13.25

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal einen aus meiner Sicht sehr, sehr wichtigen Aspekt herausgreifen, und zwar jenen der Fristverlängerung beim Unterhalts­vorschuss. Es wurde schon erklärt, dass dieser jetzt in Anspruch genommen werden kann, ohne dass man bei Gericht den Antrag stellen muss. Ich denke, das ist insofern so wichtig, als so viele Menschen in Österreich davon betroffen sind. Die letzten Zahlen besagen, dass es fast 300 000 Alleinerziehende in Österreich gibt, und 90 Prozent von denen, die es betrifft, sind Frauen.

Diesen Unterhaltsanspruch hat das Kind gegenüber jenem Elternteil, der nicht im ge­meinsamen Haushalt wohnt, und dieser Anspruch kann auch gerichtlich geltend ge­macht werden. Das heißt, es ist ein wichtiges familienpolitisches Thema, aber auch ein frauenpolitisches Thema, denn die Belastungen, denen die alleinerziehenden Frauen ausgesetzt sind, sind enorm. Es kommen dann noch enorme Einschränkungen in der Fortbildung und im beruflichen Bereich dazu. Das wirkt sich natürlich dann auch später aus, und eine Spätfolge ist die Altersarmut.

Diese Maßnahmen sind aus bürokratischer Sicht sehr gut für die Alleinerziehenden und für die Gerichte, die dadurch entlastet werden und die jetzt in der Coronazeit ohnehin aufgrund verschiedener Maßnahmen sehr beansprucht sind, aber politisch, für das Wohl der Frauen und Kinder, enthalten sie an sich nichts Neues. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wäre toll, wenn wir da einen weiteren Schritt setzen könnten. In Österreich sind näm­lich über 370 000 Kinder und Jugendliche armutsgefährdet – das ist jedes fünfte Kind. Das ist für eines der reichsten Länder eine wirkliche Schande, denn diesen Kindern nimmt man sehr viel an Zukunftschancen. Es bedeutet, dass wir als Gesellschaft Ent­wicklungsmöglichkeiten ungenutzt lassen, weil eben die Kinder nicht alle Chancen aus­nützen können.

Den Unterhaltsvorschuss gibt es grundsätzlich schon sehr lange – seit 1986 –, und jetzt, im Jahr 2020, wäre es aus meiner Sicht an der Zeit, mehr für die Chancengerechtigkeit für Kinder zu tun. Ein Teil der dafür nötigen Maßnahmen wäre die Unterhaltsgarantie, die einen wichtigen Schritt zur Armutsvermeidung darstellen würde. Das wäre ein Bei­trag, der zur Ergänzung von Unterhaltsleistungen, von Familienbeihilfen auszuzahlen wäre, und zwar beschränkt auf fünf Jahre. Das wäre aus meiner Sicht ein Signal, das die Politik in Coronazeiten aussenden sollte. Ich hoffe, dass die Regierung auch Schritte in diese Richtung macht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.28

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.