10.56

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­terin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine geschätzten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Unsere Gesellschaft genießt inzwischen Weltoffenheit, in der es vielen möglich ist, touristische, kulturelle Erlebnisse zur erfahren, in vielen Ländern dieser Welt Bildungs- und Begeg­nungsmöglichkeiten zu erfahren und Wohlstand erzeugen zu können – auch durch inter­nationalen Handel. Ja, sogar die Armutsbekämpfung ist durch die Globalisierung der Wirt­schaft ein großes Stück weitergekommen.

Es gibt durchaus viele Vorteile dieser Weltoffenheit unserer Gesellschaft, aber Covid-19 hat uns auch gezeigt, wie verletzlich unsere internationalisierte Gesellschaft ist, denn Viren kennen keine Landesgrenzen. Das haben wir schon bei Sars und bei der Schwei­negrippe erlebt, das hat ganz Afrika bei Ebola erleben müssen; und jetzt eben bei Covid-19: 10 Millionen Erkrankte und 500 000 Todesfälle weltweit – das spricht eine dramatische Sprache.

Es gibt dann aber doch wieder Landesgrenzen auf unserer Welt, nämlich zum Beispiel bei der Art und Weise und bei der Wirksamkeit von gesundheitspolitischen Maßnahmen. Wir sollten und wollen keinen Wettbewerb zwischen den Ländern entfachen – wer ist denn da besser und wer weniger gut? –, aber es ist für uns in Österreich schon beruhi­gend, wenn zum Beispiel der Regionaldirektor der Weltgesundheitsorganisation für Eu­ropa Hans Kluge feststellt, dass Österreich einen sehr „guten Job“ – wortwörtlich ge­sagt – in gesundheitspolitischer Hinsicht gemacht hat. Das darf uns schon beruhigen und zufrieden machen, wenngleich damit auch viele Schicksale in Verbindung zu bringen sind.

Es waren halt die konsequenten Maßnahmen, die man gesetzt hat, die dazu geführt haben, dass wir gesundheitlich sehr gut durch diese Krise gekommen sind, aber diese konsequenten Maßnahmen haben auch tiefe Spuren in der Wirtschaft hinterlassen. In der Weltwirtschaft geschah dies mit einem geringeren Prozentsatz, weil natürlich die Schwellenländer wirtschaftlich nicht so entwickelt sind und damit auch nicht so viel verlie­ren konnten; in der Eurozone liegt der Wert bei deutlich über 7 Prozent und auch in Ös­terreich bei deutlich über 7 Prozent – das sind schon dramatische Einbrüche. Das heißt, auch im wirtschaftlichen Bereich galt es, so wie im gesundheitlichen und im gesundheits­politischen Bereich, dringend und sofort Hilfestellung zu leisten.

Das war nach dem Lockdown natürlich eine sehr dramatische Maßnahme. Es waren Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig, und diese haben zunächst einmal der Sicherung der Liquidität bei den Firmen gegolten: durch Steuer- und SV-Stundungen – blitzartig umge­setzt vom Finanzministerium, Herr Bundesminister –, genauso durch die Überbrückungs­finanzierungen und die Kreditgarantien, die schnell auf den Weg gebracht wurden, und jetzt auch durch die Fixkostenzuschüsse – dies alles, um das sicherzustellen, was bei Unternehmen in schwierigen Zeiten am dringendsten ist, nämlich liquide zu sein, um Löhne und Gehälter zahlen zu können, um Lieferanten bedienen zu können. Die erste Insolvenzgefahr entsteht ja immer dann, wenn Betriebe nicht zahlungsfähig sind.

All das kann man nicht aus dem Ärmel schütteln, und es ist meines Erachtens gut ge­lungen und ist gut auf dem Wege. Gratulation einmal dazu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Zweiter Punkt: Es galt natürlich, sofort das zu verhindern, was – no na – in den Betrieben betriebswirtschaftlich sonst notwendig gewesen wäre: sich von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu trennen. Das Kurzarbeitsmodell, das wir – einzigartig in Europa – auf die Beine gestellt haben, hat Hunderttausende Arbeitsplätze gesichert, die sonst ver­loren gegangen wären; lauter Einzelschicksale von Menschen, die sonst beim AMS um Arbeitslosenunterstützung anstehen müssten. – Zweiter großer Erfolg in dieser Krisen­bewältigung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Präsidentin Bu­res übernimmt den Vorsitz.)

