13.01

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich ganz besonders, dass wir heute über diesen Initiativantrag sprechen können, zumal dieser Initiativantrag auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie etwas abschwächen sollte.

Es ist ein Mix an Maßnahmen, welcher die Lasten ausgewogen und angemessen ver­teilen soll. Es soll auch eine finanzielle Verschnaufpause für viele Menschen und viele kleine Unternehmen geben, die aufgrund der Coronakrise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das betrifft das Unterhaltsrecht, das betrifft aber auch das Kreditvertragsrecht und das Gesellschaftsrecht. (Präsident Hofer übernimmt den Vor­sitz.)

Kurz vielleicht zum Unterhaltsrecht: In Sachen Kindesunterhalt soll es nun über den 30. Juni hinaus, nämlich bis zum 31. Oktober, möglich sein, Unterhaltsvorschüsse zu beantragen, ohne zugleich einen Exekutionsantrag stellen zu müssen. Damit soll Kin­dern möglichst rasch zum Vorschuss verholfen werden, ohne dass ein Exekutionsver­fahren eingeleitet werden muss.

Ebenso haben wir im Rahmen von Kreditverträgen Erleichterungen geschaffen, denn auch diese sollen bis zum 31. Oktober 2020 gestundet werden können. Das hilft vielen Verbrauchern und vor allem auch vielen kleinen Unternehmen, damit sie die Kreditraten nicht zahlen müssen.

Auch im Gesellschaftsrecht gibt es Erleichterungen. Bei der Societas Europaea gibt es jetzt die Möglichkeit, dass die Hauptversammlung innerhalb der ersten zwölf Monate stattfindet. Dadurch ist ein bisschen mehr Zeit gewährleistet.

Zum Insolvenzrecht: Sie wissen, dass viele Unternehmen die Sorge haben, ob sie jetzt einen Insolvenzantrag stellen müssen oder ob sie das nicht müssen. Im Gesetz gibt es ja grundsätzlich eine Insolvenzantragspflicht bei der Überschuldung. Diese haben wir ausgesetzt beziehungsweise verlängert, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, eine valide Fortbestehensprognose zu erstellen. Zudem soll auch geprüft werden können, ob das Unternehmen aufgrund der Unterstützung – die auch beschlossen wer­den soll – fortbestehen kann und daher keinen Insolvenzantrag stellen muss.

Um die Krise zu überwinden haben wir auch Regelungen geschaffen, dass es für die Gesellschafter eines Unternehmens Erleichterungen bei der Kreditgewährung gibt.

Ich hoffe sehr, dass wir mit diesem Bündel an Maßnahmen manchen Menschen und Unternehmen auch Unterstützung leisten können, damit sie leichter aus dieser Krise kommen.

Zum Abschluss möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, um noch einmal Danke zu sagen. Zunächst bedanke ich mich bei Frau Abgeordneter und Justizausschussvorsit­zender Mag. Steinacker und auch bei allen Abgeordneten des Justizausschusses dafür, dass es möglich war, diesen Justizausschuss so kurzfristig einzuberufen, damit wir auch diese Maßnahmen heute hier beschließen können. Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Abg. Drobits.)

Es hat mich gefreut, dass dieser Antrag die Zustimmung des gesamten Ausschusses gefunden hat, und ich hoffe, dass er auch hier im Plenum einstimmig angenommen wird. Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.05

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.