14.05

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde jetzt wieder tatsächlich zum Strahlenschutzgesetz zurückkommen, weil ich in einem Punkt widersprechen muss. Es gab die Aussage, das Gesetz sei nicht spektakulär, aber ich finde, auch wenn es eine Materie ist, von der wir hoffen, dass wir sie nicht oft brauchen werden: Es ist spektakulär, wenn man nach 50 Jahren wirklich eine komplette Neufassung eines Gesetzes auf die Beine stellt. Da stecken viele Jahre Arbeit einer Abteilung drin, die heute auch hier ist, von der ich auch weiß, dass sie uns jetzt, bei dieser Abstimmung, zuschaut, und deswegen starte ich mit einem Danke für diese wirklich große Menge Arbeit und die tolle Arbeit, die auch in diesem Entwurf steckt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was also leistet dieser Entwurf? – Viele der Themen wurden schon genannt, ich möchte trotzdem auch noch auf ein paar Punkte eingehen, die jetzt in der Debatte erwähnt wurden.

Ganz grundsätzlich: Mit dieser Neufassung wird die Strahlenschutz-Grundnormen-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Gemeinsam mit fünf Verordnungen, die auch schon in Begutachtung waren, sorgt das Strahlenschutzgesetz für den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung. Ein – der wirklich wesentliche – Teil der Neuregelung ist der Schutz vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Gas Radon.

Es gab Hinweise beziehungsweise Kommentare auch zu den in Gesetz und Ver­ordnung sowie auf Landesebene vorgesehenen Maßnahmen. Diese sind aus unserer Sicht gut – fachlich begründet, verhältnismäßig, ausgewogen –, um die Radon­belas­tung in Österreich wirklich nachhaltig zu senken und, ganz wichtig, die Gesundheit von Arbeitskräften sowie der österreichischen Bevölkerung insgesamt besser zu schützen. Deswegen möchte ich auch noch auf das Thema Schutzniveau für Schwangere und Stillende eingehen.

Selbstverständlich ist mir ein hohes Schutzniveau für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich sehr, sehr wichtig, deswegen ist die vorgesehene neue Regelung auch eine, die das gleiche Schutzziel verfolgt wie die alte Regelung, nämlich eine nicht außer Acht zu lassende Exposition des Säuglings durch radioaktive Stoffe in der Muttermilch zu verhindern. Was aber anders ist, ist, dass es grundsätzlich möglich ist – grundsätzlich –, dass stillende Frauen weiterhin in den betreffenden Bereichen arbeiten dürfen, sie dürfen jedoch nicht mit Arbeiten betraut werden, bei denen eine Inkorporation von Radionukliden auftreten kann. Das heißt, das Schutzniveau, das Schutzziel ist in der Neufassung dasselbe, und die Festlegung der Strahlenbereiche erfolgt auch unter äußerst konservativen Annahmen.

Ich möchte hier einfach auch sagen, dass das ein sehr, sehr wichtiges Thema für mich ist. Wir haben das in dieser Novelle mit etwas mehr Flexibilität als vorher, aber mit demselben Schutzziel umgesetzt. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strasser.)

Zum zweiten Punkt: In radiologischen Notfällen haben wir die Zuständigkeiten klarer gefasst – das war der Punkt, auf den ich vorhin eingegangen bin. Ich hoffe, dass der Fall eines großräumigen Unfalls in einem Kernkraftwerk an unserer Grenze nicht eintritt, aber wenn, dann ist jetzt klar, wer zuständig ist, nämlich das Bundes­minis­terium, dem ich vorstehen darf, und zwar sowohl für die Bewertung der Lage als auch für das Setzen von behördlichen Schutzmaßnahmen. Bei kleinräumigeren Themen sind die Landeshauptleute zuständig. – Das ist eine Praxis, die jetzt schon vorgesehen war, die nun aber auch gesetzlich verankert ist.

Auch die Zuständigkeiten für nukleare Sicherheit wurden gebündelt. Die behördliche Regulierung des Forschungsreaktors Seibersdorf ist jetzt an mein Ressort übertragen. Das ist auch wirklich ein wichtiger, notwendiger erster Schritt zur Bündelung der aktuell sehr zersplitterten Zuständigkeiten im Strahlenschutz.

Das leitet über zur Frage Entsorgungsprogramm, auch die wurde in der Debatte zweimal angesprochen. Es gab einen Beschluss zum Nationalen Entsorgungs­pro­gramm 2018. Ich habe im Umweltausschuss die Arbeitsgruppe angekündigt; die Einladungen zur Arbeitsgruppe gehen noch vor dem Sommer hinaus.

Ich darf Ihnen versichern, dieses Thema wird von uns mit aller notwendigen Seriosität, die dieses Thema braucht, behandelt, auch wenn wir – auch das wurde in der Debatte erwähnt – das Glück haben, keine hoch radioaktiven Abfälle entsorgen zu müssen. Das ist aber natürlich ein Thema, das wir auch in Österreich gut lösen müssen.

Die vorliegende Neufassung des Strahlenschutzgesetzes wird auch durch fünf Durch­führungsverordnungen ergänzt; diese waren bereits in Begutachtung. Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen werden wir die Entwürfe auch noch einmal überarbeiten. Dazu steht das Ressort auch in engem Kontakt mit den Bundesländern, Gemeinden, Kammern und anderen Stakeholdern, die auch Rückmeldungen geschickt, Fragen aufgeworfen haben. Die fünfte Durchführungsverordnung, das ist die Medizinische Strahlenschutzverordnung, soll nun auch noch novelliert werden. Das Gesundheits­ressort wird damit bald in Begutachtung gehen, und dann liegen alle fünf Durchfüh­rungsverordnungen zum Strahlenschutzgesetz 2020 vor. Damit könnte dann ein komplett neues Strahlenschutzrecht am 1. August 2020 in Kraft treten, und auch dafür darf ich um Ihre Unterstützung bitten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Frau Bundesministerin.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Umweltausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.