Es war aber natürlich auch wichtig, neben der Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die, selbst wenn sie ihre Arbeit verlieren, natürlich durch die Arbeitslosen­versicherung auch ein Auffangnetz haben – die Unternehmerinnen und Unternehmer abzusichern, und hier vor allem die kleinsten, das heißt deren Unternehmerlohn, denn die haben keine soziale Absicherung. Härtefallfonds und Fixkostenzuschuss haben auch da geholfen und helfen weiterhin, das eigene Auskommen auch von dieser nicht abge­sicherten Bevölkerungsgruppe zu sichern. – Dritter Erfolg, meine ich, in der akuten Kri­senbewältigung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Jetzt, meine Damen und Herren, geht es natürlich wieder darum, das Hochfahren der Wirtschaft im Zuge des Öffnens zu unterstützen, anzukurbeln, Anreize zu setzen, damit wirtschaftliche Tätigkeit so schnell wie möglich wieder in Gang kommt, damit Betriebe überleben können, damit Mitarbeiter ihren Job behalten können und Kaufkraft vorhanden ist, um das Ganze, den ganzen Kreislauf in Bewegung zu halten.

Privater Konsum wurde gestützt: Mit der Kurzarbeitsregelung haben wir den Menschen ihr Einkommen erhalten, das wiederum in den Konsum geht und damit den Wirtschafts­kreislauf aufrechterhält.

Eine kommende Lohnsteuer- und Einkommensteuersenkung wird ein Selbiges tun: Kauf­kraft bei den Menschen erhalten und schaffen, was wiederum zur Stärkung der Wirt­schaft führen und damit letzten Endes auch wieder der Jobsicherung dienen wird.

Ankurbeln von Investitionen: Neben dem privaten Konsum, der uns in dieser Krisenzeit natürlich eingebrochen ist, sind die Investitionen schlagartig zurückgegangen – no na, das ist das Erste, was man in einem Betrieb stoppen kann. Das heißt, die Investitions­prämie, die wir heute beantragen werden, als Antrag einbringen werden, und auch die degressive Abschreibungsmöglichkeit sind zwei ganz, ganz wesentliche Maßnahmen, um die Investitionstätigkeit wieder forcieren zu können.

Das Gemeindepaket mit 1 Milliarde Euro wird dafür sorgen, dass die Investitionstätigkeit der Gemeinden und Städte, die in der Region für die regionale Wirtschaft so wichtig ist, nicht zum Erliegen kommt, sondern dass die Gemeinden weiterhin investieren können. Unsere Gemeinden sind einer der wichtigsten Jobmotoren in der Region – mit dieser Milliarde können sie das weiter sichern. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Neßler und Jakob Schwarz.)

Auch ganz wichtig: Die Förderung von Ökoinvestitionen, die wir starten werden und er­weitern werden, wird ein Selbiges tun.

Und ein Drittes: Es sind die Exporte zum Erliegen gekommen. Auch da werden eine Internationalisierungsoffensive, die Absicherung der Kreditversicherungen für die Ex­portwirtschaft ihres dazu tun, damit auch die internationale Wirtschaftstätigkeit, die leider auch stark zurückgegangen ist, wieder in Gang kommt. Und nicht zuletzt werden wir in weiterer Folge in den nächsten Monaten und Jahren auch noch einiges zur Eigenkapital­stärkung der Unternehmen – mit Steuersenkungen und steuerlichen Begünstigungen – tun müssen.

Heute, meine Damen und Herren, geht es darum: Es gibt von dieser Krise ganz beson­ders hart getroffene Branchen – das betrifft Unternehmen im Tourismus, in der Freizeit­wirtschaft, in der Eventbranche, im Kultur-, im Sportbereich, im Handel, aber auch im Gewerbe, im Handwerk, ja auch die Industrie wird zeitverzögert leider betroffen sein, Transport, Verkehr –, und für diese kreieren wir im Augenblick Sondermaßnahmen, die ganz besonders diesen betroffenen Branchen helfen sollen.

