10.47

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte diskutieren wir ja wieder einmal sechs Tagesordnungspunkte unter einem. Mir scheint es immer so, als wäre es für die Regierung ganz angenehm, wenn man sich hier auf einzelne Themen konzentrie­ren kann und viele andere Themen unter den Teppich gekehrt werden können, die im Ausschuss aber sehr wohl sehr kontrovers diskutiert worden sind. So darf ich nun in meinen Ausführungen auf die Tagesordnungspunkte 3, 4 und in weiterer Folge auch auf Tagesordnungspunkt 5 eingehen.

Bei Tagesordnungspunkt 3 geht es um einen Zweckzuschuss für die Bundesländer, da­rum, einen Kostenausgleich für die Beschaffung von Schutzausrüstung zu beschließen. Bei Tagesordnungspunkt 4 geht es um eine Ausnahmeregelung im Medizinproduktege­setz für die erleichterte Inverkehrbringung von nicht zertifizierten Masken.

Diese beiden Tagesordnungspunkte bieten mir die Gelegenheit, einmal Licht auf die Be­schaffungsvorgänge der Bundesregierung zu werfen, darauf, wie die rechtzeitige Be­schaffung der Schutzausrüstung von der Bundesregierung angegangen wurde. Dazu muss man wissen, dass eine der ersten Handlungen des neuen Gesundheitsministers eine abschlägige Beantwortung einer Anfrage aus Brüssel war. Mitte Jänner hat nämlich die Europäische Union versucht – im Bewusstsein der Bedrohung durch Covid –, für ihre Mitgliedstaaten eine gemeinsame Beschaffung von Schutzausrüstung zu initiieren. Es gab eine Bedarfsanfrage an Österreich, ob Interesse oder Bedarf an der gemeinsamen Beschaffung von Schutzausrüstung besteht. Und eine der ersten Handlungen unseres neuen Gesundheitsministers war, diese Anfrage negativ zu beantworten, das abzulehnen und keine gemeinsame Beschaffung zu beschließen, obwohl zu diesem Zeitpunkt natür­lich die Schutzausrüstung auf dem Weltmarkt noch gut verfügbar gewesen wäre.

Wir haben dann am 27. Februar einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir genau diese Beschaffung von Schutzausrüstung noch einmal gefordert haben. Das wur­de von den Regierungsparteien natürlich abgelehnt, stattdessen wurde vom Herrn Bun­desminister eine Verordnung zum Thema Arzneimittelexportverbot erlassen, um wenige Wochen später mit Schrecken festzustellen, dass die deutsche Bundesregierung im Ge­genzug ein Exportverbot für Schutzausrüstung erlassen hat, durch das die Versorgung der österreichischen Spitäler mit den gewohnten Schutzausrüstungen und Schutzmas­ken aus Deutschland zum Erliegen gekommen ist.

Das heißt, wir haben also nicht an der zentralen Beschaffung teilgenommen, wir haben aber im nationalen Alleingang einmal Exportverbote beschlossen und uns dann in wei­terer Folge über die Exportverbote der Chinesen, der Deutschen und der Inder aufge­regt, weil unsere Versorgung dadurch dann überraschenderweise zusammengebrochen ist und nicht ausreichend Schutzausrüstung vorhanden war.

Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung dann ohne jede wissenschaftliche Evidenz eine allgemeine Maskenpflicht beschlossen, obwohl natürlich weit und breit keine ausrei­chende Schutzausrüstung vorhanden war. Man hat dann den Kunstgriff gewählt, einfach das Medizinproduktegesetz auszuhebeln, die Qualitätsstandards, die Sicherheitsbe­stimmungen für alle Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch – in weiterer Folge natürlich – für alle Gesundheitsberufe und alle chronisch Kranken einfach auszuhebeln und die Inverkehrbringung von sogenannten Schnellmasken zu erlauben, die überhaupt keine Anforderungen erfüllen müssen – nämlich tatsächlich überhaupt keine Anforde­rungen.

Nun soll heute diese Verlängerung beschlossen werden, obwohl mittlerweile kein ein­ziger Staat in Europa einen Mangel an Schutzausrüstung hat. Mittlerweile haben wir auch eine nationale Produktion von Schutzausrüstung gestartet und haben in gewissen Bereichen sogar schon eine Eigenversorgung aufgestellt. Nichtsdestotrotz aber möchte die Bundesregierung nun diese Ausnahmeregelung zum Schaden der österreichischen Konsumenten bis Jahresende verlängern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was soll das?

