Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 37. Punkt der Tagesordnung.
Da die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung erfüllt sind, gelangen wir zur Abstimmung.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen, ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.