Ein Haftungsschirm für die Filmwirtschaft ist bereits aufgesetzt. Ein solcher wird auch für die Eventbranche kommen, damit die Unternehmer dort sich überhaupt wieder getrauen können, ins Risiko zu gehen, Veranstaltungen zu kreieren und das Risiko dafür einzuge­hen. Hilfsfonds für Non-Profit-Organisationen, also für Vereine und Verbände, für den Sport und vieles andere mehr, sind aufgesetzt.

Meine Damen und Herren, heute liegt uns der Antrag vor, den Unternehmen durch eine Mehrwertsteuersenkung für Speisen und Getränke in der Gastronomie und in der Ho­tellerie, eine Mehrwertsteuersenkung für Museen, Kinos, Konzerte, Bücher, Zeitungsver­käufe, aber auch für Reparaturleistungen fürs Gewerbe, höhere Erträge zu ermöglichen. Sie dürfen also die Beträge, die diese Steuersenkung ausmacht, auch behalten und sol­len sie behalten (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz), um die Erträge dieser Unternehmen zu steigern und damit ihre Krisensicherheit zu erhöhen.

Jetzt darf ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, der den Anwendungsbereich dieser Mehrwertsteuersenkung auch noch ausdehnen wird, nämlich auf jene gewerbli­chen Unternehmen, die im sogenannten gewerblichen Nebengewerbe Speisen und Ge­tränke verabreichen, also Fleischer, Bäcker und ähnliche Gewerbe. Das war zwar in der Auslegung des Finanzministeriums ohnedies klar, soll aber noch klargestellt werden. Nächtigungen sollen ebenfalls mit umfasst werden – weil ja die Hotellerie natürlich auch stark betroffen ist und das Auseinanderdividieren bei Halbpension, Zimmer mit Früh­stück, für die Anwendung von zwei verschiedenen Sätzen natürlich damit nicht mehr notwendig ist –, weiters E-Publikationen, Zirkusse, Schausteller, die von dieser Krise ebenfalls hart getroffen sind. Sie alle werden von dieser Mehrwertsteuersenkung profi­tieren, und wir werden auch sicherstellen, dass am 1.1., wenn diese befristete Senkung dann ausläuft, natürlich keine Preiserhöhungen stattfinden werden.

Ich bringe diesen Abänderungsantrag hiermit auch noch formal ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Erwin Angerer, Dr. Elisabeth Götze, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 722/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 ge­ändert wird (242 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberich­tes 242 d.B. wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird wie folgt geändert:

Ziffer 2 (§ 28 Abs. 52) wird wie folgt geändert:

a) § 28 Abs. 52 Z 1 lit. a lautet:

„a) die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken im Sinne des § 111 Abs. 1 GewO 1994;“

b) § 28 Abs. 52 Z 1 lit. b lautet:

„b) die von § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a iVm Anlage 1 Z 33, Z 3 lit. c und d, Z 9, Abs. 3 Z 1 lit. b (ausgenommen der in Anlage 2 Z 11 bis 13 aufgezählten Gegenstände) und lit. c, Z 4 und Z 6 bis 8 erfassten Lieferungen, sonstigen Leistungen, Einfuhren oder innergemein­schaftlichen Erwerbe;“

*****

Mit diesem Abänderungsantrag erweitern wir den Anwendungsbereich dieser Mehrwert­steuersenkung noch deutlich – ein weiterer Beitrag zur Krisenbewältigung und zur Hilfe für jene Unternehmen, die in ganz besonders hart betroffenen Branchen tätig sind. Wir sichern damit die Existenzen dieser Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch die Jobs der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Branchen und Betrieben be­schäftigt sind. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Erwin Angerer, Dr. Elisabeth Götze, Josef Schellhorn,

Kolleginnen und Kollegen,

zum Antrag 722/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (242 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberich­tes 242 d. B. wird wie folgt geändert:

Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird wie folgt geändert:

Ziffer 2 (§ 28 Abs. 52) wird wie folgt geändert:

a) § 28 Abs. 52 Z 1 lit. a lautet:

