13.51

Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Es freut auch mich, dass jetzt, nach 50 Jahren, das Strahlenschutzgesetz neu gefasst wird. Ich denke, das war schon ganz dringend notwendig. Darin sind ein paar ganz wichtige Dinge enthalten, vor allem freut es mich, dass in diesem Gesetz die Kompetenz für dieses Gesetz im Klimaschutzministerium verankert wurde und dass wir mit diesem Gesetz die Trennung zwischen der Aufsichtsbehörde für solche Atom­anlagen und dem Betreiber von Atomanlagen geschaffen haben. Das ist ein erster großer Meilenstein, das geht in die richtige Richtung.

In weiterer Folge fehlt da natürlich noch mehr, denn auch betreffend andere Anlagen, die derzeit zum Beispiel in den Bundesländern zugleich betrieben und überwacht wer­den, könnte man durchaus den Schritt überdenken, den Bereich, der die Aufsicht betrifft, ins Klimaschutzministerium zu delegieren.

Die Radonbelastung in Österreich ist ein ganz wesentlicher Punkt. Nach dem Rauchen ist das Radongas, das natürlich vorkommt, zum Beispiel vor allem bei uns im Wald­viertel, aber auch in anderen Regionen Österreichs, die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs und gar nicht so unbedeutend. Deswegen, glaube ich, ist es ganz, ganz wichtig, dass wir hier Maßnahmen setzen, damit die Radonbelastung für die Öster­reicherInnen reduziert wird, und dafür legt dieses Gesetz die Grundlage.

Mit dem 1.1.2021 wird das BMK unter anderem die Zuständigkeit für den Forschungs­reaktor übernehmen. Das beinhaltet ganz wesentliche Punkte. Ich möchte kurz darauf eingehen, dass das Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften an der Boku eine ganz wichtige Institution in Österreich ist, weil sie dafür Sorge trägt, dass wir auch Wissenschaftler haben, die sich im Strahlenschutz und im Atombereich auskennen. Die werden wir auch brauchen, damit wir ernst genommen werden, wenn wir weiter international mit unserer Expertise auftreten wollen. Ich erinnere daran: Beim Melker Abkommen wurden die Sicherheitsmängel im AKW Temelín vor allem durch dieses Risikoforschungsinstitut aufgedeckt, und da müssen wir wirklich dafür sorgen, dass wir diese Wissenschaftler weiter zur Verfügung stellen.

Zum Antrag betreffend Schwangere: Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Abän­derungsantrag vielleicht schon im Ausschusses da gewesen wäre, dann hätten wir uns das ein bisschen besser und länger anschauen können. Soweit ich die Unterlagen studieren konnte und meine Rückmeldungen da sind - - (Abg. Leichtfried: ... dem nicht vorhandenen Ausschuss! – Abg. Yılmaz: Wir sollen ja das Budget be­schließen!) – Lassen Sie mich ausreden, ich habe Sie auch ausreden lassen!

Nach Rückfrage bei den Experten konnten wir keine Nach-unten-Nivellierung des Schutzstandards für Schwangere feststellen. Wir schauen uns das im Nachgang aber durchaus sehr gerne an, weil wir für Kritik ja offen sind. Wie Sie aber sehen, haben wir noch einige Aufgaben (Zwischenruf bei der SPÖ), aber ich kann nicht herauslesen, dass da eine Nach-unten-Nivellierung stattgefunden hat. Deswegen bitte ich Sie auch, zuzustimmen, und wir reden gerne noch darüber, wie wir dieses Gesetz auch für die Zukunft weiterentwickeln. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.54

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte, Herr Abgeordneter.