11.44

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! – Jetzt habe ich die Möglichkeit, meine Begrüßung von vorhin nachzuholen. – Hohes Haus! Grundsätzlich haben wir in den letzten Wochen immer wieder moniert, dass es eine Unterstützung auch im Bereich der Gemeinnützigen braucht, die ja noch immer nicht gegeben ist. Dies ist wirklich unbestritten.

Jetzt liegt mit enormer Verspätung – und diese Verspätung liegt vermutlich am Bremsen der ÖVP – ein neuer Fonds vor. Damit aber für die Öffentlichkeit nicht der falsche Eindruck entsteht, dass die Regierung neues Geld in die Hand nehmen würde, erlaube ich mir festzuhalten, dass es sich bei diesen 700 Millionen Euro um keine neuen Mittel handelt, sondern dass das aus dem bereits versprochenen Topf der 38 Milliarden Euro kommt.

Die Regierungsfraktionen verlangen von uns wieder einmal, dass wir mit einer Zu­stimmung zu diesem Gesetz die sprichwörtliche Katze im Sack kaufen sollen, denn die eigentlichen Inhalte sind noch völlig offen.

Unser anfängliches Vertrauen in einen professionellen Umgang der Regierung mit einem großen Handlungsspielraum ist allerdings nicht mehr gegeben. (Abg. Leichtfried: Ja, aber dass ..., ist schon eigenartig!) Was die umfassende Verordnungsermächtigung angeht sind wir gebrannte Kinder aus den letzten Wochen.

Was sind unsere Kritikpunkte? – Erstens einmal: Die Richtlinie liegt noch nicht vor, aber in dem Fall kommt es geradezu auf die inhaltliche Ausgestaltung dieser Richtlinie an. Der Gesetzgeber delegiert mit diesem Gesetz so ziemlich alles – nämlich die Ziele der Förderung, die Voraussetzungen und die Höhe der Förderung – an den Verord­nungsgeber.

Der zweite Punkt, der uns stört: Warum muss hierzu das Einvernehmen mit Frau Bun­desminister Köstinger hergestellt werden? Was haben gemeinnützige Organisationen mit Landwirtschaft oder Tourismus zu tun? Oder sollen etwa nur touristisch relevante Organisationen unterstützt werden? Augenscheinlich geht es aber wohl nur darum, dass auch die Schwarzen bei der Richtlinie entsprechend mitreden können. Man will wohl dem grünen Schoßhündchen keinen eigenen Handlungsspielraum überlassen.

Der dritte Punkt, der uns stört: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Unter­stützung. – Warum nicht? Sie degradieren damit die gemeinnützigen Organisationen zu Bittstellern. Damit ist der Klientelpolitik – um nicht zu sagen, der Freun­derlwirt­schaft – Tür und Tor geöffnet.

Bezeichnend war auch der Redebeitrag des Vizekanzlers im letzten Kulturausschuss, als er gemeint hat – ich zitiere –, man müsse schauen, dass es zu keiner Über­förderung kommt. – Also Ihre Sorgen möchte ich haben, Herr Vizekanzler! Das sollten Sie sich einmal den Vertretern der gemeinnützigen Organisationen öffentlich ins Ge­sicht sagen trauen!

So gut und sinnvoll der Grundgedanke hinter diesem Gesetzesantrag auch ist, so mangelhaft ist die Umsetzung. Umfassende Verordnungsermächtigungen ohne klare gesetzliche Vorgaben wird es mit uns definitiv nicht mehr geben.

Ich habe Ihnen im Ausschuss schon gesagt, dass wir Ihnen die Chance geben, bis zum Plenum nachzubessern, und dass wir uns vorbehalten, im Plenum diesem Antrag vielleicht noch zuzustimmen. Gestern Abend haben wir einen Abänderungsantrag übermittelt bekommen, der zumindest in die richtige Richtung geht, das gebe ich zu, daher werden wir auch dem Artikel 1 dieses Abänderungsantrages zustimmen. Insge­samt ist es aber immer noch zu wenig, weshalb wir das Gesetz in dritter Lesung ableh­nen werden.

Was die gemeinnützigen Organisationen auch noch ganz gerne wissen möchten: Wann fließt denn dieses Geld? – Und bitte sagen Sie jetzt nicht wieder wie im Aus­schuss: So schnell wie möglich. (Beifall bei der FPÖ.)

11.47

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.