legen Sie einmal Ihr Handy weg! Das ist eine Unhöflichkeit, die Sie hier an den Tag legen, eine Missachtung dieses Hohen Hauses und dieses Parlaments! Das zeigt auch Ihre Körperhaltung, dass Sie am liebsten eh schon wieder draußen wären, weil Sie das alles nicht tangiert und nicht interessiert!

Genau so, Herr Bundeskanzler, haben Sie es auch im Kleinwalsertal ausgelebt. Genau so sind Sie dorthin gefahren, haben sich bejubeln lassen, haben keinen Sicherheitsab­stand eingehalten – und da ist nicht die Bevölkerung schuld. Sie persönlich gingen Schulter an Schulter mit dem ÖVP-Landeshauptmann Wallner. Sie persönlich waren das! Das war nicht irgendein Publikum, das sich halt gefreut hat, dass hoher Besuch aus Wien kommt – nein, Herr Bundeskanzler, das waren Sie!

Das hat schon begonnen, als Sie aus dem Auto ausgestiegen sind: Ohne Mund-Nasen-Schutz sind Sie drinnen gesessen. Heute Vormittag waren Sie nicht da, aber ich habe heute schon einmal die Frage gestellt: Wohnen Sie denn mit Ihrem feschen Chauffeur im gleichen Haushalt oder wohnen Sie nicht mit ihm im gleichen Haushalt?, denn wenn nicht, sind Sie verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Den haben Sie aber im Auto nicht aufgehabt. Das ist auf den Videoaufnahmen der „Vorarlberger Nachrichten“ ganz genau zu sehen.

Also Sie haben hier mehrere Gesetze, die Sie den ÖsterreicherInnen jeden Tag verbun­den mit Angstmache in Ihren gefühlten 100 000 Pressekonferenzen servieren, nicht be­achtet. All diese Maßnahmen gelten offensichtlich für Sie und Ihresgleichen nicht.

Wenn ich Ihresgleichen sage, bin ich gleich bei Ihrem besten Freund Martin Ho. Herr Martin Ho kann offensichtlich in seinem Lokal feiern, ohne dass er belangt wird. Da gibt es Feiern. Ich weiß schon, Sie waren nicht anwesend; vielleicht andere Regierungsmit­glieder, die da weitere Auskünfte geben könnten. Und das passiert zum wiederholten Male! Offensichtlich ist Herr Ho gleicher als gleich, denn das, was für das gemeine Volk gilt, das, was für den Wirten ums Eck gilt, das gilt für eine ganz spezielle Riege eben nicht.

So, und jetzt komme ich noch zum Herrn Bundespräsidenten. Herr Bundeskanzler, der Herr Bundespräsident hat etwas geschafft, was Sie nicht können, er hat gesagt: Das war ein Fehler, und ich entschuldige mich. – Ich möchte von Ihnen hören: Es war ein Fehler, es waren die ganzen Maßnahmen ein Fehler, denn wir brauchen sie nicht. Ich selber halte mich nicht daran, ich halte mich nicht an den Abstand und ich halte mich auch nicht daran, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diesen haben Sie nicht nur im Kleinwalsertal nicht getragen, Herr Bundeskanzler, in vielen, vielen Ausschüssen haben ÖVP-Abgeord­nete ganz selten Mund-Nasen-Schutz oben gehabt.

Es geht darum, die Bevölkerung endlich davon zu befreien. Es ist nämlich eine irrsinnige Belastung, dieses komische Ding permanent über dem Mund zu behalten. Man schwitzt darunter, viele haben Allergien bekommen, viele haben Ausschläge bekommen. Nie­mandem soll es verboten werden, aber es soll kein Zwang mehr ausgeübt werden, und genau aus diesem Grund stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit der allgemeinen COVID-19-Maskenpflicht in Österreich“

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass

1) die allgemeine COVID-19 Maskenpflicht im öffentlichen Raum – konkret in öffentli­chen Verkehrsmitteln, im Handel, in der Gastronomie und in der Beherbergung, im Schul- und Unterrichtswesen aber auch im Bereich des öffentlichen Kultur-, Sport- und Veranstaltungswesens – umgehend abgeschafft wird.

2) die spezielle COVID-19-Maskenpflicht im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich und im Zusammenhang mit besonderen Risikogruppen (Pflegebedürftige, Akutpatienten usw.) weiterhin bis zur vollständigen Eindämmung der Gefahren durch COVID-19 auf­rechterhalten wird.“

*****

Was in Österreich passiert ist, war, dass es in Pflegeheimen keine Masken gab, weil einfach nichts dergleichen vorhanden war, weil Sie zu spät gehandelt haben, zu spät bestellt haben, und das ist auch der Grund, warum es Pflegeheime gibt, in denen es in der Zwischenzeit sehr, sehr viele Infizierte gibt, nämlich weil es das Pflegepersonal ein­geschleppt hat. Die hatten die Wahl, die Patienten unversorgt zu lassen oder ohne Schutzbekleidung zu arbeiten.

