12.59

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kugler, da ist man manchmal der Meinung, es kann einen hier im Haus nichts mehr überraschen (Abg. Scherak: Na, das geht immer!), aber dann kommen Sie heraus und fangen an, unsere Redebeiträge zu bewerten. – Ich weiß gar nicht, was Ihnen da einfällt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Ich sage Ihnen eines: Wir brauchen Ihren Segen für unsere Redebeiträge nicht (Heiter­keit und Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS), wir brauchen Ihren Segen nicht. Konzentrieren Sie sich, wenn Sie möchten, darauf, wieder eine Segnungsveranstaltung für den Herrn Bundeskanzler zu organisieren, aber ver­geben Sie hier nicht Noten dafür, wie Redebeiträge gestaltet werden! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Meine Damen und Herren, wir diskutieren jetzt zwei Berichte der Volksanwaltschaft – es wurde schon gesagt –: Einerseits geht es um die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, auf der anderen Seite um die präventive Menschenrechtskontrolle – ein sehr vielfältiges Themenspektrum. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte mich eher auf den Bereich Inneres, Polizeianhaltezentren konzentrieren, denn das ist ein Thema, das sich leider schon seit mehreren Jahren durch die Volks­anwaltschaftsberichte durchzieht. Seit mehreren Jahren gibt es darin die Feststellungen, dass es gerade in den Polizeianhaltezentren hinsichtlich der Infrastruktur nach wie vor Probleme gibt, es gibt auch Probleme beim Personal – und das ist etwas, das in dieser Kombination dann natürlich zu entsprechend vielen Beanstandungen führt.

Meine Damen und Herren, wenn man fragt: Bezieht sich denn jetzt jemand auf die Berichte dieses Jahres?, dann kann man sagen: Ja! Was fehlt, ist Personal und finanzielle Ausstattung – das hat auch Herr Volksanwalt Rosenkranz gesagt. Wer war in den letzten Jahrzehnten für den Bereich Inneres zuständig? – Es waren großteils ÖVP-Innenminister. (Beifall bei der SPÖ.)

Also handeln wäre angesagt, Taten setzen wäre angesagt, und nicht nur die Mängel feststellen.

Meine Damen und Herren, es wurde gesagt, Covid war kein Thema. – Es war sehr wohl Thema im Ausschuss, weil natürlich festgestellt wurde, dass die Polizei, was die Covid-Maßnahmen betrifft, unverhältnismäßig agiert hat – aber nicht die Polizisten vor Ort; sie haben den Frust abbekommen, aber die Ursache liegt ganz woanders: Die Ursache liegt wieder im Innenministerium, weil die Verordnungen und die Anweisungen schlecht waren und für die Beamten vor Ort nicht nachvollziehbar waren. Das ist das Problem, das man in diesem Fall hat. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Da meine Redezeit ja begrenzt ist und ich darauf achten muss, dass ich die Redezeit einhalte, komme ich zu den Strafen: Betreffend die Strafen, die ausgesprochen wurden, gibt es im Zusammenhang mit dem Innenministerium einen interessanten Aspekt. Man hat eben gesagt: Selbst der Informationsfluss zum Volksanwalt dahin gehend, wie diese Verordnungen und diese Ausgestaltung ausschauen, war zögerlich.

Meine Damen und Herren, es geht um zwei Punkte: Es geht um den Punkt der Strafen der Polizei und um die Beschwerden betreffend Härtefallfonds. Betreffend Härtefallfonds haben die Unternehmerinnen und Unternehmer keine Möglichkeit, sich an die Volks­anwaltschaft zu wenden, beziehungsweise stößt da die Volksanwaltschaft an ihre Grenzen. Es freut mich, dass wir jetzt offenbar alle einhellig betonen, wie wichtig diese Erweiterung der Kompetenzen ist. Ich gehe daher davon aus, dass der Antrag, den Kollege Silvan eingebracht hat, eine Mehrheit finden wird, sodass man die Kompetenzen der Volksanwaltschaft endlich ausbaut und erweitert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

13.02

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Kollege Dr. Johannes Margreiter zu Wort gemeldet.

Ich möchte eines ausführen: Ich möchte die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu diesem Punkt sehr genau auslegen – Sie wissen: Einleitung und so weiter – und darf Sie ersuchen, diese Bestimmungen einzuhalten. – Bitte, Herr Abgeordneter.