14.44

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu einer für Rechnungshofberichte ungewöhnlichen Tageszeit beschäftigen wir uns heute mit einer Vielzahl von Berichten. Im Rahmen dieser Tagesordnungspunkte sind es zwei – der Herr Präsident hat es schon ange­kün­digt.

Mit dem Bericht über die Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen möchte ich mich detaillierter beschäftigen. Diese Prüfung fand im ersten Halbjahr 2018 statt mit dem Ziel, die Aufgabenwahrnehmung der mit der Aufsicht betrauten Stellen zu beurteilen. Insgesamt wurden 34 Empfehlungen abgegeben.

Wenn wir von gemeinnützigen Bauvereinigungen sprechen, dann sprechen wir von österreichweit rund 180 Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, die rund eine Million Wohnungen verwalten und rund 16 500 Wohnungen pro Jahr neu errichten. Sie sind damit ein wesentlicher Faktor in der österreichischen Wohnungslandschaft und in der Erfüllung der Aufgaben des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes auch Garant für günstigere Wohnungen.

Aufgrund der österreichischen Bundesverfassung sind in diesem Bereich der Bund für die Gesetzgebung und die Länder für die Vollziehung zuständig. Damit liegt die Aufsicht auch im Aufgabenbereich der Länder. Konkret wird die Legistik vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, die Aufsicht vom jeweils zuständigen Land und die Prüfung vom Revisionsverband wahrgenommen. Wenn eine öffentliche Eigen­tümerschaft beziehungsweise eine Beherrschung durch Gebietskörperschaften gege­ben ist, hat auch der Rechnungshof eine Prüfkompetenz.

Nun zurück zum konkreten Prüfbericht, zuerst zu den Kritikpunkten und Empfehlungen Richtung Länder: Festgestellt wurde, dass die Länder geringe Personalressourcen zur Verfügung stellen und daher auch die Prüfungen der gemeinnützigen Bauvereinigungen in bescheidenem Ausmaß bis gar nicht stattgefunden haben. Daraus ergibt sich auch eine Empfehlung an die Länder, zusätzlich unabhängige Sachverständige bei Prüfungen heranzuziehen.

Weiters wurde die objektive Vergabe von Wohnraum angesprochen. Diese sollte auch entsprechend kontrolliert werden, wobei anzumerken ist, dass ein Großteil der Woh­nungen der gemeinnützigen Bauvereinigungen von den Gemeinden entsprechend ver­geben wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht enthält auch Empfehlungen an uns als Gesetzgeber, und mit der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, die wir im Juli 2019 dankenswerterweise beschlossen haben, wurden viele Anregungen umge­setzt. Ein paar darf ich ansprechen:

Ein wesentlicher Punkt war – dieser ist vom Rechnungshof auch immer wieder gefordert worden – die Stärkung der gemeinnützigen Vermögensbindung. Das heißt, das aufge­brachte Kapital darf sozusagen nicht an Spekulanten abfließen, sondern muss im Sinne eines Generationenausgleichs wieder für den gemeinnützigen Wohnbau verwendet werden.

Ein weiterer Punkt betraf die Klarstellung bezüglich der Geschäftskreisregelung, das heißt der Frage: Wo darf die gemeinnützige Bauvereinigung tätig sein und wo nicht?

Die vom Rechnungshof geforderten Stärkungen der Aspekte fit and proper, Compliance und Corporate Governance wurden umgesetzt beziehungsweise werden bis 2021 umgesetzt.

Es erfolgte auch eine stärkere Einbindung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in die behördliche Aufsicht über die gemeinnützigen Bauver­einigungen.

Umgekehrt wurde – obwohl politisch geplant – die Wiedereinführung einer behördlichen Bedarfsprüfung für die Anerkennung einer gemeinnützigen Bauvereinigung, wie vom Rechnungshof vorgeschlagen, nicht entsprechend umgesetzt.

Damit darf ich abschließend festhalten: Der Nationalrat ist in hohem Maße den Emp­fehlungen des Rechnungshofes nachgekommen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.