20.08

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Prä­sidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zwei Rechnungs­hofberichte betreffend die Universitätsräte und die Nebenbeschäftigung der Univer­sitätsprofessorinnen und -professoren möchte ich kurz beleuchten. Ich danke dem Rech­nungshof für die guten Berichte, die auch uns für unsere parlamentarische Arbeit dienlich sind.

Ich möchte mit dem Bericht zu den Universitätsräten beginnen. Ich bin nicht ganz der Meinung der Kollegin Blimlinger, dass die Reisegebührenvorschrift, in der es um die Aufwandsentschädigungen der Universitätsräte geht, sinngemäß umgesetzt worden ist. Meiner Meinung nach haben wir weiterhin das Problem, dass diese Reisegebühren­vorschrift aus dem Jahr 1955 nicht angewendet wird, und wir haben auch das Problem, dass es keine Standardisierung der Aufwandsentschädigungen gibt. Deshalb gibt es unterschiedliche Entlohnungen im Bereich der Universitätsräte. Das hat man am Beispiel von Wien, Innsbruck und auch Graz gesehen.

Da ist Handlungsbedarf, da ist Arbeitsbedarf vorhanden, der Herr Bundesminister wird sich diesen Themenbereich auch in einer Arbeitsgruppe anschauen müssen. Es kann nicht sein, dass es unterschiedliche Behandlungen gibt. Allein die Medizinische Uni­ver­sität Innsbruck hat für Transparenz gesorgt, indem sie die Vergütung für die Uni­versitätsräte dargestellt hat. Alle anderen sind ohne Transparenz und im Endeffekt auch ohne Vergleichbarkeit geblieben.

Der wesentliche Punkt ist meiner Meinung nach aber die Willkür der Auswahl von Uni­versitätsräten, meiner Meinung nach sogar eine politische Willkür, weil Personen nach Nominierungslisten ausgesucht werden, um Universitätsräte in Universitäten zu sein. Ich habe nicht gefunden, dass es einen Katalog von Auswahlkriterien gibt, ich habe nicht gefunden, dass es ein Anforderungsprofil gibt, in dem Kriterien festgelegt worden sind, und ich habe schon gar nicht eine Dokumentation über diese Kriterien gefunden. Deshalb ist es auch passiert, dass es in der neuen Periode, 2018 bis 2023, keine Personen mit juristischen, wissenschaftlichen und Finanzkenntnissen gibt.

Das zweite Problem ist die Nebenbeschäftigung. Wir alle wollen, dass sie erlaubt ist, aber ohne die Interessen des Arbeitsvertrages und die wesentlichen dienstrechtlichen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Anders geht das nicht, und deshalb sage ich: Die Nebenbeschäftigung ist in der derzeitigen Form ein Problem. Wenn man sich die Meldeverpflichtungen anschaut, sieht man, dass das ein Tohuwabohu ist. In Innsbruck hat man einen Monat, in Wien gar keinen Monat, gar keinen Tag – wie soll man da eine Nebenbeschäftigung genehmigen beziehungsweise untersagen, wenn man keine Möglichkeit hat, fristgerecht zu agieren?

Deshalb bin ich, sind wir der Meinung, dass die Nebenbeschäftigung in dieser Form auch nicht geregelt ist. Der Herr Bundesminister ist heute nicht hier. In der Ausschusssitzung hat er zugesagt, dass er eine Arbeitsgruppe einrichten wird. Er war der Einzige, der diese Plexiglaswand – als Covid-Maßnahme – mit seiner Größe überragt hat, das war ein wenig furchterregend. Ich glaube, dass wir weiterhin dranbleiben müssen und gemein­sam, Frau Rechnungshofpräsidentin, allen Beteiligten auf die Finger schauen müssen, damit diese von Ihnen angesprochenen Empfehlungen umgesetzt werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

20.12

Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Christian Lausch ist der nächste Redner. – Bitte, Herr Abgeordneter.