„a) die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken im Sinne des § 111 Abs. 1 GewO 1994;“

b) § 28 Abs. 52 Z 1 lit. b lautet:

„b) die von § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a iVm Anlage 1 Z 33, Z 3 lit. c und d, Z 9, Abs. 3 Z 1 lit. b (ausgenommen der in Anlage 2 Z 11 bis 13 aufgezählten Gegenstände) und lit. c, Z 4 und Z 6 bis 8 erfassten Lieferungen, sonstigen Leistungen, Ein­fuhren oder innergemeinschaftlichen Erwerbe;“

Begründung

Die geänderte Formulierung in § 28 Abs. 52 Z 1 lit. a UStG 1994 dient der Klarstellung, dass der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 5% für die Abgabe bzw. Verabreichung von Speisen und Getränken im Sinne des § 111 Abs. 1 GewO 1994 anzuwenden sein soll. Dies soll somit sowohl Fälle beinhalten, in denen eine Gewerbeberechtigung nach § 111 GewO vorliegen muss, als auch Tätigkeiten, die der Art nach der gewerblichen Gastro­nomie nach dieser Bestimmung entsprechen. Umfasst sollen somit Tätigkeiten sein, die dem Grunde nach eine Tätigkeit nach § 111 GewO darstellen, aber von der GewO aus­genommen sind (zB Buschenschank iSd § 2 Abs. 9 GewO) oder von einer anderen Ge­werbeberechtigung (zB § 150 Abs. 1, Abs. 4 oder Abs. 11 GewO) umfasst sind. Auch Tätigkeiten, für die gemäß § 111 Abs. 2 GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforder­lich ist (z. B. Schutzhütten), sind vom Anwendungsbereich erfasst.

Weiters sollen auch die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung) sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hiefür ein einheitliches Benüt­zungsentgelt entrichtet wird, vom ermäßigten Steuersatz iHv 5% erfasst sein.

Hinsichtlich Beherbergungsleistungen soll die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (zB Be­leuchtung, Beheizung, Bedienung) begünstigt sein. Es sollen sowohl die gewerbliche Beherbergung in Hotels, Gaststätten usw. als auch – wenn die Voraussetzungen der Beherbergung erfüllt sind – die Privatzimmervermietung und die Überlassung von Fe­rienwohnungen und -appartements unter den ermäßigten Steuersatz iHv 5% fallen. Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen erfordert über die bloße Über­lassung von Räumlichkeiten, einschließlich deren typischer Nebenleistungen, hinaus auch eine gewisse Betreuung der überlassenen Räumlichkeiten oder des Gastes (zB die Reinigung der Räumlichkeiten oder die Zurverfügungstellung und Reinigung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Beheizung, Kühlung und Beleuchtung, vgl. VwGH 23.9.2010, 2007/15/0245). Die zusätzliche Erbringung von Dienstleistungen muss es dem Gast ermöglichen, ohne umfangreiche eigene Vorkehrungen an einem Ort vorübergehend Aufenthalt zu nehmen (vgl. VwGH 29.4.1992, 88/17/0184). Die (bloße) Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke soll weiterhin dem ermäßigten Steuersatz iHv 10% gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 lit. a UStG 1994 unterliegen.

Hinsichtlich der Überlassung für Campingzwecke soll die Überlassung von Grundstü­cken zum Abstellen von Fahrzeugen außerhalb des Campingbetriebes (zB im Winter, wenn nicht campiert wird) nicht unter die Begünstigung fallen.

Abweichend von § 10 Abs. 3 Z 8 UStG 1994 sollen andere von der COVID-19-Krise massiv betroffene und mittelbar mit der Gastronomie und Kunstbranche zusammenhän­gende Sektoren vom Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes iHv 5% erfasst sein. Hiebei handelt es sich um Zirkusvorführungen und die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller.

Zur Gleichstellung von physischen und digitalen Publikationen und zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten soll der ermäßigte Steuersatzes iHv 5% auch für elektroni­sche Publikationen (inklusive Hörbücher) gelten.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Matznetter. – Bitte.