14.55

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Dass die Förderung von biologischer Landwirtschaft für diese Regierung leider nur ein Lippenbekenntnis ist, wissen wir, seitdem das Regierungsprogramm vorliegt. Zahl­reiche Initiativen der SPÖ zum Ausbau der biologischen Landwirtschaft wurden ent­weder vertagt oder abgelehnt. Auch der vorliegende Antrag zur „Einleitung einer um­fassenden ,Bio-Wende‘“ wurde von ÖVP und Grünen im letzten Ausschuss abgelehnt. Dies ist mehr als traurig, denn Sie sagen somit Nein zum mittelfristigen Ziel, über 50 Prozent an biologischer Landwirtschaft in Österreich zu erreichen. Sie sagen Nein zur nachhaltigen Reduktion der Pestizidbelastung und der mineralischen Stickstoff­dün­gung. Sie sagen Ja zum Einsatz von gefährlichen Pestiziden, wohl wissend, dass sie den Menschen und auch vielen Insekten schaden. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wollen somit die Bäuerinnen und Bauern auch nicht beim Umstieg von kon­ventionell auf bio unterstützen. Sie sagen Nein zum Klimaschutz und auch zum Umweltschutz in der Landwirtschaft. ÖVP und Grüne probierten zwar mit einem eigenen Antrag, diese ablehnende Haltung im Ausschuss zu vertuschen, doch wer sich den Antrag durchgelesen hat, weiß: Er beinhaltet leider keine konkreten Maßnahmen, keine konkreten Ziele. Er beinhaltet leere Floskeln, inhaltsleere Phrasen – ein Ablenkungsmanöver, würde ich meinen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass in Ihrem Antrag kein einziges Mal das Wort Pes­tizidreduktion vorkommt?

Ich appelliere zum Abschluss gerade an die Grünen: Warum stellen Sie sich gegen die Interessen Ihrer Wählerinnen und Wähler? Warum schließen Sie sich nicht uns, der Sozialdemokratie, an und stimmen unserem Antrag zu? Damit würden Sie mehr an biologischer Landwirtschaft, mehr Klimaschutz in der Landwirtschaft und auch den Erhalt der Artenvielfalt erreichen.

Da der Erhalt der Artenvielfalt so eine zentrale Rolle in unserem Ökosystem spielt, stelle ich nun folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verstärkte Förderung von Blühstreifen für mehr Bienen- und Insektenschutz durch das Programm für die Ländliche Entwicklung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung bereits während der Übergangsjahre bis zum Beginn der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU eine verstärkte Anreizförderung für landwirtschaftliche Betriebe insbesondere in intensiven Ackerbaugebieten zum Anlegen von Blühstreifen vorzusehen und damit für Schutzräume für Bienen und andere Insekten sowie insgesamt mehr Biodiversität zu sorgen. Dabei ist auch auf eine Nicht-Belastung der Blühstreifen durch Pestizide besonders Wert zu legen.“

*****

Einen Satz noch zum Kollegen Ofenauer von der ÖVP, der sich vom Rednerpult aus den schönen Sätzen widmet, wie wichtig es sei, Blühstreifen und die Artenvielfalt in Österreich zu erhalten: Stimmen Sie diesem Antrag zu?! – Es ist leicht, hier zu stehen und blumige Worte zu finden, und im Ausschuss alles abzulehnen und zu vertagen. Ich finde das wirklich sehr, sehr schade! (Beifall bei der SPÖ.)

14.58

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Klaus Köchl, Robert Laimer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend verstärkte Förderung von Blühstreifen für mehr Bienen- und Insektenschutz durch das Programm für die Ländliche Entwicklung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11 Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 160 A(E) der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Einleitung einer umfassenden „Bio-Wende“ in der österreichischen Landwirtschaft

Das Abnehmen der Bienenvölker steht für das dramatische Ausmaße erreichende Insekten- und Vögelsterben. Landwirtschaftliche Monokulturen, das Ausbringen von chemisch-synthetischen Pestiziden, aber auch landwirtschaftliche Kulturen, die keine besonderen Schutz- und Nahrungsräume für Insekten vorsehen, stehen wissen­schaft­lich erwiesen im Zusammenhang mit dem bedenklich hohen Abnehmen der Insekten­masse insgesamt und in Folge des Vögelsterbens.

Ein wesentlicher Hebel, um zu erreichen, dass noch mehr Betriebe Vorsorge treffen und sich der Biodiversität annehmen, von deren Existenz unser aller Lebensqualität und in Zukunft eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln abhängt, ist es, Agrarfördermittel als Anreiz einzusetzen.

Durch die öffentliche Hand aufgebrachte Mittel müssen einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen erfüllen. Jeder angelegte Blühstreifen ist ein Gewinn für die Umwelt.

Zudem ist es im Eigeninteresse der Landwirtschaft selbst, dass sie eine für eine intakte Natur, wozu Artenvielfalt und eine entsprechende Insektenpopulation gehören, sorgt.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung bereits während der Über­gangsjahre bis zum Beginn der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU eine verstärkte Anreizförderung für landwirtschaftliche Betriebe insbesondere in intensiven Ackerbaugebieten zum Anlegen von Blühstreifen vorzusehen und damit für Schutzräume für Bienen und andere Insekten sowie insgesamt mehr Biodiversität zu sorgen. Dabei ist auch auf eine Nicht-Belastung der Blühstreifen durch Pestizide besonders Wert zu legen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.