Es passiert noch eine weitere Sache: Der österreichische Markt ist durch diese Ausnah­meregelung der einzige Markt in ganz Europa, auf den nun gezielt nicht zertifizierte Schutzausrüstung aus ganz Europa, die im Rahmen der Krise nach Europa gebracht wurde – nicht zertifizierte minderwertige, gefälschte Ware –, hineinverkauft wird, weil wir der einzige Absatzmarkt sind, auf dem diese internationalen Handelsunternehmen diese gefälschte Ware legal in Verkehr bringen dürfen. Bravo, ich kann der Bundesregierung zu diesem Vorgehen nur gratulieren! Ich habe von Anfang an davor gewarnt, und genau das, wovor ich gewarnt habe, ist eingetreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun aber zum nächsten Tagesordnungspunkt – Tagesordnungspunkt 5 –, der Änderung im Epidemiegesetz. Es geht da um eine Fristverlängerung für die Anspruchgeltendma­chung für Schäden nach dem Epidemiegesetz, sprich bei Betriebsschließungen und Einkommensverlusten. Das ist grundsätzlich eine sehr vernünftige Regelung, dass man den Betroffenen eine längere Frist zugesteht, um den Schaden geltend zu machen und Anspruchsforderungen einzuheben. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum unserer Grundforderung, dass alle Geschädigten nach dem Epidemiegesetz eine vollständige Verdienstentgangsentschädigung bekommen, dass alle Unternehmen entsprechend vollständig entschädigt werden, nicht stattgegeben worden ist – gerade gestern erst wurde ein entsprechender Antrag erneut abgelehnt. (Zwischenruf der Abg. Oberrauner.)

Es zeigt einfach nur, dass es der Bundesregierung offensichtlich gar nicht so wichtig ist, tatsächlich unbürokratisch und schnell zu helfen, sondern – so wie wir es auch bei den aktuellen Hilfspaketen sehen – möglichst bürokratisch, möglichst mit Abwicklung über die eigenen Organisationen, möglichst so, dass die Geschädigten zu Bittstellern ge­macht werden, anstatt eben eine direkte, schnelle Hilfe zu veranlassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun setzen wir uns heute bei den ersten beiden Tagesordnungspunkten mit den ak­tuellen Hilfspaketen für die Gemeindefinanzen auseinander – meine Vorredner haben das ja sehr ausgiebig argumentiert. Es geht dabei doch auch ganz stark darum, einen raschen Konjunkturimpuls für die österreichische Wirtschaft zu setzen, um die Wirtschaft aus dieser fundamentalen Krise, in der sie sich befindet – aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der Coronakrise, aufgrund des von der Bundesregierung angeordneten Shutdown –, zu holen und um wieder Schwung in die Wirtschaft zu be­kommen.

Was braucht es dafür? – Es braucht nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch Vertrauen in die Wirtschaft, und es braucht verlässliche Strukturen. Wenn dann Berichte bekannt werden – so wie es aktuell der Fall ist –, dass beim Alleinvorstand der staatlichen Betei­ligungsholding Öbag ein begründeter Verdacht auf Drogenkonsum besteht (einen Aus­druck eines Zeitungsartikels mit der Überschrift „Trotz Drogen-Ermittlungen: Thomas Schmid darf weiter ÖBAG-Chef bleiben“ in die Höhe haltend) und dieser Alleinvorstand weiterhin die Geschäfte dieser wichtigen, milliardenschweren staatlichen Beteiligungs­holding führen soll, dann, muss man sagen, ist das etwas, das nicht gerade zum Ver­trauen in den Wirtschaftsstandort Österreich beiträgt, ist das etwas, das nicht gerade Vertrauen in die politischen Akteure und die Handlungsfähigkeit der österreichischen Regierung bringt. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Herr Bundesminister (in Richtung Bundesminister Blümel), Sie sind selber am Dienstag­vormittag im Budgetausschuss auf den Fall Thomas Schmid angesprochen worden. Es wurde Ihnen konkret die Frage gestellt, wann eine Aufsichtsratssitzung stattfinden wird, bei der das Thema behandelt wird. Sie haben am Dienstagvormittag im Ausschuss ge­meint, Sie wissen es nicht so genau, vermutlich am 22. Juni. – Das war Ihre Aussage im Budgetausschuss.

Nun frage ich Sie, wie es das gibt. Ich habe hier einen aktuellen Zeitungsbericht von heute (erneut den Ausdruck des Zeitungsartikels in die Höhe haltend), in dem steht, dass Montagabend eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Öbag stattgefunden hat. Ich frage mich nun, wie es das gibt, dass Sie am Dienstagvormittag keine Kenntnis da­von gehabt haben – Sie als verantwortlicher Finanzminister, von einer Sitzung, die am Vorabend stattgefunden hat! (Abg. Matznetter: Das ist gemein, er weiß nie was! – Wei­tere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Entweder waren Sie von Ihren eigenen Beteiligungsfirmen nicht informiert, dass eine Aufsichtsratssitzung zu einem derart medial besprochenen Thema stattfindet, oder Sie haben im Ausschuss schlicht und ergreifend die Unwahrheit gesagt. Eines von beiden muss der Fall sein (Zwischenruf des Abg. Stöger), aber was, kann ich nicht beurteilen, vielleicht können Sie uns das beantworten. (Beifall bei FPÖ und NEOS. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir sehen auf jeden Fall in diesem Vorgehen und auch in der Bestätigung von Thomas Schmid als alleinigem Geschäftsführer der Öbag eine große Schädigung des Wirt­schaftsstandortes Österreich und bringen deshalb den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen ein.

Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Abberufung von MMag. Thomas Schmid als Öbag-Vorstand zu bewirken. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.55

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Parlamentsdirektion hat Sie bereits darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Antrag in keinerlei Zusammenhang mit dem Tages­ordnungspunkt 1 steht und daher nach § 55 Abs. 1 der Geschäftsordnung keine Mög­lichkeit besteht, den Antrag zuzulassen. (Rufe bei der SPÖ: Was? – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Götze. – Bitte.