14.52

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Wir haben heute sehr, sehr viele Berichte des Rechnungshofes auf der Tagesordnung. Beim aktuellen Tagesordnungspunkt stehen zwei zur Auswahl, und auch ich widme mich dem betreffend Zugang zur gewerblichen Berufsausübung.

Der Rechnungshof hat im Jahr 2017 die Aspekte der Zugangsregulierung im Zusam­menhang mit der Erlangung von Gewerbeberechtigungen überprüft. Ziel war die Be­urteilung der wesentlichsten Zugangsvoraussetzungen, die Beurteilung der Effizienz und Kosten der Verwaltungsabläufe und die Beurteilung des Weiterentwicklungs­poten­zials unter Berücksichtigung europäischer Rahmenbedingungen.

Da kommt der Rechnungshof auf durchaus interessante Erkenntnisse. So kommt er unter anderem zum Ergebnis, dass die Gewerberechtsreform – die ja 2017 zum letzten Mal stattgefunden hat – nur teilweise Erleichterungen gebracht hat und die Gewerbe­ordnung weiterhin Flexibilität und Entbürokratisierung vermissen lässt. Außerdem kritisiert der Rechnungshof, dass der Zugang zu gewerblichen Berufen nach wie vor zu unübersichtlich und bürokratisch ist. Er stellt fest, dass die Struktur der Gewerbeordnung erhebliche Schwächen aufweist, die dringend zu bereinigen wären, und zwar im Sinne der Anwenderfreundlichkeit und des Bürgernutzens, denn grundsätzlich würde sich dies negativ auf die Transparenz und Verständlichkeit des gesamten Regelwerks für die Bürgerinnen und Bürger auswirken. Es würde Auslegungsprobleme fördern und wäre geeignet, die Vollziehung durch die zuständigen Gewerbebehörden zu erschweren, stellt der Rechnungshof eindeutig fest, und das, schreibt er, obwohl die seit 150 Jahren bestehende Gewerbeordnung „durchschnittlich fast jährlich“ novelliert wurde und die geplanten und angekündigten Maßnahmen für eine Liberalisierung und Vereinfachung des Berufszuganges in der Vergangenheit häufig nicht umgesetzt worden sind.

Fazit: Grundsätzlich bleibt die Gewerbeordnung durch die zahlreichen Sonder- und Ausnahmeregelungen und Spezialbestimmungen unübersichtlich und komplex. Es wäre dringend auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hinzuwirken – so lautet eine der wesentlichen Empfehlungen des Rechnungshofes. Wir springen in diesem Zusam­menhang auf den Zug auf: Wenn der Rechnungshof schon Empfehlungen ausspricht, dann sollten diese auch entsprechend berücksichtigt und umgesetzt werden.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringende Neukodifizierung der Gewerbeordnung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, mit der eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung mit dem Ziel der Schaffung eines zeitgemäßen, übersichtlichen und anwenderfreundlichen Regelwerks, einer Ver­einfachung des gewerblichen Berufszugangs sowie des Abbaus bürokratischer Hemm­nisse sichergestellt wird.“

*****

Da es konsequent wäre, auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hinzuwirken, hoffe ich auf breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend dringende Neukodifizierung der Gewerbeordnung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6 über den Bericht des Rechnungs­hof­ausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Zugang zur gewerb­lichen Berufsausübung –Reihe BUND 2019/37 (III-52/195d.B.) in der 36. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. Juni 2020

„(…) Damit blieb die Gewerbeordnung mit ihren zahlreichen Sonder– und Aus­nah­meregelungen sowie Spezialbestimmungen zu einzelnen Gewerben ein komplexes und unübersichtliches Regulierungsregime für die Anmeldung sowie die Ausübung von Gewerben.“

Allein dieser Auszug aus dem im Oktober des Vorjahres vom Rechnungshof veröf­fent­lichten Bericht betreffend den Zugang zur gewerblichen Berufsausübung (Reihe BUND 2019/37) macht deutlich, dass die Gewerbeordnung einer dringenden Reform und Neukodifizierung bedarf.

