13.08

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun, in der Covid-Gesetzgebung gibt es Licht und Schatten. Der heutige Initiativantrag wurde bereits mehrfach ange­sprochen: Es gab eine sachliche Diskussion, es gab am 9.7. einen einstimmigen Be­schluss in der Ausschusssitzung, und ich behaupte, dass hier wichtige Bestimmungen im Sinne von Fristverlängerungen gemacht worden sind.

Die Frau Bundesminister hat vorhin von einer finanziellen Verschnaufpause gesprochen. Ich möchte betonen, dass das sicherlich ein richtiger Begriff ist; schützenswerten Grup­pen, wie zum Beispiel Kindern, wurde ein Unterhaltsvorschuss ohne bürokratische Hür­den gegeben, es wurde für Kreditnehmer und Verbraucher, aber auch für Bankkunden und Kleinstunternehmen die Möglichkeit zur Stundung geschaffen, sodass Rückzahlun­gen, Tilgungen und Zinsenbegleichungen später vorgenommen werden dürfen. Es wur­de im Endeffekt wirklich danach getrachtet, dass in dieser Phase der wirtschaftlichen und sozialen Probleme niemand unter die Räder kommt.

Dahinter ist viel Licht, es gibt aber auch viel Schatten, wenn ich mir die Covid-Gesetz­gebung anschaue. Der Schatten liegt auf einem Instrument, nämlich dem Datenschutz. Das Grundrecht auf Datenschutz, aber auch das Grundrecht auf persönliche Freiheits­rechte wurde meiner Meinung nach während der gesamten Gesetzgebung zu Covid im­mer wieder mit Füßen getreten.

Ich möchte das am Beispiel des Fußballs erklären: Beim Fußball gibt es im Nachwuchs­fußball eine blaue Karte. Der Herr Bundesminister kennt sich im Fußball aus und weiß genau, dass das im Nachwuchsfußball eine präventive Maßnahme ist. Die blaue Karte wurde in diesem Fall dem Datenschutzrat gegeben, weil man gemeint hat, man macht keine Begutachtungen, nur Initiativanträge und braucht dadurch keinen Datenschutzrat.

Es wurde aber auch die rote Karte vergeben, die das gefährlichste Instrument im Fußball ist, und diese wurde der Datenschutzbehörde gegeben. Die Datenschutzbehörde ist bei uns ein Organ, das in der Datenschutz-Grundverordnung, aber auch im Datenschutzge­setz, einem österreichischen Gesetz, legitimiert ist. Die Datenschutzbehörde hat eine gesetzliche Verpflichtung, nämlich eine Anhörungspflicht bei allen Bundesgesetzen, die erlassen werden. Ich sehe nicht ein, dass gerade bei einer Covid-Gesetzgebung die Datenschutzbehörde ausgeschlossen wird. Deshalb werden wir auch parlamentarische Anfragen einbringen, die genau in die Richtung gehen, dass dieses Anhörungsrecht, diese gesetzliche Legitimation eingefordert wird. Ich werde mir auch erlauben, allen Mi­nistern, insbesondere auch dem Präsidenten des Nationalrates, die Frage zu stellen, warum die Datenschutzbehörde nicht eingeschaltet worden ist.

Wir werden auch einen Entschließungsantrag in diese Richtung einbringen, damit wir zukünftig die Schäden in diesem Bereich hintanhalten können. Ich würde Sie alle ein­laden, diesem Entschließungsantrag zu folgen.

Abschließend bedanke ich mich für die gemeinsame Vorgehensweise im Ausschuss. Ich bin der Meinung, dass wir nur gemeinsam sowohl im Datenschutz als auch in allen an­deren Bereichen eine Lösung finden können. – In diesem Sinn: Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Fischer.)

13.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Ulrike Fi­scher. – Bitte, Frau Abgeordnete.