12.45

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Wir haben im Ausschuss gehört, mit wie viel Herzblut, mit wie viel Engagement, aber auch mit wie viel Nachdruck die Herren Volksanwälte bei der Arbeit sind. Die Überprüfungen der Volksanwaltschaft geben der Politik die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren, zu evaluieren und positive Entwicklungen sicherzustellen.

Ich habe mir den Bericht gerade in Bezug auf die Überprüfung der Seniorenheime an­gesehen und festgestellt: Glücklicherweise führen diese Kontrollen der Volksanwalt­schaft in den Seniorenheimen auch zu vielen Verbesserungen. In einzelnen Heimen gibt es jetzt zum Beispiel eine Frühstückszeit von 7 bis 10 Uhr und auch noch spät abends eine Jause. In einem anderen Heim wurde zur besseren Orientierung auf die Zimmertür ein Foto der früheren Eingangstür gehängt, damit ältere Leute wissen, wo sie zu Hause sind, weil die Erinnerung dann mitmacht.

Stufenlose Zugänge zu Terrassen, automatische Drehtüren in die Gärten oder zum Ausgang, das sind einige der vielen Erleichterungen, die es jetzt gibt. Wöchentliche Abend­programme, Spiele, Musik, Vorlesen auf den Stationen oder ein Heimcafé, all das sind selbstverständliche Dinge, die diesen Bewohnern ein riesiges Stück Lebensqualität bringen.

Leider muss die Kommission bei Folgebesuchen wieder Mängel feststellen, etwa bei der Ernährung oder in der Dekubitusprophylaxe. Man muss schon anmerken: Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, nicht böswillig, nicht absichtlich, aber es braucht dazu ein Fehlervermeidungsmanagement, ein Fehlerbehebungsmanagement.

Ganz, ganz oft wird im Bericht auch festgestellt, dass sich die Bewohner mehr Kontakt nach außen, wie etwa Ausflüge, wünschen. Bedenklich sind Vorgänge, die als Freiheits­beschränkung wahrgenommen werden müssen: sedierende Medikamente, kein Zugang ins Freie aufgrund von Personalmangel, jede Fahrt vom Heim zum Arzt muss vom Bewohner selbst bezahlt werden. Diese Freiheitsbeschränkungen werden wir im nächsten Bericht noch viel mehr wahrnehmen.

Im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen müssen Seniorenheimbewohner, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt ins Heim zurückkommen, für 14 Tage in Quaran­täne: Eingangstüren versperrt, kein Verlassen möglich, kein Spaziergang im Garten, kein Einkaufen, kein Besuch. Diese Maßnahmen werden zwar sicherlich im Namen der Gesundheit gesetzt, aber damit hat man diesen Bewohnern die Freiheit genommen.

Ein weiteres Thema ist der Umgang mit Gewalt und Aggression in Pflegeeinrichtungen. In vier Bundesländern – Steiermark, Kärnten, Salzburg und leider auch Oberösterreich – gibt es bislang keine von den jeweiligen Landesregierungen entwickelten Qualitäts­leitlinien beziehungsweise Qualitätsstandards zu Gewaltprävention und Deeskalations­management.

Am Montag war der Welttag gegen Diskriminierung und Misshandlung älterer Menschen. Auch in einem Seniorenheim muss ein Altern in Würde ohne Gewalterfahrung ge­währ­leistet werden. Die Volksanwaltschaft leistet dazu mit ihren präventiven Kontrollen einen wertvollen Beitrag. Herzlichen Dank an alle handelnden Personen! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Brandstötter.)

12.48

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte.