18.06

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es geht in diesem Rechnungs­hofbericht – um den es vor 3 Stunden schon ging und jetzt wieder geht –, um die Kontrolle und Aufsicht über fast 200 Gesellschaften, über rund eine Million Wohnungen. Diese Gesellschaften, diese gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, arbeiten privat­wirtschaftlich, aber im öffentlichen Auftrag. Dieser Auftrag lautet: gemeinwohlorientiert Wohnraum zu schaffen, sodass jeder und jede am Wohnungsmarkt die passende und für ihn oder sie auch leistbare Wohnung findet, um sie mieten oder kaufen zu können.

Um diesen Auftrag zu erfüllen, unterliegen die GBVs, die gemeinnützigen Bauvereini­gungen, speziellen Beschränkungen. Sie können Mieten nur bis zur Kostendeckung verlangen, sie müssen ihr Eigenkapital erhalten, sie haben eine Gewinnbeschränkung, sie bekommen jährlich einen großen Teil von etwa 2 Milliarden Euro an Steuergeldern aus der Wohnbauförderung, sie sind außerdem KöSt-befreit – das macht noch einmal mehrere Hundert Millionen Euro an Förderung aus – und sie bekommen sehr oft günstige Grundstücke von der öffentlichen Hand, insbesondere von Gemeinden.

Dieses System hat sich zweifelsohne bewährt, aber wir müssen es stetig verbessern: „Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein“. Viele der Vorschläge des Rechnungshofes in dem Bericht, um den es hier geht, wurden bereits umgesetzt – das ist richtig, das hat Kollege Singer vorhin auch ganz richtig gesagt –, aber eine ganz zentrale Forderung, ein ganz zentraler Vorschlag wurde nicht umgesetzt, obwohl es ihn schon seit 2015 gibt, und um den geht es mir heute.

Ein Knackpunkt beim Besserwerden – das wissen auch wir alle persönlich – ist die Kontrolle, das Feedback, am besten unabhängig, am besten ganz ehrlich. Das hilft, um besser zu werden und das garantiert im Falle von Einrichtungen wie den GBVs auch, dass Steuergeld bestimmungsgemäß verwendet wird. Überall dort, wo Steuergeld ver­wendet wird, wo damit gewirtschaftet wird, haben wir diese unabhängige Kontrolle. Jeder Kulturverein, der ein paar Tausend Euro von einem Land oder einer Stadt bekommt, wird irgendwann von einem Rechnungshof oder von einem Kontrollamt geprüft.

Obwohl es bei den gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen um Milliarden an Steuergeld geht, kann der Rechnungshof kaum eine dieser GBVs prüfen, außer die öffentliche Hand ist ausreichend daran beteiligt. Bei allen anderen gibt es die parlamentarische Kontrolle nicht – weder durch einen Landtag noch durch den Nationalrat. Das heißt, es kontrolliert schon jemand. Da muss man aber genau sein: Sie kontrollieren sich nämlich selber. Sie haben einen Revisionsverband. Dort sitzen dann die Chefs der Vereinigungen, die der Revisionsverband prüfen soll, im Vorstand und im Aufsichtsrat. Das sind dieselben Chefs, die – wie wir in diesem Bericht lesen können – zum Beispiel verantworten, dass Gesellschaften Wohnungen an Familienmitglieder veräußern oder die sich selbst Auf­träge zuschanzen. Das können Sie alles in diesem Bericht nachlesen. Mit der Selbst­kontrolle der GBVs lassen wir den Hund auf die Wurst aufpassen, und das kann ja wohl nicht unser Anspruch sein.

Dann gibt es noch eine zweite Möglichkeit, zu kontrollieren, nämlich durch die Länder als Aufsichtsbehörde. Die sind jedoch, das stellt der Rechnungshof immer wieder fest, massiv überfordert und wenden sich dann ohnehin wieder an den Revisionsverband. Sie müssen nur die aktuelle Causa der oberösterreichischen Lawog oder jetzt gerade im Burgenland Pannonia, Riedenhof und Gesfö anschauen – das funktioniert so nicht, das ist ein Murks. Wir können den Hund nicht auf die Wurst aufpassen lassen. Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unab­hängige Kontrolle von Gemeinnützigen Bauvereinigungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit welchem eine bundesweite Aufsichtsbehörde zur Kontrolle Gemeinnütziger Bau­vereini­gungen geschaffen wird und der die Prüfung aller Gemeinnützigen Bauvereini­gungen durch den Rechnungshof ermöglicht, um so einerseits Unabhängigkeit und Transparenz im Sinne der parlamentarischen Kontrolle zu garantieren“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemeinnützige Bauvereinigungen sind ein - ‑

Präsidentin Doris Bures: Sie müssen den Text weiterlesen! In dem mir vorliegenden Antrag gibt es im Entschließungstext noch zwei Zeilen, die Sie nicht verlesen haben. Nach „und so einerseits Unabhängigkeit und Transparenz im Sinne der parlamen­tarischen Kontrolle zu garantieren“ geht es noch weiter. – Sie müssen den Antrag ein­brin­gen, Herr Abgeordneter, nicht ich.

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (fortsetzend): Ich schließe mit folgenden Worten: Das Gute ist, ein ähnlicher Antrag wird demnächst auch im Ausschuss verhandelt.

Gemeinnützige Bauvereinigungen sind ein unverzichtbarer Eckpfeiler des Wohnungs­wesens, das ist wohl klar. Mit ihnen können wir es schaffen, dass jede und jeder eine leistbare Wohnung mieten oder kaufen kann. Jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin leistet dazu auch einen Beitrag, nämlich 14 Mal im Monat 1 Prozent des Bruttoein­kommens. Deshalb ist es wichtig, dass wir da parlamentarische Kontrolle haben und dass der Rechnungshof das auch kontrollieren kann. – Vielen Dank. (Abg. Scherak – auf einen Mitarbeiter der Parlamentsdirektion weisend, der dem Redner ein Exemplar des Antrages reicht –: Felix, lies den Antrag fertig vor!)

Ich darf das noch fertig verlesen und dort anknüpfen, wo ich vorhin aufgehört habe. Ich setze fort bei:

„[...] um so einerseits Unabhängigkeit und Transparenz im Sinne der parlamentarischen Kontrolle zu garantieren, und andererseits die Wirksamkeit und Effizienz des Einsatzes von Wohnbaufördermitteln zu erhöhen“.

*****

In diesem Sinne ist der Antrag dann auch richtig eingebracht. – Vielen Dank. (Beifall und Bravorufe bei den NEOS.)

18.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unabhängige Kontrolle von Gemeinnützigen Bauvereinigungen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 36. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen – Reihe BUND 2019/31 (III-46/196 d.B.)– TOP 7

Gemeinnützige Bauvereinigungen erfüllen unter Einsatz der staatlichen Wohnbauför­dermittel, durch eine KÖSt-Befreiung gefördert und im Rahmen des Wohnungs­gemein­nützigkeitsgesetzes eine essentielle Aufgabe für den heimischen Wohnungsmarkt. Um den sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatz dieser Mittel sicher­zu­stellen, bedarf es einer unabhängigen Kontrolle.

Während jeder kleine Kulturverein, der mit einigen tausend Euro gefördert wird, von Kontrollämtern oder Landesrechnungshöfen geprüft werden kann, kontrollieren sich die GBV im Revisionsverband selbst. Zwar gibt es eine Aufsichtsfunktion der Länder, diese sind im Rahmen ihrer Aufgabe jedoch aufgrund mangelnder Personalressourcen regelmäßig auf den Revisionsverband angewiesen  Diese Art der Aufsicht einstricht nicht dem Maßstab einer umfassenden, einheitlichen und effektiven Kontrolle. Eine Zen­tralisierung der Prüfungskompetenzen würde nicht nur zu einer dringend benötigten einheitlichen Kontrolle der unterschiedlichen Wohnbauträger führen, sondern auch eine wesentlich kosteneffizientere Durchführung der Aufsicht ermöglichen.

In diesem hunderte Millionen Steuereuros schweren Bereich ist es unbedingt nötig, Transparenz in den Vordergrund zu rücken sowie sämtliche Problemstellungen und allfällige Missstände unabhängig und mit größtmöglicher Expertise zu untersuchen. Der RH selbst merkte wiederholt und zuletzt auch im vorliegenden Bericht nachdrücklich an, dass die Selbstkontrolle der GBV im Rahmen des Revisionsverbands grundsätzlich zu hinterfragen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit welchem eine bundesweite Aufsichtsbehörde zur Kontrolle Gemeinnütziger Bauver­einigungen geschaffen wird und der die Prüfung aller Gemeinnützigen Bauvereini­gungen durch den Rechnungshof ermöglicht, um so einerseits Unabhängigkeit und Transparenz im Sinne der parlamentarischen Kontrolle zu garantieren, und andererseits die Wirksamkeit und Effizienz des Einsatzes von Wohnbaufördermitteln zu erhöhen"

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.

*****

Präsidentin Doris Bures: Jetzt hätten wir nur gerne den Antrag wieder am Präsidium, bitte. (Abg. Eypeltauer gibt dem Mitarbeiter der Parlamentsdirektion den Antrag zurück.)

Sie haben recht, jetzt ist dieser Antrag ordnungsgemäß eingebracht und steht auch mit in Verhandlung. 

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Karl Schmidhofer. – Bitte.