Diese Verantwortung haben Sie auch zu übernehmen – und jetzt hören Sie endlich auf, mit Ihrem blöden Handy zu spielen! Das ist eine Unhöflichkeit, das sage ich schon meinen Kindern den ganzen Tag: Das tut man nicht! Diese Handymanie ist eine krank­hafte Sucht, Herr Bundeskanzler! Überlegen Sie sich das einmal! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

16.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. Mag. Gerhard Kaniak, Erwin Angerer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schluss mit der allgemeinen COVID-19-Maskenpflicht in Österreich

eingebracht in der 32. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 26. Mai 2020 im Zuge der Debatte zu Dringlichen Anfrage "Es braucht echte Hilfe statt leerer Versprechen – das Versagen der Kurz-Regierung bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Krisen-Folgen" (2064/J)

Mit Stand 26. Mai 2020 werden von insgesamt 16.480 bisher positiv getesteten COVID-19-Infizierten noch 732 als derzeit akut „COVID-19-Infizierte“ vom Gesundheitsministerium dokumentiert. Insgesamt 15.182 ehemalige „COVID-19-Patienten“ gelten als genesen. Von den derzeit akuten „COVID-19-Patienten“ sind 605 nicht hospitalisiert, 95 belegen ein Normalbett und 32 ein Intensivbett in einer Krankenanstalt. Bis zum heutigen Tag wurden insgesamt 411.185 COVID-19-Testungen durchgeführt.

Bei der aktuell geringen Anzahl an akut „COVID-19-Infizierten“ stellt sich die Frage, ob bisher geltende Maßnahmen wie eine allgemeine COVID-19-Maskenpflicht in öffentli­chen Verkehrsmitteln, im Handel, in der Gastronomie und in der Beherbergung, im Schul- und Unterrichtswesen aber auch im Bereich des öffentlichen Kultur-, Sport- und Veranstaltungswesens noch verhältnismäßig sind.

Der führende Infektionsmediziner und Experte der Agentur für Gesundheit und Ernäh­rungssicherheit – AGES), Dr. Franz Allerberger, machte bereits vor Wochen darauf auf­merksam, dass eine allgemeine COVID-19-Maskenpflicht in Österreich den Herausfor­derungen, die der aktuelle Verlauf der COVID-19-Infektionen abbildet, nicht verhältnis­mäßig sei. Auch viele andere Experten aus dem Gesundheitswesen, ob in Österreich oder anderen Ländern, rücken von einer allgemeinen Maskenpflicht im öffentlichen Raum, im täglichen Geschäftsleben oder in öffentlichen Verkehrsmitteln immer mehr ab. Demnach würden ohne enge Kontakte, die über lange Zeiträume gehen, überhaupt kei­ne Übertragungsgefahren bestehen. Aktuell kommt etwa im Zuge des sogenannten „Asylwerber-Clusters“ rund um Asylwerberheime in Wien, das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen oder die Postverteilerzentren in Wien-Inzersdorf und Hagenbrunn zu Tage, dass enge private oder berufliche Kontakte über einen längeren Zeitraum eine Infek­tionskette auslösen oder begünstigen können.

Sogar von der Schädlichkeit falsch eingesetzter Masken bzw. Masken von minderer Qualität wird in medizinischen Fachkreisen immer deutlicher gewarnt.

Im Umkehrschluss bedeuten die Expertenmeinungen, dass lediglich dort das Tragen einer Maske vorgeschrieben werden soll, wo es tatsächlich um den Schutz von Risiko­gruppen gegenüber einer potentiellen COVID-19-Infektion oder das Verhindern einer Infektionskette geht. Solche Bereiche stehen etwa im gesamten Gesundheits- und Pfle­gebereich und im Zusammenhang mit besonderen Risikogruppen (Pflegebedürftige, Akutpatienten usw.) außer Diskussion und sollten weiterhin bis zur vollständigen Ein­dämmung der Gefahren durch COVID-19 aufrechterhalten werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird auf­gefordert dafür Sorge zu tragen, dass

1)         die allgemeine COVID-19 Maskenpflicht im öffentlichen Raum – konkret in öffent­lichen Verkehrsmitteln, im Handel, in der Gastronomie und in der Beherbergung, im Schul- und Unterrichtswesen aber auch im Bereich des öffentlichen Kultur-, Sport- und Veranstaltungswesens – umgehend abgeschafft wird.

2)         die spezielle COVID-19-Maskenpflicht im gesamten Gesundheits- und Pflegebe­reich und im Zusammenhang mit besonderen Risikogruppen (Pflegebedürftige, Akutpatienten usw.) weiterhin bis zur vollständigen Eindämmung der Gefahren durch COVID-19 aufrechterhalten wird.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung ist jene des Herrn Kollegen Schallmeiner. – Bitte.