14.33

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): „Jede künstlerische Leistung ist ein Sieg über die menschliche Trägheit.“ – In Anlehnung an dieses Zitat von Herbert von Karajan spreche ich heute zu Ihnen über die Zukunft und das Fortbestehen der öster­reichischen Kunst- und Kulturlandschaft.

In den letzten Monaten ist nicht nur die heimische Wirtschaft ins Wanken geraten, sondern auch der Kunst- und Kulturbereich. Die politische Trägheit in den Reihen von Türkis-Grün gehört zum Erscheinungsbild der Bundesregierung. Während die Zahl der Covid-19-Erkrankungen inzwischen zu vernachlässigen ist, bleiben die lähmenden Einschränkungen in der Kunst- und Kulturlandschaft weiterhin bestehen.

Als freiheitlich denkende Bürger messen wir der föderalen Struktur unseres Bun­des­staates besondere Bedeutung zu. Demnach darf auch der politische Wille, der am 15. Mai in Linz von der Landeshauptleutekonferenz betreffend österreichische Kunst- und Kulturlandschaft festgestellt wurde, von der Bundesregierung nicht unter den Tisch gekehrt werden (Abg. Wöginger: Dass Landeshauptleute so positiv erwähnt werden ...!) – und die Landeshauptleute sind alles, aber ganz sicher keine Freiheitlichen: Es sind sechs Schwarze und nur drei Rote, also mit Masse Vertreter der Bundes­kanzlerfraktion. (Abg. Schellhorn: Zehnerblock ...!)

Konkret sprechen wir uns für jene Forderungen der Bundesländer aus, die weiterhin ein träges und ineffizientes Umgehen mit den Kunst- und Kultureinrichtungen bekritteln. Es ist schade, dass Sie Ihren eigenen Landeshauptleuten hier die entsprechende Gefolg­schaft versagen wollen und diesen Antrag ablehnen wollen. Es wundert mich aber nicht, denn ich habe diese Forderungen der Landeshauptleute mit einem gewissen Schmun­zeln gelesen, und sie decken sich in weiten Bereichen mit Forderungen und Anträgen von uns Freiheitlichen. (Abg. Wöginger: Ich glaube eher, der Antrag ist nach der Kon­ferenz geschrieben worden!)

Sie decken sich mit Anträgen, die leider bereits mit Regierungsmehrheit abgelehnt wur­den, und so fordern wir – jetzt auch unter Berufung auf Ihre eigenen Landeshauptleute – insbesondere drei Punkte: erstens eindeutige und klare Handlungsperspektiven und Handlungsanleitungen für den Betrieb von Kulturstätten; zweitens praxisnahe rechtliche Vorgaben, damit künstlerisches und kulturelles Leben in Österreich auch vor Publikum stattfinden kann; und drittens – heute schon öfter erwähnt – klare Richtlinien für den Unterstützungsfonds für die gemeinnützigen Vereine. (Abg. Schellhorn: Das ist ja fast so wie der ÖVP-Antrag!) Das sind die aus unserer Sicht drei wichtigsten Punkte aus dem Forderungskatalog der Landeshauptleute.

Ich wäre gerne ein Mäuschen gewesen, ein Mäuschen, um Telefonate mithören zu können: Telefonate zwischen Bundeskanzler Kurz und Wilfried Haslauer, Johanna Mikl-Leitner, Thomas Stelzer und anderen gewichtigen Landeshauptleuten, Telefonate, in denen der Bundeskanzler erklärt, warum die Regierungsfraktionen die Umsetzung der Stellungnahme der Landeshauptleute heute hier ablehnen werden. Ich bin mir ganz sicher, diese telefonische Begründung war eine ganz andere, als uns heute hier im Hohen Haus aufgetischt wird.

Ich würde gern Sebastian Kurz, auch wenn er heute nicht anwesend ist, sozusagen eine Warnung mitgeben: Eines Tages wird auch der Messias gekreuzigt (Abg. Schellhorn: Apostel Gust!), und der ÖVP-Obmann wird meistens durch verärgerte Landeshauptleute abserviert. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wöginger: Danke, wir haben es noch im Griff! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

14.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.