11.39
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Es freut mich, dass wir heute hier im Parlament gemeinsam eine weitere Steuersenkung auf den Weg bringen können, die Umsatzsteuersenkung. Sie ist ja schon vielfach angesprochen worden.
Vielleicht nur ein paar Zahlen: Wir haben ja einige Steuerentlastungsmaßnahmen im Kampf gegen die Wirtschaftskrise durch Corona auf den Weg gebracht, unter anderem auch die Senkung der Umsatzsteuer im Wirtshauspaket und die Pauschalierung. (Abg. Leichtfried: Vielleicht können Sie auf die Zahlen des Kollegen Matznetter eingehen!) Wenn man das alles zusammenzählt, die Umsatzsteuersenkung jetzt und im Wirtepaket, dann sind das, heruntergebrochen auf die etwa 41 000 Gastwirtschaften, im Durchschnitt mehr als 23 000 Euro Entlastung pro Gastwirtschaft. Das kann sich wirklich sehen lassen. Das soll dabei helfen, die Schmerzen dieser Krise zu lindern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich darf vielleicht noch auf ein paar weitere Maßnahmen im Kampf gegen die weltweite Wirtschaftskrise, die auch Österreich nicht ausgelassen hat, eingehen. Der Abgeordnete Alexander Melchior hat bereits die Senkung des Einstiegslohn- und -einkommensteuersatzes von 25 auf 20 Prozent angesprochen, die heute im Ministerrat auf den Weg gebracht wurde. Das wird hier im Parlament zugewiesen werden, damit wir das möglichst rechtzeitig beschließen können. Das soll rückwirkend mit 1.1. dieses Jahres gelten und bereits im September ausgezahlt werden können. Das bedeutet eine Entlastung von bis zu 350 Euro, wenn es im vollen Umfang schlagend wird. Das ist nicht nur prinzipiell im Zusammenhang mit Steuersenkungen bedeutsam, sondern auch, um den Konsum anzukurbeln und die Nachfrage zu erhöhen.
Negativsteuern bis zu 100 Euro, wenn man von der normalen Steuersenkung nicht profitiert, sind auch ein wichtiger Punkt. Wir haben heute im Ministerrat klargestellt, dass es, wenn man von Kurzarbeit betroffen ist, zu keiner Reduktion beim Weihnachts- und Urlaubsgeld kommen soll, dass das selbstverständlich in voller Höhe erhalten bleiben soll. Wir haben auch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes verlängert, auch das wird zugewiesen werden. Wir haben weitere Entlastungsmaßnahmen im Bereich des Standortes, der Wirtschaft vor, nämlich einen Verlustrücktrag als wesentliche Maßnahme. Es soll die Möglichkeit geben, dass Unternehmen, die heuer einen Verlust machen, den mit den Gewinnen der beiden Vorjahre gegenrechnen können, womit eben ein weiterer Beitrag geleistet wird, um die Auswirkungen der Coronawirtschaftskrise abzufedern.
Aus meiner Sicht ist die Einführung einer degressiven Abschreibung eine kleine wirtschaftspolitische Revolution, durch die bereits im ersten Jahr bis zu 30 Prozent des Buchwertes eines Investitionsgutes abgeschrieben werden können. Dadurch soll Flexibilität hergestellt und ein größerer Anreiz für Unternehmerinnen und Unternehmer geschaffen werden, zu investieren. Sie sollen steuerschonender und flexibler agieren können, um eben auch langfristige Investitionen tätigen zu können. Das ist eine Maßnahme, die nachhaltig wirkt, weil sie unbefristet ist. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Ich bin dankbar, dass wir das alles gemeinsam auf den Weg gebracht haben, und hoffe, dass das auch Ihre Zustimmung finden wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.42
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Hauser. – Bitte.