17.43

Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ich denke, wir sind uns alle einig, dass der Zivildienst in den letzten Wochen und Monaten, aber natürlich auch in der Zeit vor der Krise enorm wichtig für die österreichische Gesellschaft war und natürlich auch ist. Die jungen Männer leisten auf vielen verschiedenen Gebieten Außerordentliches, zum Beispiel im Rettungs- und Sani­tätswesen, in der Pflege, in Krankenanstalten, in Seniorenzentren, in landwirtschaftli­chen Betrieben und in vielen weiteren Bereichen. Dafür möchte ich an dieser Stelle recht herzlich Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

In den beiden Anträgen geht es um zwei wichtige Themen. Einer beschäftigt sich mit dem Europäischen Freiwilligendienst, der andere mit der Entlohnung der verlängerten Zivildiener. Da wir uns im Ausschuss für innere Angelegenheiten darauf verständigt ha­ben, das im Sozialausschuss zu behandeln, freue ich mich auch schon auf eine intensive Debatte dort, aber lassen Sie mich auch hier im Plenum schon thematisch darauf ein­gehen!

Der Europäische Freiwilligendienst ist gerade für junge Menschen eine gute Möglichkeit, sich international zu engagieren und die Denkweise und die Weltanschauung positiv weiterzuentwickeln. Es ist aber eben kein Wehrersatzdienst. Im Zusammenhang mit den derzeit vorherrschenden geburtsschwachen Jahrgängen und der damit verbundenen kleiner werdenden Zahl an Zivildienstpflichtigen ist das durchaus kritisch zu betrachten.

Viele Einrichtungen sind auf Zivildiener und deren Leistung angewiesen. Darum ist es wichtig, dass wir den Zivildienst in Österreich stärken. Es gibt aktuell eine Quote von 90 Prozent bei der Bedarfsdeckung der betreffenden Einrichtungen. Das ist natürlich sehr gut, aber es gibt eben auch 10 Prozent, die wir nicht abdecken können. Deshalb empfehle ich im Interesse der österreichischen Bevölkerung, dass wir das Europäische Solidaritätskorps bei dem belassen, was es bisher war, und zwar ein Freiwilligendienst, der eben freiwillig und zusätzlich zum Zivildienst geleistet werden kann. (Abg. Stögmül­ler: Das ist nicht abgestimmt!)

In der Frage der Vergütung kann ich natürlich nachvollziehen, dass das für viele nicht die ideale Situation ist. Der Zivildienst ist aber ein Wehrersatzdienst, und die gesetzliche Grundlage für die Entlohnung ist das Heeresgebührengesetz. Dieses sieht für Zivil- und Grundwehrdiener ähnliche Regelungen vor, ebenso für freiwillige Zivildiener und einbe­rufene Milizsoldaten.

Wer von uns hätte Anfang des Jahres gedacht, dass wir uns überhaupt einmal den Kopf darüber zerbrechen müssen, ob wir den außerordentlichen Zivildienst einberufen? Ich nicht, aber ich bin froh und nach wie vor dankbar, dass unsere Zivildienstministerin, Eli­sabeth Köstinger, schnell gehandelt und den außerordentlichen Zivildienst einberufen hat. Ich bin davon überzeugt, dass wir ohne die Mithilfe der Zivildiener nicht so gut durch die Krise gekommen wären. Darum ist es auch wichtig, dass wir diese Maßnahme jetzt gut evaluieren, damit wir gut aufgestellt sind, falls wir sie wieder einmal brauchen.

An dieser Stelle möchte ich abschließend betonen, und ich glaube, dass wir uns da einig sind: Es wünscht sich niemand, dass wir jemals wieder in eine Situation kommen, in der wir Zivildiener verlängern oder den außerordentlichen Zivildienst einberufen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.47

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.