Der Rechnungshof kommt in seinem Bericht unter anderem zum Ergebnis, dass auch die Gewerberechtsreform 2017 nur teilweise Erleichterungen gebracht habe, und die Gewerbeordnung weiterhin Flexibilität und Entbürokratisierung vermissen lasse. Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass der Zugang zu gewerblichen Berufen nach wie vor zu unübersichtlich und bürokratisch sei.

„Die Struktur der Gewerbeordnung wies erhebliche Schwächen auf, die – im Sinne der Anwenderfreundlichkeit und des Bürgernutzens – dringend zu bereinigen wären. Dies wirkte sich negativ auf die Transparenz und Verständlichkeit des gesamten Regelwerks für die Bürgerinnen und Bürger aus, minderte deutlich dessen Handhabbarkeit für die Gewerbeanmelderinnen und –anmelder, förderte Auslegungsprobleme und war ge­eignet, die Vollziehung durch die zuständigen Gewerbe-behörden zu erschweren,“ so das wenig erfreuliche Fazit des Rechnungshofs, der dann noch ergänzt, dass „obwohl die seit 150 Jahren bestehende Gewerbeordnung durchschnittlich fast jährlich novelliert werde, in der Vergangenheit die geplanten oder angekündigten Maßnahmen zu einer Liberalisierung und Vereinfachung des Berufszugangs häufig nicht umgesetzt worden seien“.

Auf Basis seiner Feststellungen hob der Rechnungshof abschließend folgende Schluss­empfehlungen an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hervor:

„Im Sinne der Vorgaben der Europäischen Kommission wären die Regulierungs­mecha­nismen – insbesondere hinsichtlich ihrer bürokratischen Hemmnisse – zu analysieren sowie deren ökonomische Auswirkungen mit dem Ziel zu bewerten, den gewerblichen Berufszugang weiter zu vereinfachen.

Die in vergleichbaren Staaten bestehenden Gewerberechtsmodelle wären zu analysie­ren und gegebenenfalls wäre eine dahingehende Adaptierung des österreichischen Gewerberechts einzuleiten.

Es wäre konsequent auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hinzuwirken mit dem Ziel, ein zeitgemäßes, übersichtliches und anwenderfreundliches Regelwerk zu schaffen.

Die hohe Anzahl der reglementierten Gewerbe wäre einer Analyse und Beurteilung zu unterziehen.

Unter Berücksichtigung von Kosten–Nutzen–Aspekten wären im Rahmen der Bun­deskosten– und Leistungsrechnung die Kosten für die Vollziehung der Gewerbeordnung auf Bundesebene im Hinblick auf die Effizienz des Mitteleinsatzes transparent auszuweisen und unter Wirtschaftlichkeitskriterien zu beurteilen.

Die Länder wären dazu anzuhalten, ihre Kosten für die Vollziehung der Gewerbeordnung nach vom Ministerium vorgegebenen, einheitlichen Grundsätzen zu erfassen und dem Ministerium bekanntzugeben. Damit sollte eine transparente Darstellung der Gesamt­kosten für die Vollziehung der Gewerbeordnung als Basis für Steuerungsmaßnahmen durch das Ministerium geschaffen werden.“

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieser seit Jahren bekannten Fakten wurde im ÖVP/FPÖ-Regierungsprogramm im Jahr 2017 unter anderem eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung und eine Evaluierung des Gewerberechts auch in Hinblick auf den Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten vereinbart.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­hen­den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, mit der eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung mit dem Ziel der Schaffung eines zeitgemäßen, übersichtlichen und anwenderfreundlichen Regelwerks, einer Ver­ein­fachung des gewerblichen Berufszugangs sowie des Abbaus bürokratischer Hemm­nisse sichergestellt wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Dr.in Elisabeth Götze. – Es sind 3 Minuten Redezeit geplant, und es wäre eine Punktlandung, wenn Sie das schaffen würden. – Bitte.