Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesord­nungspunktes 2 zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

Tagesordnungspunkt 2:

„Der Abänderungsantrag Beilage 2/3 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 242 der Beilagen unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/2 in zweiter [...] und [...] dritter Le­sung [...] angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA wird [...] angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtli­chen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.