Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 2 zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich verlese:
Tagesordnungspunkt 2:
„Der Abänderungsantrag Beilage 2/3 wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 242 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/2 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA wird [...] angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.